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Das Amt des Famulus, welcher Klassenzimmer, Schlafsaal, Treppen und Gänge zu reinigen, beim Essen und sonst kleine Dienste zu leisten hat, wechselt wöchentlich, ebenso das Amt der Wöchner", welche Amtsdiener der Lehrer sind. Außerdem giebt es noch eine ganze Anzahl von Aemtern. Ein Zögling, der ge- gewöhnlich ein Militärjahr im Lazaret abgedient hat, ist Ober­krankenwärter ; andere haben die Aufsicht über das Museum, den Betsaal; andere verwalten die Schreibmaterialien, das Erdöl; wieder andere haben die Aufsicht über Kleidung und Schuhzeug, über die Arbeiten in Holzschopf und Werkstätten, im Garten und auf dem Acker, andere leiten einen Teil des Gesang- und des Turnunterrichts. Das Amt des Fremdenführers, welcher die Gäste durch Haus und Museum geleitet, wechselt mit der Woche. End­lich sei noch bemerkt, daß die ganze Brüderschar auch als Feuer­wehr organisiert ist, die von Zeit zu Zeit ihre Uebungen ver­anstaltet. Ein Brandfall zur Zeit des Inspektors Josenhans hat Anlaß zur Beschaffung von Feuerlöschgeräten gegeben.

4. Aerrßere Krönungen.

Wenn ein Zögling ins Missionshaus ausgenommen wird, so hat er die nötigsten Kleidungsstücke mitzubringen, tritt aber von da an in den Genuß von freier Verköstigung und Kleidung. Die Fürsorge für Kost und Wäsche liegt der Hausmutter ob. Die Kosten für Kleidung übernimmt die Anstaltskasse. Zöglinge, welche finanziell günstiger stehen, nehmen die Missionskasse weniger in Anspruch. Auch für ärztliche Behandlung und Arznei, je nach Umständen auch für einen Aufenthalt im Hospital oder an einem Kurort, haben die Zöglinge keinen Ersatz zu leisten. Der Unter­richt selbst und die notwendigsten Lehrbücher und Schreibmate­rialien sind frei. Für die jährlichen Vakanzreisen wird den einzelnen je nach ihrem Klassenalter ein Reisegeld verwilligt. Im ganzen beschränkt die Missionskasse ihre Leistungen auf das Not­wendigste ; es ist jedem Bruder zu gönnen, wenn er sich dann und wann noch eine Anschaffung aus eigenen Mitteln, namentlich auch zur Vermehrung seiner Büchersammlung erlauben kann.