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Md „Küstenbot* vom Norden"
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Meckleabatg-Srhwerin. Berlin W. New Wmterfe.1-
Nr. 36. TANGA, den 10. September 1910. Jahrgang 9.
HOttensteuer oder Kopfsteuer in Deutsch Ostafrika?
Von Otto J?tollowsky.
I
Zur Geschichte der Steuer.
Die Eingeborenen-Steuerverhältnisse in Deutsch-Ostafrika verlangen aus mancherlei Gründen noch einer Neugestaltung. Die Steuergesetzgebung für die Eingeborenen ist nicht nur nach ihren rein finanziellen Wirkungen für das gesammte ■ Wirtschaftsleben der Kolonien von einschneidender Bedeutung. ' Das hat sich gerade in Deutsch-Ostatrika deutlich gezeigt. Der Beginn der Aera eines wirtschaftlichen Aufschwungs begann j dort mit der Einführung der allemeinen direkten Besteuerung der Eingeborenen, wie das Studium aller einschlägigen Verhältnisse für den Fachmann und für den Laien Idar ergiebt. Erst durch das im Jahre 1898 durch den schon aus diesem Grunde hochverdienten Gouverneur vcn Liebert in Wirksamkeit gebrachte Hüttensteuergesetz sind die im Lande bis dahin schlummernden Eingeborenen-Kräfte zu lebendigem Leben ' erweckt, und der bis dorthin lediglich von dem Reichszuschusse ein recht beschauliches Dasein fristenden Kolonie ein eigenes I finanzielles Rückgrat gegeben worden. Es gehörte eine nicht geringe Menge von Mut und Tatkraft dtzu, damals eine der- j artig weitvorausschauende Finanzpolitik in die Tat umzusetzen. . Der bösen Propheten waren nicht wenige, die warnende Bei- ■ spiele auf dem Gebiete der Steuergesetzgebung aus der süd- i afrikanischen und der indischen Kolonialgeschichte neuerer j und ältester Z;it ungebeten und laut zum besten gaben, und j es gehörte der unerschütterliche feste Wille eines M litärs vom j Schlage Liebert’s dazu, von der einmal als richtig erkannten Bahn sich nicht abbringen zu lassen. Das Hütie'rJ rr^S'l' war der erste piaktische Schriit, das Land und seit c Pc Ir er j
den deutschen Kolon sations-Plänen nutzbar zu machen. Um diese Tatsache vollauf würdigen zu können, ist es vor allen J D.ngcn nötig, auf die dam tlLen Zustand in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht einen Rückblick zu weifen. j
Nach der Niederwerfung des im Jahre 1883 ausgebrochenen ( Araber-Aufstandes, und nach Abschlr ss des unrühmlichen j Zanzibar-Vertrages vom Juli 1890, ist Deutsch-Ostafrika mit der Errichtung des Kaiserlichen Gouvernements einer nach heimischen Richtlinien leider allzu schematisch abgezeichneten . Verwaltung zugeführt worden. Es wurden zunächst an der J Küste eine von der Nord- bis zur Süd grenze reichende K**tte von Bezirksämtern gegründet, welche in ihren zum Teil mehre- I
re hundert Kilometer weit ins Land hineinreichenden Gebieten den ersten Ansatz einer geregelten Verwaitungstätigkeit zu übernehmen bestimmt waren. Unter dem Schutze dieser, auch nach Erfordernis mit Abteilungen der Schutztruppe belegter Bezirksämter, erfolgten die ersten Niederlassungen europäischer und indischer Handelsfirmen, die dann mit dem Warenvertrieb nach dem Hintertande die erste wirtschaftliche Erschliessung d*r Kolonie rif rein kommerzieller Basis begannen. Der unmittelbare Einfluss dieser Bezirksämter auf d e Eingeborenen- Bevölkerung erstreckte sich nur allmählich über die Grenzen der engeren Stationsgebiete hinaus, und vollkommen befriedigend wurde die Situation erachtet, wenn wenigstms alle politischen Fädm einer solchen Bezirks einigend *n der Hand ihrer Chefs zusammenlie f en. Abgaben wurden ausser den bereits unter der Sultans-Herrschaft eingeführt gewesenen Zöllen nur fallweise erhoben, so für zu erledigende Rechtsgeschäfte, erteilte Licenzen u.a.m,, die nirgends eine nennenswerte Einnahme zu bilden vemochten, also für die Deckung der allgemeinen Verwaltungskosten völlig ausser Betracht blieben Im Innern des Landes besorgten die weit auseinander gelegenen Militär-Stationen, die im Lauf der Jahre 1890 — 95 bis an die Ufer der grossen Binnenseen vorgeschoben wurden, die gleichen Verwaltungsaufgaben, neben der mehr oder weniger mit kriegerischen Operation* n verbundenen Hauptarbeit, die di : Anerkennung der deutschen Herrschaft seitens der verschiedenen cin- geborenstämme zum Zele hatte In dieses ungeheuere, d.e doppelte Grösse des Deuts hen Reiches einnehmende Gebiet, zum Teile noch „terra incognita", bewohnt von durchaus bedürfnislosen Negerstämmen verschiedenster Eigenart und Sprache, führten nur schmale Fusspfade und Wi’dfährten als einzige Kommunikationen, und ausser den Expeditionen der Sch itztruppe drangen nur die arabischen Händler, und zuweilen noch Forscher und Missionare in das weitere Innere. Die Araber strebten vor allem nach dem wertvollen Elfenoein, das sie gegen Baumwollstoffe, Perlen, Draht u.s. w. einzutauschen suchten, um aber auch gleichzeitig dem nicht minder eimräglxhen Menschenraub zum Zwecke des Sklavenhandels obzuliegen. Dem Unwesen auf letzterem Gebiete zu steuern, das sie seit unvordenklichen Zeiten mit verheerenden Wirkungen auf das vitale und das politische Leben der Ureinwohner ausübten, erforderte alle Aufmerksamkeit und Energie sowohl der Militär-Stationen, wie auch der Bezirksämter. Für eine pos tive Kulturarbeit war bei den Verwaltungs-Organen zunächst w-Hg Zeit und noch weniger Gelegenheit geboten. Bei Ernenn mg
