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So dürfte die jetzige Technik der Statistik allen Anfor derungen genügen, und zwar sind ihre Vorzüge um so wertvoller, als alle Berechnungen auch beinahe für jedes einzelne Delikt ausgeführt worden sind. Von welcher Bedeutung dies ist, wird sich bald ergeben.
Wenn wir nunmehr an die Betrachtung der durch die geschilderte Methode gewonnenen Ergebnisse der Statistik gehen, so sehen wir zunächst, dass im deutschen Reiche die Gesamtkriminalität von einer Periode zur anderen gewachsen ist. Die Grösse dieses Wachstums ist für die Angehörigen der einzelnen Religionen verschieden; sie ist bei den Evangelischen = 16,5 Proz., bei den Katholiken = 18,0 Proz., bei den Christen überhaupt = 17,1 Proz., bei den Juden = 31,4 Prozent. Näher betrachtet, ist die Kriminalität der Juden von 1882—1891 ein wenig gefallen, dann von 1892—1895 erheblich gestiegen, seit 1896 wieder etwas gesunken. '
Trotz jener grossen Steigerung ist der Anteil der Juden am Verbrechen nach dem Durchschnitt der zweiten Periode (1892—1901) doch noch um 17,2 Prozent geringer als der An teil der Christen (um 8,9 Prozent geringer als der der Evangelischen, um 32,1 Prozent geringer als der der Katholiken). Diese günstige Stellung der Juden in der Kriminalstatistik stellt sich durch folgende Zahlen dar: Auf 100 000 strafmündige Zivilpersonen der gleichen Religion kommen Verurteilte wegen sämtlicher Verbrechen und Vergehen gegen Reichsgesetze (ausschliesslich Verletzung der Wehrpflicht):
i. Durchschnitt 1 der Jahre 1
| überhaupt
Evangel.
Kathol.
Christen
überhaupt
Juden
1882—1891 II
[ 1031
963
1153
1030
784
,1892 —1901 |j
1207
1122
1361
1206
1 030
Ist also die Kriminalität der Juden im allgemeinen erheblich geringer, als die der Christen, so ergibt die Einzelbetrachtung dennoch, dass die Juden bei gewissen Delikten schlechter abschneiden als die Christen.