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Organisation der Stadtkanzlei.
v.
Die einzelnen üertoaltungszcoeige.
Regulativ, die Organisation der ZtadtKanrlei betr?)
8 i.
Im Anschluß an die Geschäftstätigkeit des Magistrates, dieselbe unterstützend und ergänzend, besteht unter der oberen Leitung des Ersten Bürgermeisters die Stadtkanzlei.
8 2 .
Die Stadtkanzlei hat alle durch die Tätigkeit des Magistrates, des Ersten Bürgermeisters und der jeweilig zusammentretenden Magistrats- und bezw. gemischten Kommissionen veranlaßten Schreibereien und Expeditionen zu besorgen, ihr liegt die Aufbewahrung und Registrierung der erwachsenden Magistratsakten ob.
8 3 .
Die Geschäfte der Stadtkanzlei werden, unter Mitwirkung des erforderlichen Personals von dem Stadt-
Die übrigen Bestimmungen treffen auf die jetzigen Verhältnisse nicht mehr zu. Die Stadtkanzlei besteht jetzt aus dem Stadtsekretariat, der Magistrats-Registratur (früher Archiv II), der Magistrats-Schreibstube und Botenmeisterei.
sekretär?), welcher den Titel „Kanzlei-Direktor" führt versehen.
8 4 .
Der Kanzlei-Direktor führt in den Sitzungen des Magistrats das Protokoll; er unterzeichnet die Ausfertigungen, insofern dies nicht von dem Ersten Bürgermeister selber zu geschehen hat, er leitet und überwacht die gesamte Tätigkeit des unteren Kanzlei-Personals und trifft die im Interesse des Dienstes erforderlichen Anordnungen, er erstattet die geforderten Berichte über Gegenstände, welche im allgemeinen zu dem Ressort der Stadtkanzlei gehören und hat allen Aufträgen sich zu unterziehen, welche ihm von dem Ersten Bürgermeister, sei es zur Erledigung laufender Geschäfte oder in dienstlichen Angelegenheiten überhaupt, erteilt werden.
2) I, Stadtsekretär.