2 . teile Ich Ihnen mit, dass meine Kritik wild- mörderischer und wildvemichtender Elemente solche tm Lande herumziebenden, sogenannten Ansiedler betraf, wie sie ganz notorisch in den letzten Jahren in Deutsch-Ostafrika auftraten und leider geduldet wurden.
3. mit der Tätigkeit und Wirksamkeit solider und tüchtiger Ansiedlerelemente hatte meine Kritik nichts zu tun.
4. Ich muss es vAllig Ihnen überlassen, sich mit der Tatsache abzufinden, dass Sie, wie es scheint, die von mir kritisierten Elemente in Schutz nehmen oder sich mit ihnen identifizieren wollen. Ich nehme aber an, dass ihr ganzes Vorgehen auf völlig irrtümlichen Auffassungen bezw. Berichten beruht und bin im Laufe munmehr über 15 jährigen Kolonialinteresses stets geneigt, über ernste Dinge ruhig und sachgemass zu urteilen. Dies möchte ich auch ihnen empfehlen; von Ihren Zcitungspolemiken habe ich keine Kenntnis, sie interessieren mich auch nicht. Allerhöchstcns würden sie im geeigneten Zeitpunkt meinen Rechtsanwalt interessieren.
5. Ich nehme an, dass Sie eine völlig falsche Auffassung der ganzen Sachlage haben, empfehle Ihnen die Tätigkeit der Behörden Britisch-Ostafrikas auf dem in Frage kommenden Gebiet zu beobachten und die traurigen Ereignisse unter der Wirtschaft der Trckburen in Südafrika.
Zum Schluss fasse ich die Sachlage dahin zusammen, dass eine Mitarbeit im Bezug auf koloniale, wichtige Angelegenheiten von jeder loyalen Seite selbstredend stets nur erwünscht sein kann. Vorbedingung ist aber zunächst eine loyale Ausdrucksweisc. Auf eine weitere Meinungsäusserung Ihres Vereins, falls sie in c.nster sachlicher Weise erfolgt, würde ich unbedingt Wert legen. Unsachlichen Aeusserungen gegenüber kann ich meine Zeit nicht verschwenden.
Ich nehme an. dass mein heutiger Brief zur Kenntnis aller Ihrer Mitglieder gelangt.
gez. Professor C. G. Schillings. Wenn dies nicht „grob“ ist, dann mag Knigge entscheiden. Der Wirtschaftliche Verein vom Meru hat denn auch darauf wie folgt geantwortet; Einschreiben!
Aruscha, den 6. Juni 1912.
An Herrn Prof. Schillings
Weyerhof, Gürzenich b. Düren, Rheinland.
Wir erhielten Ihr Schreiben vom 6. Februar 1912, das wir Ihrer Annahme entsprechend allen unseren Mitgliedern zur Kenntnis brachten und zwar unter besonderer Betonung, .dass Sic auf eine Mitarbeit unseres Vereins unbedingt Wert legten“. Alle unsere Mitglieder jedoch (von denen ein grosser Teil nicht nur wie Sie über ein I5jahriges Koto- nialinteresse. sondern über eine ebenso lange praktische koloniale Tätigkeit verfügen) erklärten In Erinnerung daran, dass Ihre Worte sich nicht wie Sic jetzt schreiben gegen einzelne Elemente, sondern gegen die ganze Besiedelung Ost-Afrika’s richteten, dass sie auf eine Mitarbeit mit Ihnen unbedingt keinen Wert legen.
Der Wirtschaftliche Verein v. Meru I. A.
Schmidtgen, Schriftführer. Darauf erwiderte Herr Schillings:
Wcvcrhof b. Gürzenich. Düren, 31. Juli 1912 Rheinland.
An den Wirtschaftlichen Verein Meru.
Deutsch-Ostafrika.
Ihre mir gewordene eingeschriebene Zuschrift deckt sich bedauerlicherweise in Bezug auf Ton und Inhalt mit Ihrer Zuschrift an die Deutsche Kolonial- gescltschaft. Sie haben mittlerw eile (ielegenheit gehabt, durch die Beschlüsse bezw. die Stellungnahme der Deutschen Kolonialgescllschaft in Hamburg gelegentlich der Hauptversammlung dieses Jahres, sich zu unterrichten, wie man über Ihre Zuschrift und Ihr Verhalten urteilt.
