späten Abend unmittelbar vor Abgang des Zuges. Der Brüderchor stimmt das altehrwürdige und glaubensmutige Missionslied an: „Zieht fröhlich hinaus zum heiligen Krieg" u. s. w. Herr Inspektor spricht ein kurzes Gebet, man reicht einander die Hand zum Abschied. — Werden wir uns auf Erden Wiedersehen?
11. SnUassung und Austritt aus der Vifstonsanstatt.
Der Abschied von lieben treuen Brüdern ist stets für die Zurückbleibenden etwas Ernstes und doch etwas Erfreuliches. Sie sind jetzt nahe an dem Ziel, nach welchem sie sich seit Jahren gesehnt haben. Aber es giebt noch eine andere Art von Abschied, ernst, aber traurig: die Entlassung. „Unser Komitee betrachtet den Aufenthalt eines Bruders unter uns von seinen: Anfang bis zu seinem Ende als eine fortwährende Prüfungszeit, innerhalb welcher es sich das vollkommene Recht vorbehält, jeden Bruder in seine stühere Laufbahn zurückzusenden, von welchem es durch eine gründliche Erfahrung die Ueberzeugung gewonnen hat, daß ihm die Eigenschaften mangeln, welche zum Missionsberufe erforderlich sind" — sagt die Hausordnung.
Die Entlassung kann durch zweifelhafte Gesundheit veranlaßt sein. Schwieriger ist die Entlassung wegen mangelhafter Begabung ; denn die Erfahrung hat gezeigt, daß mancher als Missionar sehr Tüchtiges leistet, der als Zögling ziemlich geringe Zeugnisse aufzuweisen gehabt hat. Ein weiterer Entlassungsgrund ist eine grobe Verfehlung gegen die Grundsätze der Hausordnung. Dahin gehört u. a. die Bestimmung : „jeder vertrauliche Zusammenhang oder Ehegelöbnis mit einer Person von: andern Geschlecht in Korrespondenz oder Umgang ist jedem Bruder um des Herrn und seines Berufes willen aufs strengste untersagt. Wer dawider handelt, hat sich eben damit von seinem Berufe und seinem Bruderkreise losgerissen." Vergehungen vollends gegen grundlegende Gebote Gottes schließen ohne weiteres aus dem Missionsverband aus. Sehr schwierig ist eine Entlassung, wenn nicht ein einzelnes Vergehen, sondern nur der Gesamteindruck der Untauglichkeit für den Missionsdienst vorliegt; dann und wann scheidet