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Überchuppern s. Vulgäraus drücke (unter Huppern) .
Überlieferung s. Tradition.
Uberschreitungsfest s. Pessach.
Übersetzer s. Meturgeman.
Übersetzungen der Bibel s. Bibelübersetzungen.
Übertritte (zum J.-tum) s. Proselyten; (zum Christentum) s. Art. Austrittsbewegung und Taufjudentum.
Übervorteilung s. Ona-a.
Uganda-Projekt s. unter Zionismus, Sp. 1592.
„Ugoda" (polnisch-jüdische Verständigung) s. Antisemitismus, Geschichte (Bd. I, Sp. 359), und Polen, Bd. IV, Sp. 1025.
UGOLEVI, BIAGIO, christl.-italien. Polyhistor in Venedig, gab 1744—69 ein 34 Foliobände umfassendes Kompendium ,,Thesaurus Antiquita- tum Sacrarum" heraus, der eine Reihe von Abhandlungen zur bibl. *Archäologie enthält, in dem auch die älteste nachbiblische j. * Literatur und die des MA's durch Übersetzungen vertreten ist, z. B. die halachischen *Midraschim *Sifra, *Sifre, *Mechilta. S. auch Hebraisten, christliche.
Lit,: JE XII, 338f.
E. M. M.
Uj Kelet s.Presse, jüdische, II (unter Ungarn).
UKBA. MAB, Name mehrerer * Exilarchen in *Babylonien, u. zw. 1. um 250 n.; 2. um 320 n.; 3. um 910, von Kohen-Zedek (aus *Pumbedita) vertrieben, ging nach dem Maghreb und genoß in Kaiman hohe Ehren.
Lit.: Graetz IV, Note 27; V, 296—8; JEXII, 339.
M. S.
UKRAINE, Sowjetrepublik innerhalb des „Verbandes der sozialistischen Sowjetrepubliken", umfaßt die früheren Gouv. *Kiew, Jekaterino-
slaw, Podolien, PoltaM r a, Charkow, Tscherni- gow, die aus Teilen früherer Gouv. geschaffenen Gouv. *Odessa und Donjetz sowie einen Teil des Gouv. *Wolhynien. In der früheren U. ? deren Grenzen mit den gegenwärtigen nicht zusammenfallen und die die südöstlichen Teile des früheren *Polen bildeten, entstanden |j. Gemeinden im Laufe des 16. Jhdts. Kardinal Commendoni, der 1565 die U. bereiste, erzählt, daß die J. dort Land besaßen, Handel trieben, sich auch mit der Heilkunst beschäftigten, daß sie sich aber hauptsächlich als Pächter (*Arendar) betätigten. In der U., in der der poln. Großgrundbesitz herrschte, wurden die J. von den Großgrundbesitzern als Pächter ihrer Güter verwendet und erhielten auch Staatssteuern in Pacht. Da die Beziehungen zwischen Grundbesitzern einerseits und den leibeigenen Bauern und Kosaken andererseits in der U. außerordentlich schlecht waren und Aufstände daher sehr häufig vorkamen, waren die J. infolge ihrer Stellung als Pächter, die die Einnahmen für die Besitzer mit allen Mitteln einzubringen hatten, Gegenstand des Hasses der Volksmassen und Opfer der Volks aufstände. So wurden 1637 während des Aufstandes von Paw- ljuk 200 J. getötet; einen bes. grausamen Charakter trug der Kosakenaufstand, der 1648 begann. *Chmielnickis Horden töteten neben poln. Gutsbesitzern Tausende von J., und Hunderte von Gemeinden wurden damals gänzlich vernichtet. 1649 wurde zwischen den Kosaken und dem poln. König Jan Kasimir Frieden geschlossen, demzufolge sich J. „weder als Besitzer noch als Pächter noch als Einwohner in den ukrainischen Städten, in denen Kosakenregimenter stehen", d. h. in den Wojwodschaften oder Gouv. Tschernigow, Poltawa, Kiew, z. T. auch Podolien, aufhalten durften. Der poln. König gestattete den zwangsweise von den Kosaken zum griech.-orthodoxen Glauben bekehrten J., zum J.-tum wieder zurückzukehren. Nach einem Jahr begann der Krieg zwischen den Kosaken und den Polen aufs neue,