Nöthig erachtete Bekanntmachung nachfolgender beyden im Hochlöblichen Schöffen-Rath Der Freyen Reichs-Stadt Frankfurt am Mayn untern 23ten Junii und 26. September 1766 ergangenen Hochverehrlichen Decretorum Sub Lit. A & B : Worinnen die seit vielen Jahren in Unordnung gerathene innere Verfassung dasiger Judenschaft ... auf einen verbesserten und dauerhaften Fuß gesetzet, Besonders das Rechnungs- und Schatzungs-Wesen zur völligen Beruhigung der Gemeinde vor allen seither eingerissenen Mißbräuchen sicher gestellet worden