späten Abend unmittelbar vor Abgang des Zuges. Der Brüder­chor stimmt das altehrwürdige und glaubensmutige Missionslied an:Zieht fröhlich hinaus zum heiligen Krieg" u. s. w. Herr Inspektor spricht ein kurzes Gebet, man reicht einander die Hand zum Abschied. Werden wir uns auf Erden Wiedersehen?

11. SnUassung und Austritt aus der Vifstonsanstatt.

Der Abschied von lieben treuen Brüdern ist stets für die Zurückbleibenden etwas Ernstes und doch etwas Erfreuliches. Sie sind jetzt nahe an dem Ziel, nach welchem sie sich seit Jahren ge­sehnt haben. Aber es giebt noch eine andere Art von Abschied, ernst, aber traurig: die Entlassung.Unser Komitee betrachtet den Aufenthalt eines Bruders unter uns von seinen: Anfang bis zu seinem Ende als eine fortwährende Prüfungszeit, innerhalb welcher es sich das vollkommene Recht vorbehält, jeden Bruder in seine stühere Laufbahn zurückzusenden, von welchem es durch eine gründliche Erfahrung die Ueberzeugung gewonnen hat, daß ihm die Eigenschaften mangeln, welche zum Missionsberufe erforderlich sind" sagt die Hausordnung.

Die Entlassung kann durch zweifelhafte Gesundheit veranlaßt sein. Schwieriger ist die Entlassung wegen mangelhafter Be­gabung ; denn die Erfahrung hat gezeigt, daß mancher als Mis­sionar sehr Tüchtiges leistet, der als Zögling ziemlich geringe Zeugnisse aufzuweisen gehabt hat. Ein weiterer Entlassungsgrund ist eine grobe Verfehlung gegen die Grundsätze der Hausordnung. Dahin gehört u. a. die Bestimmung :jeder vertrauliche Zusammen­hang oder Ehegelöbnis mit einer Person von: andern Geschlecht in Korrespondenz oder Umgang ist jedem Bruder um des Herrn und seines Berufes willen aufs strengste untersagt. Wer dawider handelt, hat sich eben damit von seinem Berufe und seinem Bruder­kreise losgerissen." Vergehungen vollends gegen grundlegende Gebote Gottes schließen ohne weiteres aus dem Missionsverband aus. Sehr schwierig ist eine Entlassung, wenn nicht ein ein­zelnes Vergehen, sondern nur der Gesamteindruck der Untaug­lichkeit für den Missionsdienst vorliegt; dann und wann scheidet