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Besprechungen.

dass seine jüngste Arbeit, die er zuerst im Wege desArchiv für Civilisti­sche Praxis (90. Bd., S. 171344) der Oeffentlichkeit vorlegte, sich vor­wiegend mit dem bürgerlichen Rechte befasst, wenngleich im Titel das Strafrecht an erster Stelle genannt ist eine Art literarischer Gastfreund­schaft. Besonders die einschlägigen Arbeiten von Endemann, v. Liszt und S cli oll m e y er werden kritisch scharf beleuchtet, v.Li s z ts Einwendungen gegen die Berechtigung der wie auch Rtimelin hervorhebt: unzutreffend sogenanntenUnterbrechung des Causalzusammenhanges scharf widerlegt. Auch Rtimelin hält es für notliwendig, von einem philosophischen Begriffe des ursächlichen Zusammenhanges auszugehen. Er entscheidet sich für den seines Lehrers Sigwart (welchem er die vorliegende Abhandlung widmet) und fasst die Gesammtheit der Bedingungen des jedesmaligen Wirkens als die Ursache eines bestimmten Effectes auf. An diesen Begriff knüpft er für die Rechtswissenschaft an, was zur Folge hat, dass er, soweit das Straf­recht in Betracht kommt, im Grossen und Ganzen ein Anhänger der v. Buri 7 - sclien Theorie ist. Zum Civil recht übergehend entscheidet er sich nach aus­führlichen Erörterungen dafür, dass der Begriff des Verursacliens nicht im Sinne der Bedingung, sondern im Sinne der adäquaten Causalität zu ver­stehen ist. Wie bereits erwähnt, widmet Rümelin den grössten Tlieil seiner Abhandlung dem privatrechtlichen Causalzusammenhange; dies ist keineswegs ein Fehler und erklärt sich einerseits aus der Persönlichkeit des Verfassers, an­dererseits daraus, dass thatsächlich dem Causalproblem auf privatrechtlichem Gebiete viel zu wenig Beachtung geschenkt worden ist. Eine Anführung der einzelnen Abschnitte mag von dem reichen Inhalte dieser Schrift Zeugniss ab- legen: § 1. Die Fragestellung. § 2. Die allgemeinen Grundlagen. § 3. Die Anknüpfung seitens der Rechtswissenschaft. § 4. Der strafrechtliche Causal- begriff. § 5. Der Causalzusammenhang im Civilrecht. § 7. Die Handhabung des Causalitätsbegriffes im Einzelnen. § 7. Besondere selbständige Begren­zungen der civilrechtlichen Schadensersatzpflicht. § 8. Die vorwiegende Verur­sachung des § 254 (BGB.). $ 9. Die Causalität der Unterlassungen; hier finden sich besonders interessante Erörterungen über die Commissivdelicte durch Unterlassung vor. Das Buch zeichnet sich durch herrlichen Stil aus, und der Verlag kann das Verdienst beanspruchen, durch einen angenehmen Druck den Anforderungen eines jeden Lesers gerecht geworden zu sein. Der Preis beträgt 4 Mark. Ernst Loiising.

Druck von J. ß. Hirsclifeld in Leipzig.