Aufgaben der jiidistfien Jugendfürsorge.
Von Rechtsanwalt Dr. Fritz L a in in - Berlin.
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Innerhalb des Gebietes der Jugendwohlfahrt werden zwei große ■Gruppen unterschieden: J u g e n d f ii r s o r g e , d. h. die Maßnahmen zum Schutz der hilfsbedürftigen Jugend und Jugendpflege, die Veranstaltungen für die normale, gesunde Jugend, Die Aufgaben jüdischer Jugendfürsorge umfassen daher alles, was von unserer jüdischen Gemeinschaft aus an Hilfsmaßnahmen für den Teil unseres Nachwuchses geschieht oder in Zukunft geschehen soll, der aus hygienischen, erzieherischen oder rechtlichen Gründen einer fürsorglichen Behandlung bedarf.
Die Notwendigkeit einer eigenen jüdischen Fürsorge neben der des Staates oder der Kommunen bedarf kaum besonderer Rechtfertigung. Sie liegt einmal in den Gefahren, die den Bestand unserer Gemeinden erschüttern — Austritte, Mischehen, sinkende Geburtenzahl —, in den Verlusten an Menschenleben, die der Krieg mit sich gebracht hat, in dem ebenso durch ihn hervor- gerufenen Schwinden der Innigkeit des Familienlebens, wie in der durch die Hungerjahre herbeigeführten körperlichen und in deren Gefolge geistigen und sittlichen Schädigung manches Jugendlichen und nicht zuletzt in den bösen Erscheinungen der Nachkriegsjahre mit ihrer Verwilderung von Moral- und Rechtsbegriffen.
Von alledem ist auch unsere jüdische Jugend leider nicht unberührt geblieben und es. ist unsere wichtigste und heiligste Aufgabe, dagegen heilend und vorbeugend einzuschreiten. Es ist Ihnen bekannt, daß die Zentral wohlfahrtsstelle von Beginn ihrer Arbeit an der zeit- und sachgemäßen Fürsorge für hilfsbedürftige Kinder ihre ernsteste Aufmerksamkeit zugewandt und sie durch Besprechungen, Rundschreiben und Merkblätter durchgreifend zu fördern sich andauernd bemüht hat.