Der Fall Loth.

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Die Hauptverhandlung- vor dem Schwurgerichte in Gera fand am 4. Oktober 1885 statt. Infolge Auftrags des Herrn Oberstaatsanwalts vertrat der Verfasser dieses Aufsatzes die Anklage. Loth wurde des Mords, die Peter der Beihilfe dazu und die Zorn der Mitwissenschaft am Mordplane schuldig erklärt, ersterer zum Tode, die Peter zu 10 Jahren Zuchthaus und die Zorn zu 4 Jahren Gefängnis verurteilt. Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen begnadigte Loth zu lebenslänglichem Zuchthause, worauf derselbe am 18. November 1885 in das Zuchthaus zu Untermaßfeld eingeliefert wurde, ohne daß er seiner Begnadigung widersprach.

In seinemLebenslauf für die Strafanstalt erklärte er:Der liebe Gott wird helfen, daß ich meine Freiheit bald wiederkriege. Wie ich als gewiß annehme, hatte er seine Hoffnung auf die Geist­lichkeit gesetzt, die er getäuscht hatte. Im Mai 1886 verlor er die Geduld. Am 23. Mai schrieb er an mich. Es heißt in dem Briefe; möchte ich Ihnen doch höflich st bitten, mir doch die Hauptgründe mitzuteilen, auf welche ich eigentlich zu so einem schrecklichen Ur­teile verurteilt worden bin, da ich doch ein für allemal unschuldig

bin.Ich habe Alles als eine harte Prüfung Gottes geduldig

ertragen, denn ein Mensch, der sich auf Gott verlassen kann, und dem sein Gewissen keine Vorwürfe macht, der verträgt viel. Aber Alles was recht ist. . . . Ich will ja auch jedem christlich ver­zeihen. Irren ist menschlich. . . .Wer sich die Gründe über, legen will, der sieht es unbedingt, daß sich das nicht reimt.

Wenn ich mit der Zorn in einem Liebesverhältnis gestanden hätte, mußte es doch Zorn am ersten bemerken. . ..

Dann die Vorhand gehabt zu haben, die Frau zu heiraten, ist gänzlich ausgeschlossen, da doch Zorn seine Mutter noch auszuzahlen hatte. . . . .

Da konnte doch bloß der Bruder die Vorhand haben und kein vermögensloser Knecht. . . .

Dann das Finden der Patronen (im Pferdestalle) ist so klar wie der Tag, daß die vielleicht erst wochenlang danach hingelegt worden sind. Es würde sich doch auch einer nicht Pulver und Schroten extra mitnehmen, wenn noch fertige Patronen vorhanden gewesen sind (in Zorns Jagdtasche).

Dann warum noch nachgehends das Schießen dabei sein mußte, womit ich der Zeinert (Zorns Mutter) den Nachmittag gedroht haben soll? . . .

Ich möchte ihn doch hiermit nochmals herzlich bitten, mir doch die Gründe, welche Ihnen noch an meiner Unschuld zweifeln lassen,