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fti har sich des verstorbenen hiesigen Burgers ; gen gegen die über dessen hinterlassene And BeSenmeisters, Johann Thomas Krak-.rs, 7. sieltte Vormündere zu Protokoll geben, «ab'if seelig hinterlassener Sohn, Andreas Kraker, even. ^ malen sich der Entscheidung, oder im äuS mäsiger Bürger und Beckenmeister dahrer imJahr ^ bungsfaü gewärtiger; sollen, daß sie nicht 178; von hier weg, und nach Holland begeben, G gehöret, sondern gänzlich abqrwiesen werden woselbst er im Monat Oktober gedachten Jahrs zu M genschrvalbach den -ölen April ,79*°*. f
Amsterdam Oßindische Sredienste genommen, und m F. H. R. Amt Hohenstein mm*»
den fünften des darauf folgenden Monats Novem- :||---
bers, mir dem Kauffahrtheyschiff, f loo genannt, :Z Wir Burggraf, Bürqermeistere nnd nach dem Borgeburg stvte» HoffnMg gefah, Kaiserlich und des heiligen römischen Reichs re^, ^n da au» derselbe mtt dem edettMasigen,^ Stadt Friedberg fügen hiermit zu wissen: Holländisch 1 0 stmdlschen Schiff, zceiand, «?n€r s - - ' - - - '
Reise nach Ceylon und China gemacht, und end. «
Uch i.n Monat September 1785 auf dem Schiff«
Diiton, zu Bengalen, als Katronier angekommen,! sofort, nach weitern zuverlässigen Nachrichten, lm ^
Monat Mürz 1787 mit dem Schiffe z«i,nd aber-1 mals nach Ceylon gegangen, und sich bis zu Am « fangdes Jahrs 1790 zu Columbv aufgehalten,
Anno 1792 im Monat Juny aber, mit dem:
Schiff, der Drach genanur, wiederum zu Amsterdam angelanzr, und im Monat Jnlv gedachten Jahrs zu Frankfurt am Main auf der dafigen,
Beckeuherberae 14 Tage lang geblieben, den Lasten« gedachten Monats aber wiederum znruck, nach Holland gegangen seyn soll. 'I
Da nun dessen Mutter, die verwrttchte Fran;
Barbara Krakerin, von ihres Sohnes vermaligen Aufenthalts Leben oder Tod, sichere Nachricht ya-; den mögte, indeme sie gesonnen ist, ihre Wohn» behausung und Nahrung, entweder demselben, oder ihrer noch unverheyratyeren Tochter, käuflich zu überlassen, und den marital,scheu Srbs - Nachlaß in Ordnung zu stellen, sonach um öffeurliche Dor>
Ladung desselben gebeten har; _ ^
Als wird Eingangs besagter Andreas Kraker hiermit dergestalt citiret und vvrgeladen, daß der» selbe, oder dessen allenfattsig eheliche Leibeserbe» , binnen sechs Monaten, wozu rhme - Monate für den ersten, 2 für den andern und 2 für den drit. ren und letzten Termin, «nberaumet werden , entweder in Person, oder durch einen hinlänglich Be- > vollmächtigren, vor diesseitiger Behörde erscheinen, und der väterlichen Erbschaft- > Auseinandersetzung • beiwohnen, im entgegen gesetzten Falle aber gewärtigen soll, daß dessen Mutter ihre Behausung u.l Gewerbe ihrer unverheyratheleu Tochter käuflich übergeben ur.o adtreten werde. L>§«»»rum Rürn'! berg den zten April 1797. I
Vormund f Amt. j
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Allen denenjeuigeu, welche an dem verstorbenen hiesigen Bürger und Einwohner Conrad Kling einige Fvderunq zu haben vermeinen , wird hiermit dekannr gemacht, daß Termin zu deren Liquidation ;i bei hiesigem Amt auf Mootag den l2ten künftigen ;]
Monats Jnnlus anberaumet worden, mit der Dev, waruung, daß sie alsdeun Morgens früh *; Uhr entweder in Person, oder durch hinlänglich ge. ticht-lich Bevollmächtigte erscheinen, die Fodetuu-
Demnach Magdalena El-sabetha d-S dahieiiM Bürger und Rstygerbermeister Franz AlbrechkOt. to nachgelassene Wittib gebohrne Gchmidtin, obtte Leibesrrben, und so viel bekannt ist, einen Gties. bruder, Namens Johann Adam Müller, har, des. sen Aufenthalt in Gemäshcir geschehener Alueiar im Monat März vorigen Jahres zu Mckmaar m Nord-Holland gewesen seyn soll, seil dieser Zeit aber kerne weitere Nachricht von ihm eingeganW und ernzuziehen gewesen ist; Als wird eriiannlem Johann Adam Müller nicht nur der Tod seiner Schwester Magdalenen Elisabethen Ottvm grbohr, neu Schmidtin andurch bekannt gemacht, soiM demselben auch zugleich,
Lin drer monarhlicher Termin, von Endesgesetztem Tage an lansend, zugleich m beraumet, um sich über die Nachiassrvschast sein«
- Schwester Rechts anreichend zu erklären, widn, genfalls in dessen Unterlassung, nach Ablauf M gesetzten Termins, so viel von dem Jmmobiliair, Vermögen ohne weiters verkaufet werden wird, all die Bezahlung der Schulden erforderlich machet. Wonach sich zu achten. Gegeben Friedberz vom vollen Ratd den zreu April 1797.
(L, s.) Burggraf Bürgermeisterr und Rath allda.
Auf die — von Barbara Hofmännin dahier, w ne gebohrne Prögerin, vorgebrachte Klager ,, Daß sie ihr Ehemann Johann Chri-iari Ab brecht Hofmann von Oeringen gebürtig, »Mn in verschiedenen Milirairdiensten gestanden, »nd daraus entwichen sey, bereits vor ; Jahren m«r dem Vorwand weiters verlassen habe, k$ er /?$ nach Pohlen begeben, und ihr Klägerin von da f aus nähere Nachricht geben werde, dieses ad« W jetzt nicht geschehen sey, " wird angernfenermassen die EtHan-cmm» wider denselben erkannt, und zu dessen Erscheinung vor hiesigen Consistvriv eine Frist von zwey Monaten ? L llsro andurch anberaumet, mit dem Anhang, daß im Falle er Johann Christian Albrecht Hosi \ mann ungehorsam Ausbleiben würde, der Bstte seines Eheweibes werde willfahret und gegen ch« als einen malit ofum defertorera nach Dorschtlss * der Rechte werde verfahren werden.
Vecrtlvm Langenburg, den roten May* 797 .
Furstl. HohenlvheschkS EonsistoriM dahier.
