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Um diese Gegenwirkungen aber so nachdrücklich, als möglich, zu machen, glaubte ich kein we- , fentlicheres Mittel ergreifen zu könne»/ als nach der Art des vorliegenden Merkchens die Gerichts« - und Polizeybehörden von dem Ganzen in Kennt« nißzu setzen; und es bleibt nichts zu wünschen übrig, als daß zum Besten des öffentlichen Wohls von den höchsten Behörden solches an die sämmk« lichen Unterbehördengnadigst vertheilt werden möge» Da übrigens solche Rotten, so zu sagen, unsterblich sind, indem die Kinder in der Regel dm Fußstapfen der Aeltern folgen; so wird dieses Merkchen auch in der Folge für die Gerichts- und Poliztzybehörden nicht ohne Nutzen seyn, da man hieZ»vorzüglich auf die Familien« und Verwand- schaftsverhaltüiße, als den wichtigsten Theil zur Verfolgung, der Gauner, Rücksicht genommen hat, welches bey Juden nicht ohne Schwierigkeit ist- ' Das Ganze zerfällt in 5 Theile : i.) die Geschichte.der Untersuchung, a.) die Ergebnisse daraus, g.) die Personalbeschreibungen, und sonst be«. kannten Verhältnisse 2) der ausländischen, . b) der innländischen Gauner;
4.) die Zusammenstellung (Verzeichniß) der Ver-
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