Neues Frankfurter

ommunsl-Ilstt und JHw\npv.

Wochenschrift für Gemeinwesen und Hemeinsinn.

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M.. 15 . Samstag bcn 16. Juli 1881. Erster Jahrgang.

Geschäftsgebahrung und Bilanz des Pfand­hauses pro 1880 / 81 .

Hierüber hat die AufsichtS- Commission deS Pfandhauses unterm 27. Juni an den Magistrat einen eingehenden Be­richt erstattet, welchen dieser der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnißnahme unterbreitet hat und welchem Folgendes zu entnehmen ist:

Das Jahr 188CK81 schließt mit einem Ileberschuß von M. 685.85 ab, wodurch das aus den Vorjahren übertragene Deficit auf M. 24.171.72 herabgemindert wird. Der gegen­wärtig der Stadtverordnetenversammlung vorliegende Antrag auf Ersatz einer neuen Pfandhausordnung, insbesondere auf Bestimmung eines höheren Zinsfußes unter Wegfall der Taxationsgebühr und des Lagergeldes, war durch einen Be­schluß der Versammlung veranlaßt worden, welcher die Be­seitigung des fast alljährlich wicderkehrcnden DcsicitS zum Zwecke hatte. Es könnte nun scheinen, daß nach dem günstigen Ergebnisse des abgelaufenen Jahres die vorgeschlagcnen Maß­regeln weniger dringlich seien. Dieser Schlußfolgerung wird jedoch in dem Eingangs erwähnte» Berickte der Aufsichts- Cvmmlssion vom 27. Juni widersprochen. Denn wenn auch, heißt es in dem Berichte, die mangelhaften Ergebnisse mehrerer Jahre den ersten Anstoß zu einer Revision der Pfandhaus- bestimmungen gegeben hätten, wären doch die jüngsthin eingebrachten Reorganisationsvorschläge durchaus nicht vor­wiegend zur Gewinnung größerer Einnahmen gemacht worden, sondern es wären vielmehr auch andere Ziele zu verfolgen, die sich bei der Prüfung der Pfandhausvcrhältnissc zum Min­desten als ebenso dringlich erwiesen hätten, als eine Ver­mehrung der Einnahmen. Dem Vorschlag, die Taxations­gebühr und das Lagergeld, welche zur Zeit mit je l 2 /s pCt. der Pfandleihsummen ohne Rücksicht auf die kürzere oder längere Dauer des Darlehns gezahlt werden, zu beseitigen und dafür, sowie an Stelle der seitherigen 6 pCt. Jahres­zinsen künftig 12 pCt. pro anno zu erheben, liege der Wunsch zu Grunde, die Kosten der auf kürzere Zeit gegebenen Pfand- darlehen angemessen herabzumindrrn, während die längeren Pfanddarlehen entsprechend vertheuert werden sollten. Die Aufsichtscommission glaubt hierdurch eine gerechtere Ver- thcilung der Lasten auf die Darlehen von größerer und von geringerer Dauer zu erreichen, während bei dem bisherigen Modus das Lagergeld und die Taxationsgebühr mit zusammen 3'/« pCt. gleichmäßig für alle Darlehen, mochten sic auf 1 Jahr oder 1 Tag gegeben werden, gezahlt werden mußten. Um die Wirkungen der vorgeschlagcnen Aenderungen zu er­läutern, wird Folgendes angeführt: Von den im Jahre 187980 versetzten Pfändern wurden belieben 25604 mit

Mk. 49, 7862 mit Mk. 10-50, 771 mit Mk. 51100, 408 mit Mk. 100300 und 57 mit Mk. 30010,000. Von jenen 25604 Pfändern geringsten Werthe« fam die größere Hälfte vor dem sechsten Monate zur Wiederaus­lösung. Der neue Vorschlag bedingt erst vom achten Monate an eine höhere Zahlung, während für Pfänder, die innerhalb des ersten halben Jahres wicdcreingelöst werden, weniger als bisher zu zahlen ist. Ta gerade die kleineren Pfänder vorzugsweise auf kurze Zeit, große Pfänder dagegen häufig länger versetzt werden, so enthält der neue Modus nach An­sicht der Aufsichts-Commission zugleich eine Erleichterung der kleineren Pfänder (also der Bedürftigsten) auf Kosten der größeren Pfänder.

Ein weiterer Zweck der vorgeschlagcnen Reorganisation war, die Stellung der Taxatoren angemessen zu regeln, wie das in einem früher mitgetheiltcn Berichte näher ausge- führt ist.

Nach Ansicht der AufsichtS Commission des Pfandhause« könne das bessere Ergebniß des abgelaufenrn Jahres keinen Grund zu einer Modification der früheren Reorganisations- Vorschläge abgeben, zumal es noch keineswegs feststehe, ob die veränderte Berechnung der Zinsen einen erheblichen Mehr­ertrag abwerfen werde, weil dies vielmehr davon abhänge, ob in einem Jahr die Zahl der Pfanddarlehrn auf kurze oder auf längere Dauer überwicge. Es wird nun in dem wieder­holt erwähnten Berichte auSeinandergrsctzt, daß jener Ueber­schuß des abgelaufenen JahreS von Mk. 685.85 sich, bei Licht besehen, in ein Deficit verwandele. Die dem Rrchnei- Amte, für die von demselben dargeliehenen BetriebScapitalien gezahlten, zu 3 pCt. berechneten Zinsen betrügen Mk. 8.783.73. Wollte aber das Rechneiamt, welches für seine Anlehen selber 4 pCt. bezahlen müsse, seinerseits dem Pfandhause 4 pCt. berechnen, so würden M. 2,927.91 mehr aufzubringen gewesen sein. Es wird ferner erwähnt, daß aus der Rrchnei- kasse eine Reihe von Pensionen emerinrter PfandhauS- Beamten im Gefammlbetrag von M. 9,828.57 bestritten werden, während füglich das Pfandhaus damit belastet werden könnte. Eine solche Belastung würde freilich dem Pfandhause für absehbare Zeit die Erzielung eines UeberschusseS völlig unmöglich macken. Alles das werde aber nur deshalb er­wähnt, um zu verhüten, daß aus dem Uebersckusse des ab- gelaufcnen Jahres etwa unrichtige Scklußfolgerungen gezogen würden. Schließlich glaubt die Pfandhaus - Commission, ob schon es streng genommen nicht hierher gehöre, noch darauf aufmerksam machen zu sollen, daß die durck das Gesetz vom 17. Mär; 1881 bewirkte Einschränkung der Privatpfandleiher und Rückkaufshändler naturgemäß im laufenden Rccknungs- jabr einen nark vermehrten Zudrang zu dem städnscken Pfand­hause zur Folge gehabt babc. Im April 1881 seien 3802