Qsambara-

lubhangian Organ für dir Birfldialtlidiu Intereiia oon Daüldi-Olialrfta

MdKüstenbot* vom Norden"

für B«kanntmachunc«n dar KaJsarlich«« Bahdrdw

hnertlanprtite. Rn einmaliger Aufnahme: FBr den Baum einer viertel Seite breiten u. t cra h> hen Annonce Bp. 1 Oil. M. 13). Mir den Baum einer drittel Heile beei­

Erscheint

mg*rafi der Zeitung eisschl. Fm. Rp. l.2f> oder Mk. l. pro Monat. Zahlbar vkrteljKhnirh im Y,,nu*>. Nicht ahh*-steflte Abonnement« geicm bis rum Einueda

len u. 1 cm hohen Annonce Elp. 13) od. Mit. 2. Bei grösseren u. mehrmaligen AoBmhmm wird #ntop» eckender Rabatt gewflhrt.

Kleinere wie einrieuel Seite breite und l an hohe An­

jeden Sonnabend

der Ahhpih mg sh stü^dtweigmd - fertraln*

Hofbnrhhlnrilrr är. König!. Hoheit de« OmmaeRop nt

noncen gelangen nicht zur Aufnahme. Mindestsatz für ein einmaliges Inserat Bp. 2 resp. Mk. 23).

Meckleabatg-Srhwerin. Berlin W. New Wmterfe.1-

Nr. 36. TANGA, den 10. September 1910. Jahrgang 9.

HOttensteuer oder Kopfsteuer in Deutsch Ostafrika?

Von Otto J?tollowsky.

I

Zur Geschichte der Steuer.

Die Eingeborenen-Steuerverhältnisse in Deutsch-Ostafrika verlangen aus mancherlei Gründen noch einer Neugestaltung. Die Steuergesetzgebung für die Eingeborenen ist nicht nur nach ihren rein finanziellen Wirkungen für das gesammte Wirtschaftsleben der Kolonien von einschneidender Bedeutung. ' Das hat sich gerade in Deutsch-Ostatrika deutlich gezeigt. Der Beginn der Aera eines wirtschaftlichen Aufschwungs begann j dort mit der Einführung der allemeinen direkten Besteuerung der Eingeborenen, wie das Studium aller einschlägigen Ver­hältnisse für den Fachmann und für den Laien Idar ergiebt. Erst durch das im Jahre 1898 durch den schon aus diesem Grunde hochverdienten Gouverneur vcn Liebert in Wirksamkeit gebrachte Hüttensteuergesetz sind die im Lande bis dahin schlummernden Eingeborenen-Kräfte zu lebendigem Leben ' erweckt, und der bis dorthin lediglich von dem Reichszuschusse ein recht beschauliches Dasein fristenden Kolonie ein eigenes I finanzielles Rückgrat gegeben worden. Es gehörte eine nicht geringe Menge von Mut und Tatkraft dtzu, damals eine der- j artig weitvorausschauende Finanzpolitik in die Tat umzusetzen. . Der bösen Propheten waren nicht wenige, die warnende Bei- spiele auf dem Gebiete der Steuergesetzgebung aus der süd- i afrikanischen und der indischen Kolonialgeschichte neuerer j und ältester Z;it ungebeten und laut zum besten gaben, und j es gehörte der unerschütterliche feste Wille eines M litärs vom j Schlage Lieberts dazu, von der einmal als richtig erkannten Bahn sich nicht abbringen zu lassen. Das Hütie'rJ rr^S'l' war der erste piaktische Schriit, das Land und seit c Pc Ir er j

den deutschen Kolon sations-Plänen nutzbar zu machen. Um diese Tatsache vollauf würdigen zu können, ist es vor allen J D.ngcn nötig, auf die dam tlLen Zustand in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht einen Rückblick zu weifen. j

Nach der Niederwerfung des im Jahre 1883 ausgebrochenen ( Araber-Aufstandes, und nach Abschlr ss des unrühmlichen j Zanzibar-Vertrages vom Juli 1890, ist Deutsch-Ostafrika mit der Errichtung des Kaiserlichen Gouvernements einer nach heimischen Richtlinien leider allzu schematisch abgezeichneten . Verwaltung zugeführt worden. Es wurden zunächst an der J Küste eine von der Nord- bis zur Süd grenze reichende K**tte von Bezirksämtern gegründet, welche in ihren zum Teil mehre- I

re hundert Kilometer weit ins Land hineinreichenden Gebie­ten den ersten Ansatz einer geregelten Verwaitungstätigkeit zu übernehmen bestimmt waren. Unter dem Schutze dieser, auch nach Erfordernis mit Abteilungen der Schutztruppe belegter Bezirksämter, erfolgten die ersten Niederlassungen europäischer und indischer Handelsfirmen, die dann mit dem Warenver­trieb nach dem Hintertande die erste wirtschaftliche Erschlies­sung d*r Kolonie rif rein kommerzieller Basis begannen. Der unmittelbare Einfluss dieser Bezirksämter auf d e Eingeborenen- Bevölkerung erstreckte sich nur allmählich über die Grenzen der engeren Stationsgebiete hinaus, und vollkommen befriedi­gend wurde die Situation erachtet, wenn wenigstms alle poli­tischen Fädm einer solchen Bezirks einigend *n der Hand ihrer Chefs zusammenlie f en. Abgaben wurden ausser den be­reits unter der Sultans-Herrschaft eingeführt gewesenen Zöllen nur fallweise erhoben, so für zu erledigende Rechtsgeschäfte, erteilte Licenzen u.a.m,, die nirgends eine nennenswerte Ein­nahme zu bilden vemochten, also für die Deckung der allge­meinen Verwaltungskosten völlig ausser Betracht blieben Im Innern des Landes besorgten die weit auseinander gelegenen Militär-Stationen, die im Lauf der Jahre 1890 95 bis an die Ufer der grossen Binnenseen vorgeschoben wurden, die gleichen Ver­waltungsaufgaben, neben der mehr oder weniger mit kriegeri­schen Operation* n verbundenen Hauptarbeit, die di : Aner­kennung der deutschen Herrschaft seitens der verschiedenen cin- geborenstämme zum Zele hatte In dieses ungeheuere, d.e dop­pelte Grösse des Deuts hen Reiches einnehmende Gebiet, zum Teile nochterra incognita", bewohnt von durchaus bedürfnislosen Negerstämmen verschiedenster Eigenart und Sprache, führten nur schmale Fusspfade und Widfährten als einzige Kommu­nikationen, und ausser den Expeditionen der Sch itztruppe drangen nur die arabischen Händler, und zuweilen noch For­scher und Missionare in das weitere Innere. Die Araber strebten vor allem nach dem wertvollen Elfenoein, das sie ge­gen Baumwollstoffe, Perlen, Draht u.s. w. einzutauschen such­ten, um aber auch gleichzeitig dem nicht minder eimräglxhen Menschenraub zum Zwecke des Sklavenhandels obzuliegen. Dem Unwesen auf letzterem Gebiete zu steuern, das sie seit unvordenklichen Zeiten mit verheerenden Wirkungen auf das vitale und das politische Leben der Ureinwohner ausübten, er­forderte alle Aufmerksamkeit und Energie sowohl der Mili­tär-Stationen, wie auch der Bezirksämter. Für eine pos tive Kulturarbeit war bei den Verwaltungs-Organen zunächst w-Hg Zeit und noch weniger Gelegenheit geboten. Bei Ernenn mg