nannten ,GtaatSzwecken" benutzt worden sei, ohne Entschädigung an sich zu nehmen, und daß dies insbesondere auch hi' sichtlich der auS städtischen Mitteln erbauten Eisenbahnen gelte. Stadtv. Wolschendorff wies auf das von dem Fürsten Primas zu Anfang dieses Jahrhunderts gemachte Anerkenntniß hin, daß eS in Frankfurt niemals ein besonderes Staats vermögen gegeben Hab?, da hier der Umfang des Staats zugleich der Umsarg der Gemeinde war, waS zu dem folgenden feierlich kundg-geboren Entschluß deS Fürsten-PrimaS führte: „Der Souverän wird das Andenken einer ihm zu Theil gewordenen blühenden Reichsstadt ehren, indem er ihrem Gemeinwesen überläßt, was der Fleiß und die Betriebsamkeit seinerBürger im Laufe der Ja hrhunderte erwarb." — Dr. Souchay stimmte dem Vorredner darin völlig bei, daß nicht ein einziges Gebäude, nicht ein einziger Vermögensbestandtheil der Stadt dem Staate Preußen gratis überlasten werden dürfe, indeffen g.he er nicht so weit, wie Herr Wolschendorff, der sich auf Unterhandlungen überhaupt nicht einlasten und unbedingt an dem EigentbumSrechte der Stadt festhalten wolle. Dadurch würde da- Gemeinwesen unter den veränderten Verhältnisten voraussichtlich in eine sehr ungünstige Lage gebracht werden. Bon dem Stadtv. Nolte wurde die Bemerkung gemacht, daß eS gewiß nicht zweckmäßig sei, zur Führung der Unterhandlungen jetzt dieselben Senatoren zu wählen, welche schon bei dem schlimmen Ausgleichsentwurf vom 4. Mai 1867 mitgewirkt und darin die bekannten sehr weit gehenden Zugeständniste gemacht hätten; was würden sie sagen können, wenn ihnen von dem RegierungScommistär entgegengehalten würde: „Alles das, was Jbr jetzt bestreitet, habt Ihr ja früher schon zugestanden?" Dieser Einwand wurde indeß von Dr. Sauerländer mit der Bemerkung zu widerlegen gesucht, die Sachlage sei fitzt eine ganz andere, das Terrain ein völlig neutrales geworden und man habe das Recht, den Vertrag auf neuer Grundlage zu schließen. Die beiden Senatsmitglieder könnten somit auch durch ihre früheren Zugeständniste in keine schwierige Loge kommen.
Am 15. October reiste die Deputation von hier nach Berlin ab und verhandelte dort mehrere Wochen lang mit den drei Regicrungscommistärm Geh. Rath Wollny, RegierungSaffeffor Hofmann und Geh. Rath Wählers. Bon diesen wurde kurz und rund das Verlangen gestellt, daß der bereits mit dem Regierungsaffestor Hofmann am 4.. Mai 1867 abgeschlossene Vertragsentwurf den neuen Verhandlungen zu Grunde gelegt werden solle, mit anderen Worten, daß eS mit Ausnahme der inzwischen durch die CabinetSordre vom 25. Sept. 1867 entschiedenen Frage der Eontributionsschuld und der Lotterie ganz bei jenem Abkommen bleiben solle. Die Deputirten verweigerten dies mit dem Bemerken, daß das Verlangen der R.'gierungS- commistäre gleichbedeutend mit einem erheblichen Deficit des städtischen FinanzhaushalteS sein würde. Man schritt zur Prüfung dieser Frage, wobei die RegierungScommistäre herausrechneten, daß daS Deficit nicht so bedeutend sei, wie die städtischen Deputirten eS veranschlagten und daß man überdies das Fehlende leicht durch einehöhere Communalbesteuerung einbringen könne. Worauf von Seiten der Deputirten erwiedert wurde, die neuen
SiaatSsteuern seien ohnehin schon so drückend, der Wohlstand Frankfurt- durch die politischen Ereignisse so arg geschädigt worden, daß von einer höheren Communalbesteuerung gar nicht die Rede sein könne. Wenn die Stadt im Stande bleiben sollte, den Anforderungen zu genügen, die ein großes und früher blühendes Gemeinwesen mit sich bringe, so müsse verlangt werden, daß der Staat Preußen die Schulden der ehemaligen freien Stadt übernehme, die Lasten des Pensionsetats in größerem Maße trage, die Einnahmen aus der Lotterie mindestens noch 15 Jahre und die Essenbahnen der Stadt als Eigenthum verbleiben oder daß, wenn der Staat sie übernehmen wolle, volle Entschädigung des Werthes, nach Abzug der auf diesen Theil des städtischen Vermögens fallenden Schulden statt- finde. Die Commissäre und mit ihnen die SlaatSregierung stellten die Ansprüche der Stadt auf die Eisenbahnen entschieden in Abrede und hoben dabei hervor, daß schon auS handelspolitischen und militärischen Gründen der Staat auf die Eisenbahnen nicht verzichten könne. Der Grund, daß die Eisenbahnen auS Mitteln der Stadt gebaut worden seien, sei von gar keiner Bedeutung, denn eS sei die doppelte Eigenschaft der ehemaligen freien Stadt Frankfurt als Stadt und Staat zu berücksichtigen. Mit der Einverleibung der Stadt und des Staates Frankfurt in die preußische Monarchie feien auch die Eisenbahnen dem Staate ohne Weiteres als Eigenthum zugefallen (!) und die Ansprüche auf Entschädigung, welche die Commune erhebe, entbehrten jeder Begründung. Nach längeren Pourparlers stellten die Regierungseommiffäre kategorisch als einziges Zugeständniß, welches die Regierung über den Rezeßentwurf vom Mai 1867 machen werde, hin: 1. die Ucbernahme der Anfangs der Stadt aufgebürdeten Hälfte der Contributionsschuld auf den Staat; 2. die Ueberlaffung der Lotterie-Einnahme an die Stadt auf die Dauer von noch 5 Jahren. ES blieb also, wie gesagt, mit Ansnahme dieser beiden Punkte vollständig bei dem Hofmann'schen Rezcßentwurf; als die Deputirten sahen, daß nichts mehr auf dem Wege der gegenwärtigen Unterhandlungen zu erreichen sei, reisten sie nach Frankfurt zurück und erstatteten in der Sitzung der Stadtverordneten vom 16. November 1867 ihren trostlosen Bericht. Auf ein Promemoria, betreffend die Pflicht des preußischen Staates, für alle Gehalte und Pensionen der von der weiland freien Stadt angestellten Civilstaatsdiener aufzukommen, hatten die Deputirten noch keine Antwort erhalten. Die Stadtverordnetenversammlung votirte auf Antrag ihre- Präsidenten, Hrn. Brentano, den Deputirten einstimmig den Dank für ihre Mühewaltung und beschloß zunächst die Drucklegung deS Berichtes und der dazu gehörigen Actenstücke.
(Fortsetzung folgt.)
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