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I. Gerichtliche Medicin.

l.

(Aus dem physiologischen Institut zu Jena.)

lieber die Verwendbarkeit der Guajak-Wasserstoff- superoxyd-Reactioii zum Nachweis von Blutspuren in forensischen Fällen.

Von

Dr. Ernst Siefert aus Weimar.

I.

Seit dem Jahre 1892 ist in der Litteratur kein wichtigerer Bei­trag zu dem Capitel des Blutnachweises für gcrichtlich-medicinische Zwecke mehr publicirt worden. Die abschliessende Arbeit dieses Jahres, von Kratter, aus dem Institut für gerichtliche Medicin und Hygiene in Innsbruck, stammend, schenkte der Wissenschaft als neue Untersuchungsmethode die Hämatoporphyrinprobe, die sich ebensowohl durch ihre Ausschliesslichkeit und Schärfe, als auch durch die Mög­lichkeit ihres Gelingens unter Umständen auszeichnet, bei denen die anderen seither gebrauchten Reactionen versagten. Diese Reaction verdient in der That als eminent werthvoll bezeichnet zu werden, da sie die kleinsten Mengen Blut, das den zerstörendsten Einflüssen aus­gesetzt gewesen ist, mit kaum versagender Sicherheit nachweisen lässt, während sowohl die gebräuchlichen spectralen Untersuchungsmethoden, als auch die Teichmannsche Hämin probe und die van Deensche Reaction mit Guajaktinctur und ozonisirtem Terpentinöl in vielen Fällen ein negatives Resultat ergeben. Immerhin giebt es gewisse Fälle, bei denen auch diese Methode versagt:

Unbrauchbar ist die Methode für die Untersuchung von flüssigem oder halbflüssigem und frischem nicht eingetrockneten Blut. Ungün­stig bis zur Unbrauchbarkeit wirkt die Anwesenheit von schon durch kalte concentrirte Schwefelsäure leicht verkohlbaren organischen Sub-

Vierteljahrsschr. f. ger. Med. Dritte Folge. XVI. 1.

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