Ich würde keine Veranlassung sehen, Ihnen auf Ihren eingeschriebenen Brief zu antworten, wenn es mir nicht schiene, dass Sie über meine Ausführungen gelegentlich der Hauptversammlung des Jahres 1911 falsch unterrichtet worden seien. Meine damalige Kritik bezog sich auf Elemente, welche unter dem Vorwände, sich ansiedeln zu wollen, in Dcutsch-Ost- afrika Wildausrottung betrieben haben Wenn Sie sich durch meine Ausführungen getroffen fühlen, so
I muss ich das nunmehr vollständig Ihnen überlassen I Da Sie auf meine sachlichen Ausführungen In einer Weise geantwortet haben, die auf die Bezeichnung der Sachlichkeit keinen Anspruch erheben kann, so bedaure ich, weitere derartige Schriftstücke nicht mehr empfangen zu können.
Ihre eingeschriebene Zuschrift an mich überweise ich dem Vorstand der Deutschen Kolonialgesellschaft.
Achtungsvoll Prof. C G. Schillings.
Nun hat Schillings gemäss dem Bericht in Hamburg gesagt:
„Auf eingeschriebene Schmälibriefe zu antworten ist nicht Jedermanns Sache, namentlich wenn man nur mit Hinweis auf den Staatsanwalt Auskommen kann. So habe ich es tun müssen mit den, sowohl mir wie auch Ihnen persönlich vollkommen unbekannten Herren vom Meru. Ich denke, dass die Whiskyflasche bei ihren schriftlichen Ergüssen wohl eine grosse Rolle gespielt hat.“
Auf diese tollen Anrempelungen, in denen von „Knigge 41 aber schon nicht mehr die Spur lebt, zu antworten, und zwar in der entsorechenden Weise, ist nicht gut möglich, es sei denn auf Kosten des parlamentarischen Tons. Herr Schillings hat sich mit seiner Antwort nur noch mehr geschadet als bisher. Wir werden aber dennoch hier nicht verfehlen dürfen, darauf hinzuw'eisen, dass Herr Schillings nicht Adressat des ersten Briefes war, sondern die Deutsche Kolonialgesellschaft. Diese gab ihn dann an die Witdschutz- kommission weiter, von der aus er an Herrn Schillings gelangte. Letzterer schrieb dann darauf einen eingeschriebenen Brief an den Verein, der wiederum „eingeschrieben 44 antwortete. Schillings schrieb dann nochmals an den Verein, um das letzte Wort zu haben. Von „eingeschriebenen Schmähbriefen 44 ist dem Verein aber nichts bekannt. Andere als die oben angeführten Briefe wurden nicht gewechselt. Wir überlassen es getrost dem Leser, zu beurteilen, ob die an Herrn Schillings gerichteten Briefe „Schmähbriefe“ waren und wissen auch, wie das Urteil unserer Leser dann überSchillings’ Expektorationen ausfallen wird.
Was abir die in Schillings Rede enthaltenen Invektiven gegen die Ansiedler am Meru, die ihm antworteten, betrifft, die er als „Whiskybrüder 44 hinstellt, so will es uns erscheinen, als ob gerade der Erguss des Herrn Schillings eine gewisse Aehnlichkeit mit einem pathologischen Zustand zu tun habe, den man gemeiniglich als „Schnapswut 44 bezeichnet. Nicht er kann sich beschweren, nein, die Ansiedler naben auch das volle Recht für sich den Staatsanwalt in Anspruch zu nehmen. Wenn er von achtbaren Kolonisten als von „Schnapsbrüdern 44 spricht, von Leuten, die in angestrengter Tätigkeit in einem Lande, dessen Klima Herr Schillings als Europäern nicht zuträglich hinstellt, Werte schaffen, dann muss man sich wundern, dass es in der Versammlung niemand gegeben hat, der Herrn Schillings die Wege gezeigt hat.
