(9)
Fran k s u r t e r
Mit Rom. Küiserl. Majestät allerguädigsrem Privileg!^.
L Stück, Dienstag, den 2. Januar 1787
Mailand, vom 22. Dec. ^
Ein Paar junge Leute, der Bräutigam Von Somaglia, die Braut von Codogno, Leydr aus dem Sprenge! von Lobt, wollten einander eheligen; weil sie aber im dritten mit dem zweyten vermischten Grade ver» wandt waren, bakhen sie schriftlich ihren Bischoff um die gewöhnliche Dispense. Der H. Bischoff antwortete ihnen , daß solches in feiner Macht nicht siehe, und daß man dem Herkommen nach sich dicßfalls nach Rom wenden müsse. Der H. Pfarrer von Codogno, welcher das Kayserl. Ehegefttz besser versteht oder verehrt als sein Bischoff, wußte, daß dieses nur die zween erster« Verwandtschaftsgrade als Ehehinderniffe fort, bestehen lasse, die übrigen entfernteren aber abschaffe, und in Ansehung derselben die Verwendung um bischösiiche Dispense zwar erlaube, aber keinem Menschen vorschreibe. Er hat also seine- Brautleute aufgebothen, und zugleich den H.Bischoff um Ertheilung der einmal angesuchten Dispense selbst gebe-- Ihen. Nachdem er ihn aber unbeweglich gefunden hatte, fuhr er fort, und er'theilte ihnen das Sakrament der Ehe mit allen gewöhnlichen Zeyerlichkeiten. Als dieses zu des Bischoffs Wissenschaft kam , schickte er den beyden Pfarrern von Codogno und Somaglia feurige Dekrete zu, und geboth rhnrn, die Verlobten alsogleich zu tren- nen; weil dieselben, schrieb er, Nuk ei« schändlicher Beyschlaf vereiniget. Auch g» die Regierung schrieb er, und verlangte Beystand, um einem so schreyenden Aerger, 'vtffe abzuhelfen. Die HH. Pfarrer thaten Nichts, und ließen ihn schreyen; die Re,
gierung aber litt es nicht, daß er sich so wider das bekannte Gesetz seines Landes, fürsten erhob. Anstatt ihm beyzusiehen, gab sie tbm einen scharfen Verweis; und um ihn desto besser zu demüthigen, schickte sie den jweltlichen Richtern beyder obengenannten Ortschaften den Befehl zu, die neuen Eheleute samt ihrer Verwandtschaft vorzurufen, und ihnen in.Gegenwart der Ansehnlichsten im Volke zu erklären: daß sie wegen ihrer Ehe allerdings ruhig seyn können; daß kein Schatten einer Ungültigkeit da sey , und daß die bischöflichen Briefe, welche ihre Gewissen zn beunruhigen geschrieben worden, nur Wirkungen einer unverantwortlichen Unwissenheit und Unbesonnenheit seyn können.
Wenn alle Regierungen in den Provinzen bey Gelegenheit mit einem so sierechten Nachdrucke darein gtengen, so würde der Geistlichkeit bald die Lust vergehen, in die Majestatsrechte etnzugretfen, und ffo unsre göttlicheReligion dem schmähltchenVorwnr- fe manches Philosophen, daß sie mit dem Staatsbesten öfters zufammensiosse,* noch läZger mnthwillig auszusetzen.
Erlang , vom 29. Dec.
In den Angelegenheiten 'der Reichsstadt Nürnberg sind nun 2 Allerhöchste Erkennt« vtsse erfolgt. Nach dem einen wird der klagende Theil mit seine« sämtlichen ketitir abgewiesen, fein Verfahren gegen den Magistrat für unrechtmasig erklärt, die Erhebung der Extrasteuer bis auf wettere Verordnung genehmiget, und gegen die, welche sich weigern, dtefetbe zu entrichten, eine Realexekutzorr ohne Unterschieh vorzunehs