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gleichheit ober bas Mehr Einer Stimme für Vernrtheilung er­folgt war.

Wenn ans biese Weise burch fortgesetzte Vermehrung ber Gerichtshof enblich bie Zahl von ein unb siebzig Richtern er­reicht hatte, unb es zeigte sich abermals Stimmengleichheit ober bie Vernrtheilung burch bie Mehrheit Einer Stimme: so besprach unb erörterte man bie Grünbe weiter, bis Ein Mitglieb ober mehrere, burch bie Grttube ber «»bereu Richter überzengt waren, so bas; sich ein anberes Stimmenverhältniß herausstellte, mochte es nun bie Freisprechung ober bie Vernrtheilung zur Folge haben.

Konnte ein solches Ergebnis; nicht erzielt werben, baß ent- weber Eine Stimme Mehrheit für Freisprechung, ober zwei Stimmen Mehrheit minbestens für Vernrtheilung waren: so erklärte ber Vorsitzenbe ben Fall für 3u schwierig, unb in Folge bessen ben Angeklagten für freigesprochen.

VI.

Revision des Nrlheils.

Die Vorschriften über bie Zusammensetzung bes Gerichts­hofes, bie Beschränkung bes Beweises auf bie Aussage minbestens zweier unbescholtenen Zeugen mit allen bie Beweiskraft berselben .einengenben Vorschriften, bie Normen bei Berathnng unb Ab­stimmung gaben zwar bem schulblos Angeklagten viele Garantieeu gegen eine irrthttnrliche Vernrtheilung. Allein wie gering hier-