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Erscheint jeden Sonnabend

ufnahme. M [». Mk. 2.60.

Jahrgang. 9.

Nr. 21,

Die kommende Generalversammlung des Landesverbandes«

Die für die ersten Junitage des Jahres in Daressalam anberaumte Generalversammlung des Wirtschaftlichen Landes­verbandes von Deutsch-Ostafrika hat auf ihrem Programm eine gewaltige Menge von Arbeitsstoff, dessen wenn auch nur teilweise» Erfolg verbürgende Bewältigung den an ihr tätigen Mitgliedern den vollen Dank der Kolonie eintragen

r> 'In enter Linie wird es das Streben der Teilnehmer an den Lahdes verbandssitzungen sein, eine weitere Konsoli­dierung de's Verbandes herbeüraführeni denn sowohl did innere wid äussere Festigung des vor kaum eindto 'Jahre 'er­schienenen, infolge widriger Umstande "nur schlecht- pflegten Sprösslings&st : noch sehr zu wünschen Übrig.

Ein scharf ausgeprägter Lebenszweck ist dem Verbände auch noch nicht vorgezeiöhnet.

WohJ hat die Entstehung des Landesverbandes ihre tiefere innere Berechtigung, um) seine allgemeinen Zwecke und Ziele hegen klar zu Tage. Wenn er jedoch greifbare Erfolge* haben soll, so muss der Verband in seinem Wirken bestimmt äbgegrenste Aufgaben haben, deren eine Lösung die Grundlage zur Lösung der folgenden Aufgaben bildet.

Es muss also ein Programm aufgestellt werden, das der gesamten Tätigkeit des Verbandes als Richtschnur dient und auch als deutlicher Wegweiser für alle seine Beratungen und Beschliessungen gelten muss.

Da der Landesverband ein wi rtschaftl i eher Verband ist, so hat er auch nur wirtschaftliche Aufgaben und Ziele, und diesen sollte als Basis der Gedanke und das Bestreben zu Grunde liegen, der europäischen Bevölkerung der Kolonie zunächst einmal ein gewisses Mitbestimmuugsrecht bei der Schaffung der Landesgesetze zu vermitteln.

Die Selbstverwaltungsfrage wird also einer der ersten Programmpunkte bei der Tätigkeit des Landesverbandes sein und ihr auf dem Fusse würde die Lösung der Ar­beiterfrage bezw. die Herbeiführung einer Besserung der Arbeiterverhältnisse folgen.

Der Wirtschaftliche Verband der Nordbezirke hat sich schon lange diese das gesamte Wirtschaftsleben in der Ko­lonie am meisten berührende Frage auf seine Fahnen ge­schrieben, und auch der LmhIcs verband wird nicht umhii können, dieselbe seinem Banner einzuverleihen.

Der tatsächlich auf den meisten Pflanzungen vor allem des Nordens der Kolonie bestehende ArbeitermangM, dei eine rationelle Bewirtschaftung der unter Kultur stehendei Ländereien zur Unmöglichkeit macht, und die Ohnmacht bezw. die scheinbar fehlende Bereitwilligkeit unserer Regio rung, diesem Mangel abzuhelfen, erfordern gebieterisch dei dringenden Appel einer nicht zu übersehenden Korporation an unsere Gesetzgebung oder aber eine kräftige Selbsthilfe der enteren, die, natürlich auf legalem Boden sich haltend, vielleicht Mittel und Wege ansfindig macht, um eine Besse­rung der Lite auch ohne Mittag der ; Regierung berbeizn- führen. 1 '* r>,: ' *

Endlich wird wohl auch die Landpolitik io unserer Kolonie eineri wichtigen Programmpunkt bei <fcn Landes­verbandsitzungen bilden, denn <^ie' vom Gouvernement vor allem in letzter Zeit durchgeführte Landpolitik hat in den Kreisen der Pflanzer lebhafte Beunruhigung und das Gefühl der Rechteunsicherheit hervorgerufen. Es betrifft dies in er­ster Linie die Behandlung der Anträge auf die Übertragung der Pachtrechte von dem ursprünglichen Pächter auf einen dritten. In einer der letzten vörstandssitzüngen des Wirt­schaftlichen Verbandes der Nordbezirke würde u. a fest­gestellt, dass während früher die Übertragung solcher Pacht­rechte oben jede Weiterung erfolgen konnte, jetzt das Gou­vernement von dem ihm zustehenden Recht Gebrauch macht, mit dem als neuer Pächter auftretenden Pflanzer den ur­sprünglichen Pachtvertrag nicht fortzusetzen, sondern mit ihm eiuen neuen Pachtvertrag zu veränderten Bedingungen ein­zugehen. Dies» Abänderung besteht zunächst lediglich in der Erhöhung des Kauf- und Pachtpreises.

Natürlich hat diese neue Taktik des Gouvernements neben der unzeitgemäsien und verfrühten Verteuerung von Grund und Boden jbei den meisten Interessenten das Gefühl hervorgerufen, als wenn man regierungsseits sich auf eine Landspekuiation einlassen wollte, worin ja dann das Dentsch- Oblafrikanische Gouvernement einzig dastehen würde. Wenn es lediglich vol\ Gutdünken der Regierung abhinge, ob sie gewillt sei, den mit dem ersten Pächter abgeschlossenen Pacht­vertrag auch mit dem nächsten fortzusetzen, so würde es bei einem zu entgeltenden Verzicht des ersteren auf seine Pacht­rechte zu Gunsten des Letzteren jenem unmöglich sein, die Höhe des von ihm zu fordernden Entgelds festzusetzen, da nr ja nie wissen !:.\nu. welche neuen Bedingungen Vm nächsten Pächter von dem Gouvernement auferlegt werden.