Deductio Daß E. E. Rath Nach dem Burger-Vertrag, Ohne der Burgerschafft oder dero Deputirten Einwilligung Extraordinar-Anlagen nicht machen, Noch die alte Imposten erhöhen könne : Auch von denen Einkünfften der Stadt Rechnung zu geben gehalten sey ; In causa Commissionis Impetrantischer Burgerschafft Der Kays. Reichs- auch Wahl- und Crönungs-Stadt Franckfurt Contrà E. E. Magistrat allda ; Bey Käyserl. erster Commission den 23. Febr. 1714 übergeben