Regierungs-Rescript, daß das in der Judenordnung vom 21ten Jan. 1749, § 1 enthaltene Verbott, wegen des Gewerbes der ausländischen Juden ausser den Jahrmärkten, keineswegs vom Einkauf zu verstehen / Unsern gnädigen und günstigen Gruß zuvor, Ehrsame, gute Gönner ... Cassel den 19ten Juli 1779