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Wochenschrift für Hemeinwesen uni» Hemeinstnn.

Herausgegeben von Kranz SNttweger.

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M. 19 .

SamStag den 13. August 1881.

Erster Jahrgang.

Städtisches Armen- und Krankenwesen.

Der Magistrat beantragt bei der Stadtverordnetenver­sammlung eine Nachbewilligung auf den Bedürfnißstand der Polizeisection pro 188081, welche sich auf M. 92,091.22 beläuft. Davon kommen auf Feldschutzwesen M. 257.21, Gratifikationen für Lebensrettung M. 65., Portoauslagen M. 88.50, Insgemein M. 343,94, Armen« und Kranken­wesen, öffentliche Krankenpflege M. 43,106.09, Armenpflege für Sieche und sonstige Hilfsbedürftige M. 48,230.48.

Die Polizeisection setzt in einem an den Magistrat ge­richteten, jetzt der Stadtverordnetenversammlung unterbreiteten Berichte auseinander, auf welche Weise die Ueberschreitungen entstanden sind. Bezüglich der Position Feldschutzwesen wird bemerkt,, daß Ursprünglich für Begehung der Grenzen und Steinsetzen M. 100 bewilligt worden seien, die Ausgabe aber M. 357,21 betragen habe. Die Mehrausgabe sei veranlaßt durch außerordentliche Grenzfeststellung, beziehungsweise Stein­festsetzung, wie sie auf Antrag der hiesigen Feldgeschworenen oder der benachbarten Gemeindevertretungen periodisch wieder- kehrt, ohne daß sich der Zeitpunkt im Voraus bestimmen ließe. Die letzte außerordentliche Begehung der Grenzen hat im Jahre 1874 stattgefunden. Ein Theil der entstandenen Kosten ist von den betheiligten Grenzgemeinden wieder eingezogen worden.

Die Ueberschreitung bei den Portoauslagen Bewilligung M. 600., Ausgabe M. 688.50 wird mit dem stetig wachsenden Correspondenzverkehre bezüglich armenrechtlicher Fragen mit auswärtigen Behörden und Verbänden gerecht­fertigt, wogegen auch die von der Polizeisection zum Ersatz gebrachten Kosten einen ratirlich viel höheren Betrag, wie in den Vorjahren, ausmachen. An Grattficationen für Lebens­rettungen, Länden und Auffinden von Leichen mußten in Folge der größeren Zahl aufgefundener Leichen von Selbstmördern, statt der bewilligten M. 200, M. 265 aufgewendet werden. Die Ueberschreitungen beiInsgemein" sind hauptsächlich durch die in Folge des zunehmenden Umfangs der schriftlichen Arbeiten nothwendig gewordene Schreibaushilfe entstanden, ferner durch Beschaffung wichtiger, zur sachgemäßen Bear­beitung armenrechtlicher Fragen unentbehrlicher Bücher und eines OrtSregisterS.

Bei der öffentlichen Armenpflege bettug die Bewilligung M. 220,000. ; verausgabt wurden M. 263,106.09, so daß eine Ueberschreitung von M. 43,106.09 stattgefunden hat, zu deren Begründung nachfolgende Thatsachen angeführt werden:

Während im Rechnungsjahre 1878/79 von der Polizei- Sectton als Vertteterin des hiesigen OrtSarmen - Verbandes in der geschloffenen Armenpflege 2072 Personen mit 100,255

Verpflegungstagen und einem Kostenaufwande von M. 188,068.04, im Rechnungsjahre 1879/80 2207 Personen mit 111,118 BerpflegungStagen und einem Kostenaufwande von M. 217,065.25 versorgt werden mußten, fielen ihr in dem abgelausenen Rechnungsjahre 1880/81 1973 Personen mit 120,400 BerpflegungStagen und M. 234,130.30 Kosten­aufwand zur Last. Um die Differenz zwischen dieser und der wirklich auf Rubriköffentliche Armenpflege" verausgabten Summe zu erklären, wird bemerkt, daß aus dem für Kranken­pflege verfügbaren Credite nach der seitherigen Einrichtung des Haushalt-Planes, außer den eigentlichen Pflege- und Kur- kostrn für hilfsbedürfttge Kranke, die von den Hospitälern vor­läufig bestttttenen Transport-, BeerdigungS- und Reinigungs- Aufwendungen, ferner die Gebühren für physikatSärztliche Leichenbeschauungen und Untersuchungen Geisteskranker, Be­schaffung von Bandagen und sonsttger insttumentalen Vor­richtungen (künstliche Gliedmaßen u. s. w.), Ersatz der von auswärtigen Verbänden gegen die Polizei-Sectton liquidirten Kur- und Pflegekosten auswärts erkrankter, hier domicilberech- tigter Personen, die der Friedhofs-Commission zu ersetzenden und durch Beschaffung von Särgen entstehenden Beerdigungs­kosten, die Pflegekosten, Arznei- und Medicamente-Aufwendungen für die Patienten der Krankenstatton des Armenasyles, endlich die Remunerattonen für die ärztlichen Verrichtungen des Herrn Dr. Wilbrandt im Polizeigefängniffe und deS Herrn Dr. Bockenheimer in der Krankenstatton des Armenasyls gezahlt werden mußten und gezahlt worden sind.

Wenn nach der oben gegebenen Nachweisung die Zahl der Fälle, in welchen während des Rechnungsjahres 1880/81 die gesetzliche Armenpflege eintteten mußte, gegen die Vor­jahre abgenommen habe, so sei dies wesentlich einer schärferen Prüfung der Bedürfttgkeitsfrage bei nachgesuchter Hospitalbe­handlung zuzuschreiben. Daß dennoch eine nicht unerheb­liche Vermehrung der für Kranken- und Jrrenpflege aufzu­wendenden Kosten eingetreterr, habe in Verhältnissen gelegen, auf welche die Verwaltung der Armenpflege in keiner Weise einen Einfluß auSzuüben vermocht habe. Während die Einzelpflegefälle an Zahl abgenommen, habe die Ziffer der geleisteten Berpflegungstage gegen die Vorjahre erhehlich zu­genommen, d. h. es sei, wenn man die Alumnen des Irren­hauses und der Entbindungsanstalt auSnehme, jeder Ver­pflegte in der bezüglichen Anstalt durchschnittlich länger ver­blieben, als dies in den Vorjahren der Fall gewesen. Durch Vergleichung des Durchschnittes der Verpflegungstage bei den für Rechnung des OrtSarmenverbandes in den ver- schiedenenen Krankenanstalten untergebrachten Patienten werde dies unwiderleglich bestättgt. Es bettage der Durchschnitt der Berpflegungstage für 1 Person: 1) im Hospital zum hl. Geist 1878/79: 27,39 Tage; 1879/80: 29,59; 1880/81: