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nrtheilung, in der Aufregung gerade die triftigsten Gründe an- zngeben unterla ffen / unb leicht nur Unerhebliches Vorbringen möchte, während uacl; zweimaliger fruchtloser Znrückfl'chrnng er sich unterdessen auf die wirklich erheblichen Gründe besinnen konnte, wenn er deren anznführen hatte.
VII.
Folgerungen aus diesem Strasoerfohren M Ueur- theilnng über die AechttniWglreil der Todesstrafe nach unseren heutigen Perhnltnijfen.
Das im Obigen dargestellte Strafverfahren ist schon als cnlturgeschichtliches Denkmal merkwürdig. Es zeigt uns, wie bei noch kräftig pnlsirendem Volksleben, auf dem Grunde der Bibel unter dem Einfluß der öffentlichen Meinung die Rechtsidee und bereit Verwirklichung in ihren Folgerungen sich entwickelte.
Denn daß es nicht die Einfälle eines geistreichen Kopfes sind (obwohl sie auch als solche merkwürdig genug wären, und einen Schluß gestatteten auf das Volk nnb die gesellschaftlichen Verhältnisse und sittlichen Zustände, aus welchen ein Mann hervorgegangen, der dies System erdacht hätte), ist ebenso ersichtlich, als daß dieses System nicht ans Einmal fertig erstanden, sonder,t vielmehr das Ergebnis) einer langen Entwicklung, das Ergebniß der Culturarbeit eines Volkes ist.
Man zog immer mehr, je nachdem das äußere Bedürfuiß Lücken entdecken ließ, oder das Nachdenken Mängel und Ab-
Fiirsl, DaS peinl. NechtSvcrs. im p. Allcrlhume. 3