164 Deutsche Kolonial zeitung . Nr . 17 . Er beabsichtigt , die hier geerntete Baumwolle auf Karren nach dort zu schaffen und daselbst Zu reinigen . Die Straße vom Agu nach Lome ist gut und ermöglicht einen leichten Transport nach der Küste . Außer dem Hause der Pflanzung wurden einige Wohnungen für eingeborene Arbeiter und ein Pferdestall erbaut fowie ein Ochsenkraal angelegt . Die Erpedition befand sich anfangs März im Besitze sämtlicher von ihr mitgeführten Güter , außer den Wagen und der Vaumwoll - entsamungsmaschine . Diese sollten im März und April nachgebracht werden . Man beabsichtigte , bis zur . Regenzeit eine möglichst große Fläche zu klären . Ein englischer Morgen sollte mit in Togo heimischer Baumwolle bepflanzt werden , um deren Brauchbarkeit festzustellen . E . Prager . Kolomalsparkassen . ( Fortsetzung Ms Nr . 16 . ) Die Rechtsform der Kolonialsparkasse ist die der eingetragenen Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht ; die Einheit des Geschäfts¬ anteils beträgt 100 dl f die daneben kraft Gesetzes bestehende Haft - pflrchteinheit ebenfalls 100 di . Der Geschäftsanteil wird nach und nach gebildet . Sofort beim Erwerb der Mitgliedschaft soll jedoch der zehnte Teil davon eingezahll werden . Im Jahre 1899 hatte das Mitglied monatlich mindestens . 1 dl auf den Geschäftsanteil zu zahlen ; daneben war ein Geschäfts - j unkostenbeitrag von prozentual bestimmter Höhe zu entrichten , der die Unkosten zu decken hatte . Statutengemäß muß jährlich eine weitere Kapitaleinzahlung von 12 dl erfolgen . Wenn ein Anteil von 100 di vollgezahlt ist , soll ein Weiter angefangen werden , dann ein dritter , und so fort . Solange jemand Mitglied ist , soll er auch einzahlen . Das ist der Sparzwang . Das Gesetz schreibt eine HöchstZahl der Anteile vor , die der einzelne erwerben darf . Deshalb sind für den Anfang zehn Anteile als Höchstzahl angesetzt . Es ist dabei erwogen , daß die Kolonial¬ sparkassen zunächst nur als Unterorgane eines größeren Vereins wirken sollen , daß sie ihr Geld nicht selbst in Unternehmungen außerhalb Deutschlands stecken , sondern bei dem Oberorgan , d . h . einer lmMchaftlichen Kolonialkasse , entlegen und sich deshalb mit einem 1000 ^ - Anteil dort beteiligen müssen . Deshalb werden in der Regel 10 Teilnehmer nötig sein , um eine Kolonialsparkasse zu bilden , die den Anschluß an eine obere Kasse nimmt . Es muß jedoch ein angemeffes Verhältnis zwischen der jeweiligen Mitglieder¬ zahl und der jeweilig zulässigen Höchstzahl der Anteile bestehen , damit nicht durch den Austritt eines einzigen Mitgliedes die Kasse in Frage gestellt werden kann . Eine Beteiligung über zehn Anteile hinaus ist auch bei den Unierorganen nicht nötig . Wer mehr entlegen will , kann es bei einer Verbandskasse thun , die 1000 dl als Einheitssatz der Anteile vorsieht . Auch Uebertragungen werden zulässig sein , aber nur an vorhandene oder an neue Mitglieder . Damit Kapital und Zinsabwurf möglichst ganz von den Ver¬ waltungskosten unberührt bleiben können , sind neben den Ein¬ zahlungen auf das Anteilkapital noch Zuschüsse vorgesehen , die in den ersten beiden Jahren der Mitgliedschaft 10 Prozent , in den nächsten drei Jahren 5 Prozent des eingezahlten Anteils betragen . Eine besondere Treupflicht der Genossen ist satzungsgemäß fest¬ gesetzt . Die Anlegung der Gelder , die besonderen größeren Kassen zu¬ gewiesen wird , soll möglichst verteilt sein , nicht bloß örtlich und länderweise , sondern auch nach Erwerbszweigen und Anlageart . Je größere Kapitalmaffm mit der Zeit sich sammeln , desto sicherer werden die Anlagen werden . Es ist nicht daran gedacht , sich an beliebigen neuen Unter¬ nehmungen zu beteiligen , sondern es sollen von möglichst gut fundierten älteren Unternehmungen ertragsfähige Anteile erworben werden ; Anlagewerte aus unseren Kolonien kommen dabei vorerst noch weniger in Betracht als ältere Plantagen - oder Handels - gebiete des Südens und Ostens . Ein Teil der Anlagemittel wird indessen auch den langsam oder gering rentierenden Unternehmungen mit der Zeit zugewendet werden müssen . Langsam steigende , gleichmäßige Rente soll das