Ziele der Forstwirtschaft.

3

über die Tagegelder, Fuhr- und Umzugskosten der Kolonialbeamten vom 7. September 1911 (RGBl. S. 897) sowie die bezüglichen Ver­ordnungen. Eine Dienstperiode beträgt für Deutsch-Ostafrika in der Regel zwei Jahre (für Togo und Kamerun eineinhalb, für Deutsch-Südwestafrika und Südsee Neuguinea drei Jahre).

Das farbige Personal, welches die BezeichnungWaldwärter" führt, wird den verschiedenen einheimischen Negerstämmen, aber auch fremden Rassen entnommen. Dasselbe wird vom Forstamte, welches auch seine Lohnaufbesserung, disziplinare Bestrafung und Entlassung verfügt, gegen einen Monatslohn (meist von 12 Rupien 16 M. ab) angestellt und versieht den Bewachungsdienst in den ihm speziell zugeteilten Waldreservaten, wird aber auch bei forstlichen Betriebsarbeiten zur Beaufsichtigung der Arbeiter beigezogen. Die Schutzbezirke umfassen je nach Erfordernis ein oder mehrere Waldreservate, hie und da auch nur Teile von großen, zusammenhängenden Waldungen, wobei im Durchschnitt auf einen Waldwärter infolge der zurzeit noch extensiven Wirt­schaft mehrere tausend Hektare treffen.

Im Interesse des Dienstes ist es gelegen, wenn die Waldwärter neben dem Suaheli, der Verkehrssprache der Eingeborenen an der ganzen ostafrikanischen Küste und im Landesinnern von Deutsch-Ostafrika, sowie außer ihrem eigenen Dialekte auch noch andere Eingeborenensprachen sowie Arabisch beherrschen und des Lesens und Schreibens der lateinischen Schrift mächtig sind.

Im Dienste tragen die Waldwärter eine Khaki-Uniform: kurze Hose, hochgeschlossenen Rock mit einer Reihe blanker Messing­knöpfe, auf dem Kopfe den roten Fez mit dem Polizeiadler; an einem schwarzledernen Leibgurt hängt der dolchartige Standhauer, um bei Grenzbegängen gegebenenfalls überwachsene Grenzsteine frei hauen zu können.

Ziele der Forstwirtschaft.

An Aufgaben harren der Forstverwaltung in Deutsch-Ostafrika:

die Besitzergreifung von vorhandenen Wildungen für den Fiskus des Schutzgebietes (Waldreservierung);

die Sicherung der fiskalischen Waldungen Waldreservate gegenüber der organischen und anorganischen Natur;

die Ausnutzung der Waldungen des Schutzgebietes, soweit sie dem Fiskus zusteht;

1*