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nähme der Verurteilungen in der ersten Gruppe zurückzu­führen ist. Also sind die Juden vorwiegend Staatsverbrecher?

Die Antwort auf diese Frage erhalten wir, wenn wir unter­suchen, welche Delikte in jene Gruppe gehören und wieviel Verurteilungen von Juden wegen der einzelnen Delikte erfolgt sind. Die schwereren Delikte der Gruppe sind Hoch- und Landesverrat, Majestätsbeleidigung, Gewalt und Drohungen gegen Beamte, Befreiung von Gefangenen, Landzwang, Arrest­bruch, Münzverbrechen, Miinzvergehen, Meineid, versuchte Verleitung zum Meineide, falsche Anschuldigung, Vergehen gegen die Religion. Wie steht es nun mit den Verurteilungen von Juden wegen dieser Delikte? Der Prozentsatz der wegen Hoch- und Landesverrats und der wegen Landzwangs ver­urteilten Juden ist in beiden Perioden = 0. Die Verurteilungen wegen eines Religionsdelikts sind auf der früheren Ziffer (2,0 auf 100 000) stehen geblieben. Im übrigen haben die Ver­urteilungen wegen sämtlicher anderen aufgezählten Delikte abgenommen. Sie sind gefallen bei Majestätsbeleidigung von 1,3 auf 0,49, bei Gewalt und Drohungen gegen Beamte von 15,0 auf 13.2, bei Befreiung von Gefangenen von 0,76 auf 0,49, bei Arrestbruch von 3,6 auf 3,0, bei Münzverbrechen von 0,51 auf 0,25, bei Miinzvergehen von 0,51 auf 0,49, bei Meineid von 4,8 auf 3,4, bei versuchter Verleitung zum Meineide, Falscheide usw. von 1,8 auf 1,2, bei falscher Anschuldigung von 2,8 auf 2,0. (Die Zahlen bedeuten immer die Verurteilun- .gen, welche auf 100 000 strafmündige Zivilpersonen der jüdi­schen Bevölkerung kommen.)

Dagegen ist eine grössere Zunahme von verurteilten Juden zu konstatieren, bei den Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern (von 5,9 bis 16,7 auf 100 000) und bei den Zuwiderhandlungen in Bezug auf Konzessionspflicht, sowie gegen behördliche Anordnungen betreffs Sicherheitsvorrich­tungen bei gewerblichen Anlagen (von 25,2 bis 34,0).

Doch sind diese Steigerungen verhältnismässig nicht grösser als die Steigerungen der wegen jener Delikte vorgokommenen Verurteilungen von Christen (diese betragen 0,70 bis 2,3 bezw. 12,6 bis 23.6): durch sie kann also die unverhältnismässig grosse Zunahmeziffer bei den Juden auch nicht entstanden sein.