Herrn Schillings’ weitere Aeusserungen:
„Es hiess, ich hätte, um meine photographischen Wildaufnahmen machen zu können, Quellen vergiftet, um so das betäubte Wild bequem aufnehmen zu können. Ich möchte doch bitten, dass irgend jemand, der das so genau weiss, es auch in einer Form kund gibt, dass ich ihn hier in Deutschland belangen kann, - in welcher Weise,
wird er schon sehen. Quellen Vergiftung, meine Herren, sollte niemals betrieben werden, — auch nicht in Sachen des Schutzes und der Erhaltung der Naturwunder und Naturschätze unserer Kolonien.“
Schillings verdankt die Kunde vom Quellenvergiften den Schwarzen, die ihn auf seiner Reise begleiteten. Seine Drohung nehmen wir ihm gar- nicht übel, umso weniger, als er, wenn er wieder nach Ostafrika kommen sollte — er hat eine neue Reise in Aussicht gestellt — keine Ursache haben wird, sich über Liebenswürdigkeit seitens der Kolonisten zu beklagen. Die beispiellose Unterstützung, die er von der damaligen Militärstation Moschi erhielt und die weit über das Mass dessen hinausging, was an Unterstützung gegeben zu werden pflegt, wird ihm sicherlich auch nicht mehr zu Teil werden. Herr Schillings scheint tatsächlich über die unter allen Ostafrikanern bezüglich seiner Person herrschende Meinung bezw. Sympathie im Dunkeln zu sein. Er möge uns glauben, es sind nicht nur die Kolonisten vom Meru, die ihn „negativ lieben,“ sondern die der ganzen Kolonie. Das wird ihm vielleicht egal sein; nur möge er es nicht vergessen!
Den Schluss von Schillings Rede bilden die charakteristischen Worte:
„Ceterum censeo: uns fehlt immer noch heute, 1912 — besonders der Sachverständige im Reichskolonialamt und die den englischen Wildaufsehern Britisch-Ostafrikas entsprechendenBeamten in Deutsch-Ostafrika.“ Wir gestehen, dass uns dieses catonische Wort hier sehr deplaziert vorkommt. Während Cato in uneigennütziger Weise sein ceterum etc. ausgeführt hat, will hier Schillings doch wohl sagen: „wir brauchen einen Referenten für Wildschutz und Jagd; da ich aber der gegebene Mann dafür bin, so nehmt mich schleunigst dazu“. Richtig wäre es gewesen, wenn Herr Schillings gesaj^ hätte: ceterum censeo, die Anordnung des Wildschützes überlassen wir den Leuten in der Kolonie, die am besten wissen müssen, wie die Angelegenheit geordnet werden kann.
Der Wirtschaftliche Verein vom Meru hat es abgelehnt, mitHerrn Schillings zusammen zu arbeiten. Der in Deutsch-Ostafrika neugebildete Wildschutzverein, dem Schreiber dieser Zeilen auch angehört, wird es ebenso ablehnen mit Herrn Schillings zusammen zu arbeiten, dies vielmehr mit dem Gouvernement tun. Also: „Verlorene Liebesmühe!“ Wir Kolonisten wissen selbst am besten, was w'ir an unserem Wilde haben. Weil wir dies wissen, werden wir auch an seiner Erhaltung mitarbeiten. Aber, da es nicht so leicht ist, dieses Ziel zu erreichen, ohne die Konflikte zu lösen, die sich der Lösung dieser Frage vom wirtschaftlichen Standpunkte aus entgegenstellen, so haben wir ein Recht, als die Ersten bei der Lösung der Aufgabe zu wirken. Und dieses Vorzugsrecht erkennt Herr Schillings nicht an, will es nicht anerkennen. Und so lange Herr Schillings dies nicht anerkennt, wird keine Freundschaft zwischen uns sein.
Grenzen des Masai-Reservats.
Wer heute, um ins Masai-Reservat zu gehen, sich die Erlaubnis dazu erholen will, wird nicht wenig erstaunt sein zu hören, dass eine derartige Erlaubnis prinzipiell nicht mehr erteilt werden
: Feuilleton :
Klima und Bureaukratismus.
Zur Naturgeschichte von St. Burcaukratius.
