Gemäß § 11 der Kaiserlichen Verordnung vom 21 , November 1902 werden hiermit alle , die ein Recht an dem Grundstück in Anspruch ' nehmen , aufgefordert , ihr Recht bis zum 15 . Januar 1913 bei dem Kaiserlichen Bezirksgericht in Keetmanshoop an¬ zumelden und glaubhaft zu machen . Sonst erfolgt die Anlegung des Grundbudiblattes ohne Rücksicht darauf . Keetmanshoop , den 10 . Oktober 1912 . [ 826 Der Kaiserliche Bezirksrichter . Aufgebot . Die folgenden Personen haben die Anlegung eines Grundbuchblattes für ihre nachbenannten Grundstücke beantragt : 1 . Die Rheinische Missionsgesellschaft in Barmen für ihr in Outjo gelegenes Grundstück Parzelle Nr . 5 der Flur * karte Blatt 3 der Ansiedelung Outjo . Es hat eine Größe von 7994 qm , ist bebaut mit einem Wohn - und Kirchengebäude und grenzt im Norden an Parzelle 4 , im Osten an Straßenparzelle 24 , im Süden an Parzelle 8 und im ; Westen an Straßenparzelle 25 . 2 . Der Farmer Arthur Maye zu Farm Bornholm für seine im Bezirk Grootfontein gelegene Farm Born¬ holm . Sie ist 4636 ha groß , bebaut mit einem Brunnen und grenzt im Nordosten an Farm Okatjiwa , im Südosten an Farm 1 Ovisume , im Südwesten an Farm Barbarossahof und im Nordwesten an Farm Nr . 10 . 3 . Der Schlosser Friedrich Menzel in Groot¬ fontein für sein in Grootfontein gelegenes Grundstück Parzelle Nr * 5 der Flurkarte von Grootfontein Blatt Nr . 2 . Es hat eine Größe von 750 qm , ist bebaut mit einem Wohnhaus und Nebengebäuden und ei n er Schlosserwerk¬ statt , und grenzt im Norden an Parzelle 6 , im Osten an die Bernhardtstraße , im Süden an Parzelle 4 und im Westen an Straße 50 . Gemäß § 11 der Kaiserlichen Verordnung vom 21 . November 1902 werden hiermit alle , die das Eigentum oder ein zur Eintragung in die zweite und dritte Ab¬ teilung des Grundbuchs geeignetes Recht an den Grund¬ stücken in Anspruch nehmen , aufgefordert , ihre Rechte bis zum 3 . Februar 1913 bei dem Kaiserlichen Bezirksgericht in Omaruru anzu¬ melden und glaubhaft zu machen . Sonst erfolgt die An¬ legung des Grundbuchblatts ohne Rücksicht auf diese Rechte . Omaruru , den 11 . Oktober 1912 . [ 827 Der Kaiserliche Bezirksrichter . Aufgebot Der Obermaschinist Magnus H o h m ann in Swa¬ kopmund hat die Anlegung eines Grundbuchblattes für sein in Swakopmund liegendes Grundstück , Flurkarte von Swakopmund Blatt 8 Parzelle 33/3 beantragt . Das Grundstück hat eine Größe von 388 qm 1 , ist bebaut mit einem massiven Wohnhause und hat fol¬ gende Lage ; Grenzt nördlich an die Brauerstraße , west¬ lich an die Bismarckstraße , südlich an Parzelle 34/3 , östlich an Parzelle 36/3 . Gemäß § 11 der Kaiserlichen Verordnung vom 21 . November 1902 werden hiermit alle diejenigen , welche das Eigentum ' oder ein zur Eintragung m die zweite und dritte Abteilung des Grundbuchs geeignetes Rechf an dem Grundstück in Anspruch ' nehmen , aufgefordert , ihre Rechte und Ansprüche bis zum 15 . Februar 1913 bei dem Kaiserlichen Bezirksgericht in Swakopmund an¬ zumelden und glaubhaft zu machen . Im anderen Falle erfolgt die Anlegung des Grundbuchblattes ohne Rück¬ sicht auf diese Rechte und Ansprüche . Swakopmund , den 18 . Oktober 1912 . [ 864 Der Kaiserliche Bezirksrichter . Aufgebot Die Anlegung eines Grundbuchblattes haben bean¬ tragt : 1 . Der Farmer Richard Esc Ii mann in Eschenhof für seine im Bezirk Windhuk belegene , 5001 ha große Farm Eschenhof , früher Dornen pfanne Nord , welche im Nordwesten an Farm B , im Osten an Nonikam , im Süd¬ osten an Dornenpfanne Süd , im Westen an Kiripotib grenzt . 2 . Der Farmer Fritz Haase in Okatjomboa für seine j im Distrikt Gobabis belegene , 5455 ha große Farm Okat¬ jomboa , welche im Norden an Regierungsland , im Osten an die Farm 130 , im Süden an 108 , im Westen an 128 grenzt . 3 . Frau Käthe Kunz ; geb . Klein in Windhuk für ihre in Windhuk belegenen , 1,3846 ha großen Parzellen 17/7 , P/7 , 19/7 Blatt 25 der Flurkarte von Windhuk . Das Grundstück grenzt im Südosten an eine Straße , im übrigen an Gemeindeland . 4 . Der Kaufmann Walter Beyer in Aminuis für sein im Distrikt Gobabis belegenes , 102 qm großes , mit einem Brunnen und einer Gartenanlage bebautes Grundstück Parzelle 3 Blatt 1 der Flurkarte vom Distrikt Gobabis , welches überall an Regierungsland grenzt . 5 . Die Rheinische Missionsgeseilschaft in Barmen für ihr in Rehoboth belegenes , 1581 qm großes Grund¬ stück Parzelle 15/13 Blatt 2 der Flurkarte von Reho¬ both , welches im Norden und Süden an die Bastardge - meinde , im Osten und Westen au Besitz der Antragstelle¬ rin - grenzt 6 . Der Farmer Eduard Arnold in Otjundaura für seine im Distrikt Okahand ja belegene , 5006 ha große Farm Okampuma , welche int Norden an Regierungsland , im Osten an Regierungsland und Farm Oukompane . no , im Süden an Klein Oukongo und Okaküija , im Westen an Otjundaura und Ombirisu grenzt . 7 . Der Landmesser Johann Schäf er in Birkenau für sein in Windhuk liegendes , 3,1338 ha großes Grundstück Parzelle 34 Blatt 24 der Flui karte von Windhuk , welches im Norden an die Wegeparzelle 56 , im Nordosten an die Wegeparzelle 55 , im Südosten an Parzelle 33 und im Südwesten an Perzelle 16 grenzt . 8 . Der Farmer Heinrich bemann in Gumuchab West für seine im Bezirk Rehoboth belegene , 6750 ha große Farm Gumuchab West , welche im Nordwesten an die Farm Eem , im Osten Gumuchab Ost , im Süden au Blumenfelde und Regierungsland , im Westen an Anias Süd grenzt . 9 . Der Farmer Wilhelm Sachrow in Neumark für seine im Bezirk Rehoboth belegene , 6734 ha große Farm Neumark , weiche " im Nordwesten an Farm Blumenfelde , im Osten an Neu - Loore und Farm XI , im Süden an Olifantwater - West , im Westen an Gomnab grenzt . |