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Arbeitsfeld, so werden sie feierlich verabschiedet. Feiert ein Missions­zögling seinen Geburtstag, so vereinigen sich die Brüder seiner Ab­teilung nach dem Frühstück, um ihrer Mitfreude durch Gesang Aus­druck zu geben. Kehren einzelne Brüder Ende September von den Strapazen des Manövers und den Unannehmlichkeiten des Kasernen­lebens in das fromme Missionshaus zurück, so werden die Zimmer- thüren mit einemWillkommen" oder einem Passenden Bibelspruch geziert und die Klassengenossen zu einem Danklied versammelt.*) Andere Feierlichkeiten gelten den Lehrern. Ist der Inspektor von einer seiner zahlreichen Reisen zurückgekehrt, feiert einer der älteren Lehrer seinen Geburtstag, so fehlt der Gesang nicht. Tritt ein neuer Lehrer ein, so wird er im Betsaal begrüßt. Vor Weihnachten ver­sammelt sich die Hausgemeinde zu einer schlichten Feier im Betsaal um den brennenden Christbaum; nach einer biblischen Ansprache des Inspektors findet jeder Bruder ein bescheidenes Geschenk; die Ge­sänge des Chores und die Klänge des kleinen Orchesters verschönern die Feier. Auch die patriotischen Feste fehlen trotz des inter­nationalen Charakters des Missionshauses nicht. Die Deutschen ge­denken an des Kaisers, die Württemberger an ihres Königs Geburtstag und lassen im Garten in der Frühe einNun danket alle Gott" und einHeil dir im Siegerkranz" erklingen. Manchmal feiern auch die Schweizer den Tag von St. Jakob. Im übrigen nimmt die Arbeit an solchen Tagen ihren normalen Verlaus.

Nicht unerwähnt soll eine besonders liebliche Feier bleiben: die Konfirmation der Missionarskinder, die im Knaben-und im Mädchenhaus in der Nähe des eigentlichen Missionshauses ihr Heim haben. Am Freitag vor Palmsonntag werden sie im Betsaal der Missionsanstalt eingesegnet.

9. Acrs religiöse Leben.

Die Pflege des religiösen Lebens nimmt nicht den breiten Raum ein, wie das Lernen; aber es bildet die feste Grundlage des ganzen Missionshauslebens. Religiöses Leben ist die Voraussetzung schon beim Eintritt:Wer in die Anstalt eintreten will, muß nicht

*) In Deutschland genießen die Basler Missionszöglinge die Vergün­stigung, nur ein Jahr Militärdienst leisten zu müssen. Für jeden einzelnen wird eine Eingabe an den Landesherrn gemacht, in dessen Gebiet er dient. Wird ein Missionszögling nachträglich entlassen, so muß er ein zweites Jahr nachdienen. Die Schweizer genießen keine Vergünstigung hinsichtlich des Mili­tärdienstes.