Organ der Deutschen Kolonialgesellschast . SiMäl ~ Puk . £ v ' _ Schrifileitttng und Geschäftsstelle : Deutschs Aolonialgesellschaft , Berlin W . , Schellingstraße Nr . 4 . Nr . 22 . 20 . Jahrgang . Berlin , 28 . Mm 1903 . Aer neuen Folge 16 . Iahrg . In hall . Erster 5Leil . ( Verö ffe n 1 li chrm gen der Gesellschaft . ) Kolonialrechtliche Vor¬ lesungen . — Zweiter Teil . ( Unter Verantwortung des Schriftleiters . ) Die Handels¬ freiheit im Kongobecken . — Der Blaugrund in Deutsch - Sndwest - Afrika . Von Professor Dr . S ch e i b e , Berlin . — Die Entdeckung der Benudquetten . Von Paul Stau ding c r . — Von den deutsche, : Kolonialgesellschaften : Westafrikanische Pflanzungs - Gesellschaft „ Bibundi ' h Hanlburg . — Duata . Von Eberhard v . Schkopp . ( Mit 6 Abbildungen . ) — Vorn Kolonialrat . — Die Anwerbung von Arbeitern in Liberia . — Rundschau . — Aus den Abteilungen . — Handelsnachrichten : Der Handel Samoas im Jahre 1902 . — B e r k e h r s n a ch r i ch t eu . Bezugsbedingrutge » am Schluß des redaktionellen Teils . Erster Teil . ( Veröffentlichungen der Gesellschaft . ) Kolonialrechtliche Vorlesungen . Auch im nächsten Wintersemester wird an der Berliner Universität Professor Dr . Bornhak mittwochs von 11 — 12 Uhr eine öffentliche Vorlesung über Deutsches Kolonial - recht unter Berücksichtigung der fremden Kolonial - rechte halten . Die Vorlesung , die einem seit lange in kolonial¬ politischen Kreisen ausgesprochenen Verlangen Rechnung tragen soll , hatte sich im vergangenen Winter eines guten Besuches zu erfreuen und ließ das allgemeine Interesse an kolonialrecht¬ lichen Fragen erkennen . Zweiter Teil . ( Unter Verantwortung des Schriftleiters . ) Die Handelsfreiheit im Longoliecken . F § s hält schwer , die Regierungen für die Herstellung der Handelssreiheit im Kongobecken mobil zu machen . Seit mehreren Jahren ist in England und Deutschland eine Bewegung im Gange , um den Kongostaat an die Beobachtung der Verträge zu mahneri ; allein ein Erfolg war bisher nicht zu bemerken . Die britische Regierung empfing eine Abordnung über die andere und gab lose Versprechungen ab , wogegen in Deutschland der vor¬ jährige Beschluß der Hauptversammlung der Deutschen Kolonial¬ gesellschast immer noch keine , auch noch so platonische Aeußerung des Reichskanzlers herbeigeführt hat . In England hatten die Vorkämpfer der Handelssreiheit nebenher eine Bewegung gegen das Vorgehen der französischen Gerichte und Monopolgesellschaften eingeleitet . Bekanntlich waren die seit mehreren Jahrzehnten in Französisch - Kongo tätigen englischen Handelsfirmen feit 1899 von den Konzessionsgesellschaften bedrängt worden , den Ver¬ trägen zum Trotz und in gewaltsamer Weise . Trotz den gegen sie ergangener : Verurteilungen haben sie nicht wie die Hamburger - Firma C . Wo ermann den Kampf ausgegeben , sondern es steht bei ihnen fest , daß sie die Handelsfreiheit wieder erkämpfen wollen . Sie haben das Glück , daß die Presse sich dieser grund¬ sätzlich wichtigen Angelegenheit angenommen hat . An der Spitze der Bewegung für die Herstellung der Handelsfreiheit steht in England der bekannte Herr E . D . Morel , dessen vortreffliches Werk : Affairs of West Africa , bie Deutsche Kolonialzeitung vorige Woche besprochen hat . Herr Morel ist auch Herausgeber der seit Anfang April d . I . er¬ scheinenden Wochenschrift West African Mail , des Organs der British Cotton Growing Association und der Liverpooler Schule für tropische Heilkunde . Wir benutzen die Gelegenheit , diese ausgezeichnete Zeitschrift , die eine offenbar von deutscher kolonialer Seite stammende Artikelserie über Togo begonnen hat , in unseren Spalten willkommen zu heißen . Anfang d . M . war die West African Mail in der Lage , ankündigen zu können , daß infolge der Unterhandlungen der britischen Regierung mit dem französischen Auswärtigen Amt letzteres sich grund¬ sätzlich bereit erklärt hat , die Beschwerden der britischen Kaus - leute in Französisch - Kongo auf schiedsgerichtlichem Wege austragen zu lassen . Es muß also noch ein Abkommen zwischen den beiden Regierungen zur Regelung des Schieds¬ verfahrens zustande kommen . Dieses Zugeständnis der französischen Regierung war ein erster und wesentlicher Erfolg . Man hatte in England wie auch in Deutschland immer gehofft , daß Frankreich zur Um¬ kehr zu bringen wäre ; denn es ist kein Geheimnis , daß nicht Franzosen , sondern Belgier die Hauptmacher in den französischen Konzessionsgesellschaften sind , dieselben Kapitalisten , die mit dem Kongostaat in Geschäftsverbindung zur Ausübung der Geschäftsmonopole und zur Unterdrückung der Eingeborenen stehen . Die französische Regierung hatte sich von dieser Clique ins Schlepptau nehmen lassen , die französische Presse nicht minder , aber die Hoffnung , daß man den Fran¬ zosen den Staar stechen würde , ist nicht zu schänden geworden . Wiederum Herr E . D . Morel ist es , der in dieser Angelegen¬ heit das beste Material liefert . In dem vorige Woche er¬ schienenen Bande ( The British case in French Gongo . A story of a great injustice , its canses and its lessons . London , W . Heinemannj wird der Fall , wie er in Französisch - Kongo liegt , mit bewundernswerter Klarheit dargestellt . Aber auch in der Angelegenheit des Kongostaates be¬ deutet die Verhandlung , die am 20 . d . 1 , im englischen Unterhause stattgesunden hat , einen wesentlichen Fortschritt . Der Abgeordnete für Cleveland ( Iorkshire ) , H . L . Samuel , stellte folgenden Antrag : „ Die Regierung des unabhängigen Kongostaats hat bei ihren Anfängen den Mächten gewährleistet , daß ihre ein¬ geborenen Untertanen mit Menschlichkeit regiert und daß keine geschäftlichen Monopole oder Vorrechte in ihrem Gebiete be¬ willigt werden . Diese beiden Bürgschaften sind verletzt worden . Das Hans ersucht daher die Regierung Seiner Majestät , mit |