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So dürfte die jetzige Technik der Statistik allen Anfor derungen genügen, und zwar sind ihre Vorzüge um so wert­voller, als alle Berechnungen auch beinahe für jedes einzelne Delikt ausgeführt worden sind. Von welcher Bedeutung dies ist, wird sich bald ergeben.

Wenn wir nunmehr an die Betrachtung der durch die geschilderte Methode gewonnenen Ergebnisse der Statistik gehen, so sehen wir zunächst, dass im deut­schen Reiche die Gesamtkriminalität von einer Periode zur anderen gewachsen ist. Die Grösse dieses Wachstums ist für die Angehörigen der einzelnen Religionen verschieden; sie ist bei den Evangelischen = 16,5 Proz., bei den Katholiken = 18,0 Proz., bei den Christen überhaupt = 17,1 Proz., bei den Juden = 31,4 Prozent. Näher betrachtet, ist die Kriminali­tät der Juden von 18821891 ein wenig gefallen, dann von 18921895 erheblich gestiegen, seit 1896 wieder etwas ge­sunken. '

Trotz jener grossen Steigerung ist der Anteil der Juden am Verbrechen nach dem Durchschnitt der zweiten Periode (18921901) doch noch um 17,2 Prozent geringer als der An teil der Christen (um 8,9 Prozent geringer als der der Evangeli­schen, um 32,1 Prozent geringer als der der Katholiken). Diese günstige Stellung der Juden in der Kriminalstatistik stellt sich durch folgende Zahlen dar: Auf 100 000 strafmündige Zivil­personen der gleichen Religion kommen Verurteilte wegen sämtlicher Verbrechen und Vergehen gegen Reichsgesetze (ausschliesslich Verletzung der Wehrpflicht):

i. Durchschnitt 1 der Jahre 1

| überhaupt

Evangel.

Kathol.

Christen

überhaupt

Juden

18821891 II

[ 1031

963

1153

1030

784

,18921901 |j

1207

1122

1361

1206

1 030

Ist also die Kriminalität der Juden im allgemeinen erheblich geringer, als die der Christen, so ergibt die Einzel­betrachtung dennoch, dass die Juden bei gewissen Delikten schlechter abschneiden als die Christen.