Nachträge
zum
Segel-Handbuch für die Küste von Deutsch-Ostafrika und die Insel Zanzibar.
Auf dem Titelblatt und im Vorwort lies „Wilhelmstrafse 291" anstatt „ Anhaltstrafse 12".
In vorkommenden Fällen ist „Ruvuma" anstatt „Rovuma" zu lesen. S. MI,
1, 8—13.
Bezeichnung der Fahrwasser und Untiefen s. 7.
in den deutschen Küstengewässern.
Die Bezeichnung der Fahrwasser und Untiefen in den deutschen Küstengewässern ist durch Beschlufs des Bundesraths vom 31. Juli 1887 vom 1. April 1889 ab nach folgenden Grundsätzen einheitlich geregelt:
1. Sofern die Eingänge zu den Fahrwassern von See aus nicht durch Feuerschiffe, Baken, Molen oder dergleichen kenntlich gemacht sind, werden sie durch Bakentonnen von charakteristischer Form als Ansegelungstonnen bezeichnet. Dieselben sind mit einem den Bestimmungen für die Fahrwassertonnen entsprechenden Anstrich versehen.
Die Fahrwasser sind „einkommend" an St-B. durch rothe Spierentonnen, an B-B. durch schwarze, spitze Tonnen bezeichnet. In besonderen Ausnahmefällen dürfen an Stelle der Spierentonnen rothe, stumpfe Tonnen verwendet werden. — Sollen feste Seezeichen zur Bezeichnung des Fahrwasserrandes dienen, so stehen „einkommend" an St-B. Baken mit Spieren oder Stangenseezeichen, an B-B. Baken ohne Spieren oder Pricken.
Als Mitte-Fahrwassertonnen dienen Kugeltonnen. — Zur Bezeichnung von Riffen oder Spitzen von Untiefen, welche von der Seite in das Fahrwasser hineintreten, oder von abzweigenden Fahrwassern, werden Baken oder Bakentonnen verwendet. Wenn diese Seezeichen zur Bezeichnung der äufsersten Enden von Mittelgründen dienen sollen, so tragen sie ein stehendes Kreuz als Toppzeichen. — An Stellen, an welchen die Richtung des Fahrwassers sich erheblich ändert, können an der konvexen Ecke desselben zwei gleiche Seezeichen dicht nebeneinander ausgelegt werden.
2. Die aufserhalb der Fahrwasser liegenden Untiefen sind durch Spierentonnen, Bakentonnen oder Baken bezeichnet, welche auf der Untiefe selbst oder an den Rändern derselben ausgelegt bezw. errichtet sind.
Die an den Rändern einer Untiefe liegenden Seezeichen erhalten folgende Toppzeichen:
1. nördlich von der Untiefe zwei mit der Spitze nach oben gerichtete Dreiecke;
2. südlich derselben zwei mit der Spitze nach unten gerichtete Dreiecke;
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