Das Gesetz über falsche Zeugen nach Bibel und Talmud / von Oscar Bähr. Berlin : Itzkowski, 1882
Content
- Besitznachweis
- Titelblatt
- Widmung
- V Vorwort.
- 1 Einleitung.
- 7 I.
- 29 II. Die traditionelle Auffassung des Zeugengesetzes.
- 29 I. Als Fundamentalsatz gilt für das mosaisch-talmudische Zeugengesetz: Zeugen werden nur dann als lügenhaft betrachtet, wenn ihnen persönlich ein Alibi von andern Zeugen nachgewiesen wird.
- 59 II. Beiden anklagenden Zeugen muss das Alibi nachgewiesen werden; der Alibibeweis gegen einen Zeugen begründet noch keine Anklage wegen falscher Aussage.
- 66 III. Als drittes Hauptgesetz für die Ueberführung gilt: Die falschen Zeugen verfallen nur dann der Wiedervergeltungsstrafe, wenn ihnen das Alibi erst nach geschehener Verurtheilung des Angeklagten nachgewiesen wird
- 81 IV. Verhör und Betrafung der falschen Zeugen.
