Regierungs-Ausschreiben, wodurch der § 22. der Judenordnung vom 1ten Jan. 1749. so viel die Wechsel betrifft, erläutert, weniger nicht den Juden auf dem Lande das Hausiren in den Dörfern erlaubt wird : Cassel den 24. Aug. 1751 / Fürstl. Hessische Regierung daselbsten