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KO«tenbote vom Norden"

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TARGA, den 29« Januar 1910. 9. Jahrgang

Nr. 4.

Wünsche und Hoffnungen.

Unerfüllte Wünsche und Hoffnungen-sind es leider bis­her meist gewesen, die die deutschen Kolonisten in Dcutsch- Ost- und in Süd west-Afrika in bezug auf Neu-Organisation der Verwaltung in den Schutzgebieten sowie auf Selbstver­waltung und Heranziehung der producicrenden deutschen Bc- volkeruug hierzu gehabt haben. Das, was ihnen darin zuge­standen worden ist, erwies sich entweder gleich, oder spater in der Praxis als ein hingeworfener Beruhigungshappen von vollkommen illusorischem Wert.

Da unsere Kolonial Verwaltung nun auch weiter andau­ernd keine ernstliche Neigung zeigt, solchen Wünschen unserer Kolonisten entgegenzukommen, so bleibt naturgemnss zunächst nur die Adresse der deutschen Volksvertretung, also des Reichstags, übrig, wo solche Wünsche anzubringen sind.

Südwestafrifcanische Wunsche an den Reichstag, die auch zum grossen Teil für Oentsch-Ost passen oder mit un­seren Wünschen * Ähnlichkeit haben veröffentlicht z. B. die Deutsch-Südwestafrikanischc Zeitung, indem sie zunächst lebhaft bedauert, dass die Wahlen zu den Gemeindc- und Bezirksräten nicht so frühzeitig angesetzt worden sind, dass der Etat für 1910 vor seiner Vorlage an den Reichs­tag vom Landesrat beraten werden konnte. Die geäusserten Wünsche sind u. a. folgende:

1. Zur Ausstattung der Gemeinden: Die Ausstattung der Gemeinden muss derart geschehen, dass die Gemeinden nicht sofort eine Schuldenlast für Verzinsung und Amorti­sation der ihr übertragenen gemeinnützigen Anstalten und Einrichtungen übernehmen müssen. Die Anstalten und Ein­richtungen, wie Wasserleitungen, Gleise, Friedhöfe usw. müs­sen ohne Zahlung an den Staat in freien Besitz der Ge­meinde übergehen. Unbedingt notwendig ist die Ausstat­tung der Gemeinden mit Grundbesitz und zwar im freien

£ niU der Q^ein^le, nicht *foer, *iq vorgeschlagen, im Erb- urecht

2. Der Reichstag wolle dem Reichskolonialamt die Er­mächtigung geben, der südwestafrikanischen Bevölkerung in der Selbstvcrwaltuogsfrage entgegen zu kommen, falls der Landesrat Acnderungcn der Bezirks- und Landesratsorgani­sation beschliesst.

3. Der Reichstag möge keine Anleihen für Bahnprojekte, überhaupt keinerlei Anleihen für Verkehrszwecke bewilligen, wenn die Forderungen nicht vorher die Billigung des Lan­desrats gefunden haben.

4. Wird um eine Klärung hinsichtlich der Gesellschafts- Politik des Herrn Staatssekretärs gebeten.

5. Von der beabsichtigten Verminderung der Schutz- truppe unter gleichzeitiger Vermehrung der Landespolizei um dieselbe Kopfzahl wird abgeraten, da zwar der Reichszu­schuss für die Militärlasten hierdurch vermindert, die Aus­gaben des Schutzgebietes dagegen erheblich vermehrt wer­den. Ein Reiter der Schutztruppe koste jährlich etwa 3480 M. Noch bedenklicher erscheinen die Auflösung von zwei Kompagnien nnd die dadurch bedingte weitere Ent- blössung weiter Gegenden von Truppen, denn die geschlos­senen Verbände seien es, die den Eingeborenen Respekt einflössen, nicht aoer die geringe Besatzung mehrerer kleiner Stationen/ 1

Aber nicht allein Stimmen aus Deutsch-Südwest nnd Deutsch-Ost wenden sich mit Wünschen und Forderungen an den Reichstag, sondern auch heimische Kolonialpolitik er treten jetzt vielfach in Wort und Schrift für die von uns längst geäusserten Wünsche ein.

Unter dem TitelHaben wir eine Kolonialreform ver­öffentlicht u. A. Oberstleutnant a. D. Ullrich von Hassel in denZeit fragen des christlichen Volkslebens, eine beachtens­werte Abhandlung, worin er nach einer eingehenden Erörte­rung der deutschen Kolonialpolitik in erster Linie die For­derung einer nationalen Kolonialpolitik erhebt. Die notwen­digsten Reformen fasst er zum Schluss in folgenden Punkten zusammen:

1. Stärkere Heranziehung der deutschen Bewohner der Kolonien zur Verwaltung, nicht nur ihres Wohnbezirkes, son­dern der ganzen Kolonie, insbesondere zur Beschlußfassung über die Steuer- und Finanzfragen ihrer Heimat, bevor der Etat der Kolonie festgestellt wird.

2. Stärkung des deutzeben Elements in fan Kolonien, namentlich durch planmäßige Besiedlung 8üdweztafrikas und, soweit dies unter möglichster Beschleunigung des Eisenbahn­baues angängig ist, auch Ostafrikas mit Farmern und Klein­siedlern.

3. Neue Einsetzung oder Wiederzusammentreten der sog. Landkommission des Reichstages usw. zur Untersuchung der Rechte und Pflichten der Land- und Konzessions-Gesell­schaften, mit dem Ziel, die Monopole aufzuheben, die Gesell­schaften zu enteignen oder ihnen durch geeignete Besteuerung Abgaben aufzuerlegen, die ihrem Einkommen entsprechen.