Ziel der Kolonialsparkasse sein . Deshalb darf nicht auf rasche , hohe Dividenden hingestrebt , sondern der Dividendeneifer muß gezügelt werden . Die Generalversammlung hat gesetzlich das Recht , die durch die Wirtschaft der Genossenschaft erzielten Gewinne auch verteilen zu können ; um den Genossen die Möglichkeit eines Ein¬ flusses zu gewähren , soll statutengemäß von fünf zu fünf Jahren auf Gewinnverteilung ganz oder teilweise verzichtet werden . Da die Bildung einer größeren Zahl gleichartiger Kolonial¬ sparkassen in allen Teilen Deutschlands , mit der Zeit erstrebt werden soll , so erscheint es rötlich , einen Verein festzuhalten , der die Gleichartigkeit der Entwicklung verbürgt . Weimar , als erster derartiger Verein , hat die Pflicht , eine solche einheitliche Entwick¬ lung zu sichern , und bezeichnet sich deshalb als Stammverein , der satzungsgemäß besondere Rechte und Pflichten hat . 3 . Im Vorstehenden ist versucht worden , eine Darstellung der Organisation und der Entwicklung der KolomalsparkafsL zu geben ; es bleibt noch übrig , die Gedanken wiederzugeben , aus denen heraus diese Entwicklung erfolgt ist . Aus nationalen Interessen und uw unserer Kleinkapitalisten willen ist es notwendig , den kleineren Geldmitteln den Zutritt zu Geldanlagen in ausländischen und besonders in deutschkolonialen Unternehmungen zu öffnen . Hierfür bedarf es eines Mittelgliedes , da die binnenländischen Erfahrungen und Kräfte der Kleinkapitalisten auf diesem Gebiete zu gering sind . Außerdem ist ein gesunder Uebergang notwendig und Schutz vor kapitalistischen Anzapfungen des Auslandes . Aus diesem Grunde ist die Einführung von 20 dl ^ ntülm nicht zu empfehlen ; bei dem wechselnden Besitz von 20 ^ - Anteilen ist schon die Frage der Gewinnauszahlung an den wirklichen Besitzer schwierig zu beantworten . Ein großes Hindernis für koloniale Unternehmungen ist bisher die Schwierigkeit gewesen , einmal genügende Kapitalien aufzu¬ bringen , sodann die rechten Leiter für den Verwaltungsdienst der Gesellschaften iw Inland und Ausland zu finden { ? ) . Daher müssen an einer Stelle die gewonnenen Verwaltungserfahrungen der einzelnen Unternehmungen verglichen und planmäßig für die Besitzer der Anlagewerte gegenüber den einzelnen Verwaltungen zur Geltung gebracht werden . Das setzt aber eine ganz besondere Art Besitz - oder Berwaltungsgemeinschaft voraus , die sich mit der Ver¬ waltung von Beteiligungen in einer größeren Mehrzahl von Unter¬ nehmungen befaßt , und die z . B . den Engländern für Inland - wie Auslandwerte längst in den Investment ; tröste bekannt ist . Der Aufbringung des Kapitals steht naturgemäß das er - fahrungsmäßig hohe Verlustrisiko aller überseeischen Unternehmungen abschreckend entgegen , das den einzelnen nach Ausgleichungen und Selbstversicherung förmlich drängt . Dazu tritt noch die Langsam¬ keit und unberechenbare Schwankung in der Ertragsentwicklung . Abhülfe wäre hier zu schaffen durch Gewährung von Zinsen für die ertraglose Zeit vor der Gewinnerzielung ; dies ist im deutschen Aktienrecht ja unter gewissen Bedingungen gestattet und im kolo¬ nialen Gesellschaftsrechte nicht verboten . Und ob die Gelder draußen in ungeschickten Händen , durch Unglück oder in zu kühnen Wag¬ nissen zerfließen , oder ob ein Teil davon als Vergütung ( Bauzins ) für Kapitalüberlassung in die Hände der Kapitalisten zurückfließt , bleibt sich für scheiternde Unternehmungen völlig gleich ; erfolgreiche dagegen können in der Regel den Bauzins recht wohl vertragen . Wirtschaftlich ist es völlig korrekt , diese Zinsen dem veranlagten Kapital hinzuzurechnen , und die Gesellschaftsleiter werden umsomehr angespornt , bald Ertrag zu schaffen . Die Zahlung von solchen Zinsen würde jedoch manchen Kapitalisten ängstlich machen und bei neuen Gesellschaftsbildungen ohne Anlehnung an vorhandene Finanzerfahrungen eine nicht sachgemäße Berechnung der Vor¬ bereitungskosten herbeiführen . Eben deshalb würden sich Sammel¬ punkte von kapitalistischer Interessenvertretung sehr heilsam er¬ weisen , die für eine Berechnung durch berufsmäßige Fachleute be¬ müht sind . ( Fortsetzung folgt . ) |