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kechMchs Anspruchs zu haben vermeinet, hier- Surch öffentlich uns edi^aiicer vVrgelüde'.r, von L)aro an binnen drei monarücher peremptori­schen Frist sich auf ine ft g er Hochgrafi. Canzlei Änzumetven, und seine rechtliche Nothdurft zu wahren, oder zu -gewärtigen, daß das Vermögen , und zwar vor der Hand gegen Caurion, seinen bi-esigen $ Geschwistern ver- «lnvlget iverde. Li^rai» Büö'.ngen den iten Febr. r8<>2.

Gräfin Isenburg. Justiz-Canzlei daselbst.

G. H. vo n G ehren.

n>er v e futatt asschren werden. Offrnbach den

7 t*c Mär;

Fürstlich J>nbn-qr''bs Oheramt.

In Ltt. £>. No. ls/. aät ^ec Limen heim er, gaffe - eine beträchtliche Parc .r englische u. hvnänische Gtirfelschäf^ von verschiedene« Gattungen um die billigen Pr s« zu habe«.

' Me und jede, welche an den Althananer Bürger uns Handelsmann- Johann Friedrich Moll, welcher heimlich von hirr entwichen, Forderungen und Ansprüche haben» eS feyen Dieselbe dem Amt bekannt, oder nicht, wer» De» hierdurch vorgeiadev, dieselbe in dem «uf Donnerstag den -4ten Apr>l ». e. hierzu nnberaumten Dermin , entweder in Person, oder durch hinlänglich Bevollmächtigte der Unterzeichneter Gerickrsstelle zu Kgmdiren, unter dem Rechtsnachrheil, daß die Zurück, bleibende werter nickt gehöret, sondern vo: Der Masse ausgeschlossen werden solle«.

Dann wird auch der Johann Friedrich Moll zugleich mit vorg-iaden, um in edgedachtem Lermin perfonlkch zu erscheinen, und über seine Entweichung .Red und Antwort zu ge den , oder sich gewärtigen» daß nach Vorschrift der BangLeroutierordnung gegen ihn verfaß ren werden wird.

LiAvLrum Althauao den zoitn Marz i 8 ®o.

(l.» 5 .) AuS Fürstlich Hess. Stadtt schulrheisenamt allda.

Es ist deS hiesigen Handelsmanns Peter Michels Ehefrau, Srbille aornerin, ohnlangst kinderlos und mitZurücklaffusg eines gerrcht, lichen Lestammts verstorben, worin sie ihren Ehemann zum Universalerben eingesetzt, und übrigens unter ander« Legaten, auch ihrem ältesten Bruder Wilhelm Korner 50 fl. ver, macht hat. Da nun dieser schon seit io Iah, ren abwesend , und sein Aufenthalt unbekannt ist; So wird derselbe andurch vorgeladen, um sich Vinnen einer ohnerstreckliMn Frist non Drei Monaten vom duo der Bekannt, machung bei hiesigem Qberamt;u erklären, ob er geg: n das von seiner verstorbenen Schwe, ster errichtete Testament etwas einruwenden habe, oder aber die ihm vermachte 50 fl. in Empfang nehmen wolle, widrigenfalls aber zu erwärtigen, daß* er, nach Ablauf dieser Frist, mit seinen Einweudnngen Hierwider keineswegs mehr werde gehöret, sondern über- Haupt «sch Borschritt dkö Machten Testaments

I E ds£ L s l » Vorladung. .

! Johann Walentins Kirchrtt,'^ weyl. cvbann ! Georg Kirchners, Bürgers und Äcker anns l allhrer, Sohn» welcher sen zt<? November ! 1729. dahier in der kaysertichrn frcyen Reichs,

> stadr Schweiufulth g^doh-sn rst, wendetelsich

vor länger, als vierzig Jahren, von hur weg Nach Holland und u>-ß übe: Jshrrn rang

mch s von sich hören, daher ferne nsch-'e« Äc.o<!wanbren um Derabsilgung de^

! eäurge» Jahren bey dem si-«es Der«

| möasns gestellten C ution bitten, i Hi-fern nach wirr ermeldrer Johann . Malen, tin Kirchner, oder, «ach dessen Ableben, leine eheliche» Leibeserden, nachdem Ra tts schlaffe vom 2tten dieses Monats , hiermit vorgrladen, bisnen drey MonaceN entweder selbst, os?c durch einen Beoollmachtiuen sich dahier einrusik den und, wesen des bisher verwaltet worden»« Vermögens, ihren re horchen $rt sprach - uszufüdren, widrigenfalls-, nach lauf der dreimonatlichen Frist deren Vsriva«>* ren ihr gemachte Caurion zuräckg -geben und ! sie in dem ruhigen Besitze und Eig-rathume j dieses Vermögens ohne allen An>»ruch grlasi

> sen «erden sollen. Lizn-rum Gchweinfurth»

! den 25t'en Febr. 1800.

i (I.. 5.) Can t le y a ll d a.

j EdiktaUadung.

Nachdem Henrich Anton Kleber von Leihge«

^ stern i in einem Alter von 26 27Iahren, vor uu- ! gefährd. Jahr als Jäger Bursche in die Frem« de gegangen, derselbe auch seit der Zeit nichts : von sich hören lassen, uns dann dessen nächste j Anverwandte um rechtliche Verfügung we,

! aen seines geringen Vermögen Anthnls ge«

; beten haben; als wird erwähnter Kleber oder ! dessen Erben edictaliter hiermit vorgeladen,

'» ct.M innerhalb 5. Monaten entweder ru Per,

! son oder durch hinlänglich Bevollmächtigte bei dahiesigem fürstlichen Amt zu erscheine«, über sein Vermögen zu disponiren, oder ; im Nicht Lrscheinungs Fall sich zu gowärtt, i geu, daß nach Maaßgab der vorliegenden doch«

^ sten Verordnungen von Amtswegen vorgegam i gen wesde. Signat. Langgoens den r. Mark »8ov.

Fürstl. HeßifcheS Amt Hüttenberg.

E. G, VM San Sk».