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vorliegende Merkchen, welches nur für Pö- lkzey * und Gerichtsbehörden, keineswegs aber für den Büch Handel, bestimmt ist, enthält die Resultate einer, gegen jüdische Gaunerbanden gegenwärtig eingekeiteteN, blos polizeylkchett Untersuchung, und. besteht ans Akteüauszägen, rezx. den Angaben öder Geständnissen der hier definit Len jüdischen Gauner, t6 an der Zahl , die übet Mitglieder der ganzen säubern Gesellschaft find. Eben darum, weil dieses Merkchen bloß die Resultate her erst eingeleiteten Untersuchung enthält, kann dasselbe keineswegs für de« Buchhandel geeignet feytt, da es vor der Hand ek pölizeylrches GeheiMniß, und dazu bestimmt ist, die PolizeyF und Gerichtsbehörden nicht allein vom Ganzen in Kerttltyiß zu setzen, sondern msbesondere sie