Der 146. Band der „Statistik des Deutschen Reichs“ (neue Folge) enthält seit dem Jahre 1891 zum ersten Male wieder eine zusammenfassende vergleichende Darstellung der Kriminalität der Christen und Juden, und zwar unter Zugrundelegung der Volkszählung von 1900.
Diese Darstellung beruht darauf, dass die Zeit seit Beginn unserer Kriminalstatistik in zwei zehnjährige Perioden geschieden wird, von denen die erste die Jahre 1882—1891 und die zweite die Jahre 1892—1901 umfasst, und dass der Jahresdurchschnitt der beiden Perioden berechnet wird. Durch die Ermittelung eines zehnjährigen Durchschnitts wird vor allem der Fehler vermieden, dass ein einzelnes Jahresergebnis als typisch hingestellt und verallgemeinert wird. Durch die Berechnung des Durchschnitts zweier Perioden wird die Möglichkeit gewonnen, das Steigen oder Fallen der Kriminalität von einer Periode zur anderen zu beobachten.
Ferner werden im vorliegenden Bande der Statistik die Zahlen sowohl der verurteilten Christen als auch der verurteilten Juden nur in Verbindung gebracht mit der strafmiin- digen Zivilbevölkerung, nicht mit der Gesamtbevölkerung. Es werden also die Strafmündigen und das Militär ausgeschieden; dadurch werden die falschen Ergebnisse vermieden, welche durch die verschiedene Altersgliederung der Juden und Ch i- sten anderenfalls entstehen würden; das Militär muss deshalb ausscheiden, weil auch die von den Militärgerichten Verurteilten nicht in die Kriminalstatistik aufgenommen werden. Schliesslich wird die Verhältnisberechnung in der Weise vorgenommen, dass die Zahl der christlichen Verurteilten zu 100 000 Christen und die Zahl der jüdischen Verurteilten zu 100 000 Juden in Beziehung gesetzt werden. Hierdurch wird eine einigermassen exakte Grundlage für Vergleichungen und Schlussfolgerungen gewonnen. (Früher beschränkte man sich bei Vei arbeitung der Kriminalstatistik gewöhnlich darauf, den Prozentsatz der verurteilten Juden, der sich im Verhältnis zu allen Verurteilten ergibt, zu ermitteln und zu dem Anteil der jüdischen Bevölkerung in Beziehung zu setzen.)