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vorliegende Merkchen, welches nur für- lkzey * und Gerichtsbehörden, keineswegs aber für den Büch Handel, bestimmt ist, enthält die Resultate einer, gegen jüdische Gaunerbanden gegenwärtig eingekeiteteN, blos polizeylkchett Un­tersuchung, und. besteht ans Akteüauszägen, rezx. den Angaben öder Geständnissen der hier definit Len jüdischen Gauner, t6 an der Zahl , die übet Mitglieder der ganzen säubern Gesellschaft find. Eben darum, weil dieses Merkchen bloß die Re­sultate her erst eingeleiteten Untersuchung enthält, kann dasselbe keineswegs für de« Buchhandel ge­eignet feytt, da es vor der Hand ek pölizeylrches GeheiMniß, und dazu bestimmt ist, die PolizeyF und Gerichtsbehörden nicht allein vom Ganzen in Kerttltyiß zu setzen, sondern msbesondere sie