Zusammenstellung der die Israeliten des vorhinnigen Kurfürstenthums Hessen betreffenden gesetzlichen Erlasse. Cassel : Scheel, 1901
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Deckblatt
Titelblatt
Verordnung vom 14ten Mai 1816, die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen als Staatsbürger betreffend.
11 Regierungsausschreiben vom 12ten Januar 1818, die Befreiung aller Juden vom Schutzgelde betreffend.
12 Verordnung vom 30ten Dezember 1823, die gemeinheitlichen Verhältnisse der Israeliten betreffend.
12 Erster Abschnitt. Von den jüdischen Gemeinden überhaupt.
20 Zweiter Abschnitt. Von den judenschaftlichen Kreis-Vorstehern.
22 Dritter Abschnitt. Von den Provinzial-Rabbinen.
23 Vierter Abschnitt. Von den (Provinizial-) Vorsteher-Aemtern und den landesherrlichen Kommissaren.
26 Fünfter Abschnitt. Von dem Landrabbinate.
27 Sechster Abschnitt. Von der Aufbringung der, durch die gemeinheitlichen Verhältnisse der Israeliten veranlassten, Kosten im Allgemeinen.
30 Siebenter Abschnitt. Von den Gemeinde-Lasten.
32 Achter Abschnitt. Von den Provinzial-Lasten.
33 Neunter Abschnitt. Von den Lasten mehrerer Provinzen.
36 Gesetz vom 29sten October 1833, zur gleichförmigen Ordnung der besonderen Verhältnisse der Israeliten.
36 Erster Abschnitt. Von den Verhältnissen der Israeliten in Bezug auf bürgerliche und staatsbürgerliche Rechte und Pflichten.
40 Zweiter Abschnitt. Von den gemeinheitlichen Verhältnissen der israelitischen Glaubensgenossen.
49 Gesetz vom 29. Oktober 1848, die Religionsfreiheit und die Einführung der bürgerlichen Ehe betreffend.
52 Verordnung vom 13. April 1853, wegen des Gesetzes vom 29. Oktober 1848, die Religionsfreiheit und die Einführung der bürgerlichen Ehe betreffend.
54 Gesetz, betreffend die Gleichberechtigung der Confessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung, vom 3. Juli 1869.
55 Gesetz, betreffend den Austritt aus der Kirche, vom 14. Mai 1873.
59 Gesetz, betreffend den Austritt aus den jüdischen Synagogengemeinden.
64 Leichen-Ordnung für die Israeliten, bestätigt durch Beschluß des vorhinnigen kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 31. März 1840 Nr. 3120.