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bte» d. eine» -rossen Gerichtstag (Ltt de Justier) halten. Oie Musterhafte Vorstel, lung det Parle men ts an dev König bestehr zwar InEhrfurchrsvoSesteM Bitten, ist sonst aber ausserst körnicht abgefaßt. Es sagt rmterandern darin: daß dir KömOicheEr- Aarung «egen der Stempel--Abgabe dasselbe iü tiefe Bestürzung vecsenkt habe. Nach 5 Triedensjahren, und nach einer in weniger als ig Jahren geschehenen, immer sich er. höhenden, schon izo/Millionen betragenden Vermehrung der Staats-Einkünfte, fcheme ^eS, sollt« das Wort Auflage von emem. rvohlrhäriAeü Könige nie auLgesp rochen werden,, als etwa um Erleichterung, Bcrmim deruna der Abgaben feinsn Völkern freudig anzukundigem Und gleichwohl höre man eben itzt nur von neuen Auflagen, und noch- dazu von einer ftyr Uuglücksvoüen fprea cheu rc^
Nieder-Rhein, vom 7. Aug.
Männer, welchedie braban tische Geschich« He studuLLn beha .pLLs, daß ihr G^yrrrfcher von jeher sas Recht hatte, Gesetze zu geben,, zu ändern, oder avz uschaffe«, je nachdem es das Wohl des Staates ecfodsrte; daß von j,eher das Miluarr, wie in jedem andern monarchischen Staate unmttmdLr uns tet ftinen Befehlen stand; daß es von jeher Lediglich vL'n ihm .dhregge, ohne Vorwissm der StändtKrieg snzuftmgm, oder FrreLeq zu fchchessen; d^ß ti blos auf seiner WrT« kühr beruhe, die Krande zusammen zuberu» fen, oder chr« Versammlungen aufzuheöen; und endlich, daß Me' vor streckende Gewalr ^pvrsüur-s- oxecutiva) nach den Gesetzen des Landes k inem. besonderv Tribunal , einzig »rrd Mein drm Regenren gebühre. DteErs richrung h/s grofftn Rachs in den Nieder, landea geschah durch Philipp den Guten, ohne die minveste Beyhülfe der Bmaten» Carl der Herzbafte schwächte ftme Iuris» die tonund Philipp der Schone reducirte fie xur einfacheaJuAitzLdmtniDatisn. Das erste Tribunal in den Niederlanden hat seine gastze Autorität, vom Souverain, unp fei* neSwegs von der Nation; dies ist indMn Umständen, wo der größte Thetl> ohne' zu wissen warum, sich beklagt, hauptsächlich zu bemerken. Du Urständ drsRachs von Bra-
•f baut ist wirklich ungewiß ; aber nie wird ein k Beraüuftrger sich überreden lassen,daß ervo:. e demWiller- des Souvccams dieser Provinz tz unabhängig gewesen wäre. DieftrRath Letz stand aus 7 Personen, aber vermöge des V. | Artikels der Joyeuse, Entree ist der Souves - rain berechtigt, diese Anzahl zu vermehren.
? Hier ist, als ausserst wichtig, zu bemerken,
I ! daß die Souveratus vonGravant sich durch ! die Jopeuses, Entrees wohl verbunden has. Iben, einen Rath von Brabant zu halten: J aber die Functionen dieses Raths haben keis | nen Thetl an der Verbindung; das heißt: u daß die Souverains, je nachdem fie's nös ; | thig finden, solchen erweitern oder auch eins % schranken können, ohye daß man sagen köns j ne, als handelten sie gegen die Jvyease, lj Entree. Können diese Sätze, wie es der ä j Fall ist,, aus der Geschichte bewiese» wer» i!| dev, mit welchem Recht wollen sich die Nies Oberländer beschweren?
!! Um sich von der eigentlichen Staats» und \\ Regierungs,Verfassung der Oesterreichischeu II NrederlanLe einen richtigen Begriff zu ma, r chea., und zu wissen; worauf cs bey dem | | jeKgen Streite der Stände mit Sr. M. dem ^Kayser,. eigentlich aukomint; welche Rechte, j; erste re in den N. h gegen ihren Regenten f i wirklich haben, und wie viel Anchet! sie an ß der Gesetzgebung sowohl „ als an der aus» ß udendeuIustitz sewjk, berechtigt sind zu mH»
| men; lese man das interessLriteW rrk: „Gtäs « ristlsch, grographlscheBefchreiduLZ der sirmtl.
§ Oesterreichlfche« Niederlande," von dem £ Hrrm. Professor D. A. F. W. Storni# z»
| Gießen. Es erschien zu Leipzig bey Göschen t 1.7Z 5 . und ist von einer schönen und richti» i gen Karte begleitet, welche nach den Plan ? d» r'grossen Ferkarlschkn Karte, die samtir, f chen Mederl. Staatenmir dem Franzöft»
? scheu und Hostandrschev Granz- Prosinzen \ aufs deuttichste und vollkommenste vor Aas ß ^ gen legt. La von der Firrarrschen Karte, ö z 6ULuis>fÄst keiLefft'rmpl n^hr zu haben sind, e so ist sbbefagtes Werk, ä r Lours, dem deuts l sitzen- Publikum in unfern Tagen um so un»
| entbehr lrcher und tnkereffsnter, zumahl wir I auch kein ähalich-'r Buch aufzuwe-seu haben,
- welches über, diese Gegenstände so viel Acht * verdreckete. ,