Wichtige Gründe, Welche bewehren und erläutern, daß die in dem Burger-Vertrag § 22 zum Vergleich zwischen E. E. Rath und der Burgerschafft, In deß Heil. Reichs Stadt Franckfurth, biß zu Käys. allergnädigsten Ratification außgesetzte Reduction der übermäßigen Jüdischer Innwohner ... bloß eine Interims-Verordnung gewesen : Folglich solche Reduction annoch gesucht werden dürffte ; In Causa Commissionis Der Burgerschafft allda, Contra E. E. Rath