Einleitung,
Die jüdische Bevölkerung des österreichischen Staates zerfällt in einige nach ihrer geschichtlichen Entwicklung, ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Lage, wie auch nach dem Charakter des Milieus, in dem sie leben, scharf von einander geschiedene Gruppen.
Etwa a /* der österreichischen Judenheit wohnen in dichten Ansiedlungen in Galizien und der Bukowina. Das Königreich Galizien und Lodern erien kam nach der ersten Teilung Polens durch den Petersburger Vertrag im Jahre 1772 unter österreichische Herrschaft und erhielt nach mehrfachen Gebietsänderungen seinen heutigen Umfang durch den Wiener Vertrag vom 9. Nov. 1846, nach der Auflösung der selbständigen Republik Krakau. In Galizien, das vor der Vereinigung mit Österreich einen Teil des polnischen Reiches bildete, wohnten die Juden seit vielen Jahrhunderten in großer Zahl. Die rechtliche Lage der Juden in Polen war eine andere als in deutschen Ländern, in denen sie als Privateigentum des Regenten betrachtet wurden (servi camerae). Die Polen besaßen keinen einheimischen städtischen Stand. Er. wurde durch die Juden, die dem Handel und Gewerbe sich widmeten, und durch fremde, zumeist deutsche Einwanderer ersetzt. Diese ökonomische Bedeutung der Juden machte sie zu einem, gleich den anderen Ständen für sich abgeschlossenen, jedoch integrierenden Bestandteil des Volkes. Gleichwie bei den anderen Ständen beruhte ihre innere Organisation auf einer ziemlich weitgehenden Autonomie; der Kahal (die jüdische Gemeinde) bildete die örtliche Verwaltungseinheit, gemeinsame Angelegenheiten der Judenheit größerer Gebiete oder des ganzen Reiches wurden auf Kreis-, Provinz- und Landtagen geregelt.
Die unter den polnischen Königen, insbesondere Kasimir dem Großen, im XIV. und XV. Jahrhundert von Ost und West nach Polen eingewanderten Juden wandten sich von hier aus nach der ganzen Moldau und deren nördlichem Grenzdistrikt, der heutigen Bukowina, wo sie auch in größerer Zahl während des russisch-türkischen Krieges (1769/74) vor der Okkupation dieses Landes durch Österreich vorhanden waren. Trotz der von der österreichischen Regierung wiederholten Versuche, die Zahl der Juden in der Bukowina zu beschränken, indem nur dem Ackerbau sich widmende Juden unbedingt toleriert werden sollten, andere aber teils ausgewiesen teils großen Bedrückungen unter-
