Sicherung d. Waldungen gegenüber d. organischen u. anorgan. Natur. 13
Sicherung der Waldungen gegenüber der organischen und anorganischen Natur.
Der Waldschutz, zu dessen Durchführung ein besonderer Be- wachungs- und Aufsichtsdienst besteht, welcher in den Händen des europäischen sowie des farbigen Hilfspersonals liegt, richtet sich gegen unzulässige menschliche Eingriffe in den Boden des Waldes und seine Erzeugnisse sowie gegen schädliche Einflüsse durch die organische und anorganische Natur.
Im allgemeinen kann festgestellt werden, daß vorsätzliche Ubergriffe durch Weiße oder Farbige — Grenzverletzungen, Eigentumsdelikte und Schädigungen — selten vorkommen; aus diesem Grunde ist es erklärlich, daß der Schutzbezirk eines farbigen Waldwärters oft mehrere tausend Hektare, seien es zusammenhängende Waldungen oder auch ziemlich getrennt liegende Einzelreservate, umfassen kann.
Zu den häufigsten Schädigungen, welche den Waldungen drohen und sie namentlich in den dicht besiedelten Gegenden in ihrer ursprünglichen Ausdehnung zurückgedrängt, ja oft völlig vernichtet oder an ihrer Statt kümmerlichen Strauchwuchs, lichten Trockenwald, unfruchtbare Grassteppe hervorgerufen haben, gehören die Waldbrände; dieselben werden manchmal von weißen und farbigen Jägern absichtlich gelegt, um vor Eintritt der Regenzeit das verdorrte Gras abzubrennen und auf die sich dann rasch begrünenden kleineren Brandflächen Wild anzulocken; meist aber ist Fahrlässigkeit und Unverstand deren Ursache: Honig und Wachs sammelnde Eingeborene räuchern von Bienen besetzte Bäume aus und lassen dieselben hernach ruhig fortglimmen, ohne die Glut zu ersticken; Karawanen und einzelne Wanderer löschen ihr Lagerfeuer nicht völlig aus oder werfen achtlos brennende Zigarretten- stummeln, glimmende Tabakreste aus ihren Pfeifen usw. weg. Endlich kann auch das Feuer von außen her den Waldungen Gefahr bringen, ohne daß man jemand eine Schuld zuschieben könnte: Eingeborene, welche das zu ihrem Feldbau benötigte Land urbar machen oder ihrem Vieh neue Weidegründe verschaffen wollen und zu diesem Zwecke das mit dem Buschmesser niedergeschlagene, vertrocknete Gras und Gehölz abbrennen, kümmern sich aus Indolenz nicht um das Löschen des verursachten Feuers oder verlieren durch die Gewalt des Windes die Herrschaft über das Feuer, welches nun ungehindert über die Baumsteppe dahin-