28
gleichheit ober bas Mehr Einer Stimme für Vernrtheilung erfolgt war.
Wenn ans biese Weise burch fortgesetzte Vermehrung ber Gerichtshof enblich bie Zahl von ein unb siebzig Richtern erreicht hatte, unb es zeigte sich abermals Stimmengleichheit ober bie Vernrtheilung burch bie Mehrheit Einer Stimme: so besprach unb erörterte man bie Grünbe weiter, bis Ein Mitglieb ober mehrere, burch bie Grttube ber «»bereu Richter überzengt waren, so bas; sich ein anberes Stimmenverhältniß herausstellte, mochte es nun bie Freisprechung ober bie Vernrtheilung zur Folge haben.
Konnte ein solches Ergebnis; nicht erzielt werben, baß ent- weber Eine Stimme Mehrheit für Freisprechung, ober zwei Stimmen Mehrheit minbestens für Vernrtheilung waren: so erklärte ber Vorsitzenbe ben Fall für 3u schwierig, unb in Folge bessen ben Angeklagten für freigesprochen.
VI.
Revision des Nrlheils.
Die Vorschriften über bie Zusammensetzung bes Gerichtshofes, bie Beschränkung bes Beweises auf bie Aussage minbestens zweier unbescholtenen Zeugen mit allen bie Beweiskraft berselben .einengenben Vorschriften, bie Normen bei Berathnng unb Abstimmung gaben zwar bem schulblos Angeklagten viele Garantieeu gegen eine irrthttnrliche Vernrtheilung. Allein wie gering hier-