Von X X
In der Verwaltung Deutsch-Oslafrik.is werden bekanntlich die Orte, die irgend einer Regierungsbehörde zum Amtssitze dienen, in Küsten- und Innen-Stationen unterschieden. Diese Unterscheidung hat vor allem einen bestimmenden Einfluss auf die aussergehaltlichen Gebiilimisse der dort stationierten Beamten. Offiziere mul sonstigen Angestellten. Die Beamten lind Offiziere im Inneren, die besonders in früherer Zeit zumeist auf eine recht primitive Behausung und Wohnungseinrichtung. daun aber auch auf eine mitunter sehr kostspielige Konserven- und (jetränke/ufuhr von der Küste angewiesen waren, waren auch bezüglich ihrer Tagegelder und dergleichen Nebengebühren bei weitem schlechter gestellt als ihre Kollegen, die in den kulturell weit günstiger entwickelten Küsten-Stationen ihren ständigen Wohnsitz hatten. Weshalb? Das mag der liebe Himmel wissen; es ist ein für gewöhnliche Sterbliche unerforschliches Rätsel des Heil. Bureaukratius, der, wie bekannt, auch in den deutschen Kolonien Sthr frühzeitig ein entwicklungsfähiges Neuland
gefunden. Aber auch die amtliche Bestimmung eines Ortes als „Küsten- oder Innen-Station“ geschah durchaus nicht nach ohne weiteres klaren Maximen. Sie richtete sich keinesfalls nach einfachen geographischen Begriffen, wie man nach diesen Wortlauten vielleicht anzunehmen geneigt ist. Das durchaus nicht! Ein Ort kann ganz gut einige HK) Kilometer vmn Meeresstrande entfernt im „tiefsten 44 Innern liegen, und kann dennoch eine „Küsten-Station“ sein, wie darum auch wiederum ein verhältnismässig sehr nahe der Küste gelegener Platz mit Fug und amtlich sanktioniertem Recht eine I ii ne n -Station genannt wird! Wieso und warum ? Die Erklärung dieses, nur für den Laienverstand vorhandenen Widerspruches, würde hier aui alle l alle zu weit führen, da sie nur aus dem tiefen und paragraphenreichen Borne der amtlichen Gebühren-f Irdnung zu schöpfen wäre. Es ist, oder es war wenigstens einmal so, und damit müssen wir uns hier eben abfinden. Aber besonders für den Laien ist es doch ohne alten Zweifel klar, dass die sehr verschiedenartige geographische Lage dieser Regierungsorte, entsprechend ihrer relativen Höhe und sonstiger, auch in Afrika in die Erscheinug tretender Naturverhältnisse, ein sehr verschiedenes örtliches Klima bedingt, recht empfindlich merkbar, ganz besonders für den Europäer, ohne Rücksicht auf Charakter und Stellung Man sollte demnach also auch meinen, dass es nicht angeht.einen nach amtlichem Rezepte zur ^Küsten-Station“ gestempelten Ort von 1000 Meter
Höhe in einem innerafrikanischen Gebirge mit einem ewig feucht-heissen Dunstkreis der Küstenniederung belcgenem Platze einfach über einen Kamm zu scheren? St. Bueaukratius dachte aber dennoch ganz anders, und das führte 'einstmals zu einem bemerkensw ert tragikomischen „Kompetenz- Konflikt 44 !
Laut bemerkter „Oehühren-Ordnung“ hiess es ehemals vollkommen klar und verständlich, dass allen Beamten, Offizieren und Unteroffizieren etc. in den Küsten-Stationen der rechtmässige Anspruch auf eine amtliche Wolldecke zustehe, während ihnen auf einer Innen-Station deren aber zweie zukommen! Der für das Wohl aller Gouvernementsangehörigen so rührend vorsorglich bedachte Verfasser dieser überaus klaren Bestimmung hat es sich w*ohl sicherlich nicht träumen lassen, dass sie dennoch den Keim eines ziemlich langwierigen amtlichen Widerstreites in ihrem unsichtbaren Innern trüge. Das kam so: Die in etwa 1000 Meter relativer Höhe und circa 100 km von der wirklichen Küste entfernt gelegene Regierungsstation in A. gehörte während der ersten Jahre nach ihrer erfolgten Begründung ganz logisch richtig zur Kategorie der „Innen- Stationen. 44 Später traten dann aber die amtlich verlangten, besonderen Bürgschaften ein, die diesem Platze die „Erhebung“ zur Küsten-Station eintrugen. Das Gouvernement verfügte: A. ist von diesem und diesem Tage Küsten-Station ! Damit traten die oben erwähnten Veränderungen
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