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Zeitung für die Nordbezirke Tanga, Paogani, Wilhelmstal.

Beilagen:Der Pflanzer, Ratgeber für tropische Landwirtschaft. »Der Ansiedler-Freund u , Organ für die

geistigen und wirtschaftlichen Interessen des Kolonisten.

Amtl. Organ für Bekanntmachangen der K. Bezirksämter Tanga, angani, 'Wilhelmstal, des K. Bezirksgerichts und des K. Hanptzollamts Tanga and der K. Forstrerwaltnng Wllhelmstal.

Generalvertretung und alleinige' Inseratenannabme für Europa: Wilhelm SQsserott, Verlagsbuchhandlung, Berlin W. 30, Goltzstr. 24.

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Nt. 57. IASCA, den 8. Dezember 1906. 5. Jahrgang.

* Tangas Kommunaletat.

Unser Artikel vom 20. OktoberDie Strassennot des Kom­munalverbandes Tanga tt rief einEingesandt" eines Tangaer Steuerzahlers an die D. 0. A. Z. hervor, mit dem wir uns in der Nummer vom 27. Oktober beschäftigten. Hierzu er­greift derSteuerzahler in der D. O. A. Z. vom 10. Novem­ber abermals das Wort.

Wir hatten behauptet, dass von den zwei Wegen, die es gibt, um die Einnahmen einer Kommune aus eigenen Mit­teln zu erhöhen: Heranziehuug neuer Steuerzahler oder Mehrbelastung der bisherigen, der erstere ungangbar sei, weilin dem kleinen und von Anfang an intensiv verwal­teten Bezirk Tanga seit Jahren alle Hüttenbesitzer zur Steuer herangezogen sind, während in anderen Bezirken alljährlich noch neue Hüttenkomplexe entdeckt und zur Steuer veran­lagt werden. Demgegenüber wird darauf hingewiesen, dass die Erträgnisse der Tangaer HUttensteuer seit 1903 von 24500 auf 26000, 28000 und 30000 Rupie (1906) ange­wachsen sind. Richtig! Aber diese mässige Progression ist doch lediglich eine Konsequenz der natürlichen Bevöl­kerungszunahme. Lassen wir das Jahr 1906, weil es des Aufstandes wegen für die betroffenen Bezirke anormal ist, weg und vergleichen 1903 mit 1906, so finden wir in Tanga ... ein Anwachsen von 24500 auf 28000 Rupie,

in Bagamoyo. 23000 30000

in Rufiji . . . 24000 33000

in Lindi . . . 39000 60000

in Morogoro. 15000 35000 !!

Da liegt eben ein Anwachsen über die natürliche ße- völkerungszunahme hinaus vor. Die intensiver werdende Verwaltung suchte und fand neue Steuerobjekte. Dass die Haus- und HUttensteuer für Land und Stadt verschieden ist, ist allbekannt. Der Satz beträgt für die Hütten besitzer eingebome Bevölkerung in der Stadt das Doppelte wie auf dem Lande. Dieser Verschiedenheit liegt doch zweifellos die Ansicht zu Grunde, dass die Steuerkraft, d. h. die Er­werbsmöglichkeit in der Stadt doppelt so gross ist als in den Landkreisen. Ist dem aber so, dann ist auch die vorgeschlagene prozentuale Steuererhöhung gerecht, d. h. die neuen Steuern treffen Stadt und Land gleichmässig, und ein Zuschlag von etwa 6 Rupie für Stadt und Land träfe die Steuerzahler ungleichmässig in Ansehung ihrer ver­

schiedenen Steuerkraft. Wenn der Einsender der D. 0. A. Z. allerdings der Ansicht ist, dass die Erwerbsfähigkeit also die Steuerkraft im Tangalande zur Zeit nicht mehr geringer ist als in Tangastadt, so stimmen wir ihm zu. Die zu einer Gleichbesteuerung für Stadt und Land erforderlichen Schritte sind auch bereits seit einem Jahre beim Kaiserlichen Gouvernement getan, so dass, wenn diesem Anträge stattge­geben wird, die Steuererhöhung nicht nur relativ, sondern auch absolut Stadt und Land wie es der Einsender wünscht gleichmässig trifft.

Dass nach § 26 der Verordnung vom 12. März 1905 kom­munale Zuschläge nur in städtischen Ortschaften und nur bis zur Höhe von 50% zulässig sind, ist richtig. Aber diese Verordnung ist nicht von dem Reichskanzler, sondern von dem Gouverneur erlassen, weshalb dieser sie auch jeder­zeit ändern oder wenigstens die selhstbeschränkende Vor­schrift des § 26 fallen lassen kann, wenn, wie der Einsender anzunehmen scheint, eine solche Selbstbeschränkung beab­sichtigt war. Es kann nun aber aus juristischen und anderen Gründen einem Zweifel nicht unterliegen, dass die Absicht des Gesetzes die ist, bis zu 50% Zuschlag auf städtische Grundstückenach besonders zu erlassenden Vorschriften des Gouvernements von der Kommune jederzeit selbständig, ohne besondere Genehmigung erheben zu lassen. Dem­gemässist auch der 100 prozentige Zuschlag für Stadt und Land nicht beschlossen, sondern beim Gouvernement be­antragt worden. Die Sorge um die Gesetzesunkenntnis der Kommunalvertretung war also überllüssig.

Tangas Kommunaletat balanzicrte 1905 mit 74825 Rupie, d. h. er wurde von Bagamoyo und Daressalam tibertroffen, während Kilwa uns gleich, Lindi nahezu gleich kam. Die Ausgaben für Verkehrseinrichtungen waren in Kilw'a gleich gross, in Bagamoyo grösser, sonst überall zum Teil sehr bedeutend geringer, in Lindi z. B. halb so gross. 1906 über­trifft Tanga mit seinen Ausgaben für Verkeh'rsein- richtungen (Wegebau usw.) alle anderen Bezirke, Bagamoyo und Daressalam um volle 2000 Rupie, Pangani um die Hälfte, Lindi um zwei Drittel!

Nun sind aus den Ersparnissen vierundeinbalb Kilo­meter Feldbahn angeschafft worden, d. h. soviel, wie not­wendig ist, um von dem Platze, wo der Schotter gewonnen wird (Ras Kazone), nach jedem beliebigen Punkte der Stadt (Kaserne) Geleise zu legen. Somit ist es möglich, den