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II.
Beleuchtung einiger neuern Bedenklichkeiten gegen die bürgerliche Gleichstellung der Bekenner des jüdischen Glaubens, besonders in Rücksicht auf den moralischem Charakter derselben, durch geschichtliche Beispiele erläutert.
Die in früherer Zeit gegen die bürgerliche Gleichstellung der mosaischen Confessions-Verwandten mit den christlichen erhobenen Bedenklichkeiten finden sich, insofern sie Widerlegung verdienen oder erfordern, schon im Allgemeinen durch die große Lhatsache so vieler an Weisheit und Wohlwollen
durch Hinblick auf die offenkundige Absicht der erlauchten Stifter des Bundes, aus dem Geist des — früherhin selbst unter Druck und Verfolgung erseufzcndcn — Christenthums, und auf die Vorschriften einer gesunden Logik aufgehellt werden könne? ist nicht abzusehen. Vortrefflich heißt es im römischen Gesetzbuche: in einem Zweifelsfalle die mildere (benigniorein interpretationein) Auslegung zu befolgen, sey nicht blos das Gerechteste, sondern auch das Sicherste, (ib. 192- D. (L. 17 .) de reg. iur,).
