Seite 4 — Nr. 2
Die deutsche Offizferfrau
11. Januar 1922
MntSrbUedenSnversorgung
Anmerkung: R. Br> G. = !Rnd)#be(oib»mp£ße*f&.
R K G. — 3lcid)»net orguiigroeietz M. H. G. — MilUlir-Hinterbliebeneiigkse^
Zur Vervollständigung de» in Nr. 35 der D. O.-Frau erschienenen Artikels „Neueste Erhöhung der Versorgungsgebührnisse der Hinter» bliedcnen der Berufsoffiziere und Beamten" erscheinen hier die cm»
g ekündigten Rechnungsbeispiele mit Gegenüberstellung der Renten es R. V. (5.
Berforgnngsgebührnisi« der Witwe eine» Leutnants als Kriegshinterbliebene, angenommen 5 Kriegsjahre --- 10 Pensionsjahre de» Ehemannes:
srtiher: nach M. H. G. erhöhtes Existenzminimum einfchl.
Kriegswitwengeld ohne Kriegsbeihilfe. ..2000 M.
bis 1.8. 21: nach P. E. G. Ortsllajfe A, Grundgehalt des
Ehemannes gemäß R.Bes.G. 8800 M. m. Kriegsoerforz. 5502 M. znkünftig: nach neuester Ergänzung in allen Ortsklasien,
angenommen ein Grundgehalt von 15900 M. . . . . 6154 M.
Rach de« 9L v. 8. znkünftig Witwe eine» Lts. d. Beurl.«Stande»r erwerbsunfähig, nicht im Erwerbsleben stehend, 50* , Ausgl.»
Zul. Ortsklasie A (günstigster Fall) m. Teuer.-Zuschuh 5566 M. erwerbsfähig 50% Ausgl.»Zul. Ortskt. A .. 2758 M.
W aifengeld für die Halbwaise diese» Leutnant» bl» zum 6. Lebensjahr: früher: nach M. H> G. 96 M. -f 200 Di. Kriegswaisengeld,
ohne Kriegsbeihilfe. 296 M
bi» 1. 8.21: noch P. E. G. Ortsklasie A 1437 M. + 200 M.
< Kriegswaise,tgeld, ohne Kriegsbeihilfe . . 1637 M.
-»künftig: nach neuester Ergänzung in allen Ortsklasien bi»
zum 6. Lebensjahre m. Kinderzuschl. u. Teuer.-Zuschlag 29M M.
Rach dem R. B. <§. zukünftig Halbweif« eine» Leutnant» de» Benrlaubtenftande»:
50*,, Ausgl.-Zul., Ortskl. A m. Teuer.-Zufchutz. 1860 M.
Berechnung fei» t. g 21. zukünft.
Leutnant. aM». lOPenfionsjahre, ErundgehaU 6800 M. 15900 M.
pensionsfähiger Or»szufchlag. . '. 2100 M. 3 6 40 M.
pensionsfähiges Diensteinkommen .... 8960 M. 19o40 M.
Leutnant pensioniert, »/„ vom pensionsfähige»
Diensteinkommen. 2967 M. 6513 M.
Teuerungszuschlag (errechnet vom pensionsfähigen Diensteinkommen), Ortskl. A 35 % 3115 M.
Zukünftig 10% in allen Ortsklasien ..... 1954 M.
6082 M. 8467 M.
Witwe desselben erhält: %, der Pension des
Ehemannes. 1187 M.
(3000 M. Mindestsatz an Witwengeld lt. neuester
Ergänzung). 8000 M.
Hierzu Teuerungszuschlag wie Ehemann . . . 8115 M. 1954 M.
Hierzu Kriegswitwengeld.. . . 1200 M. 1200 M.
5502 Nt. 6154 uH.
Waise erhält: % des Witwengeldes. .... 237 M. 600 M.
Kinderzuschlag bis zum 6. Lebensjahr 40 M,
monatlich = jährlich . . . 480 M.
Ktnderzufchlag zukünftig bi» zum 6. Lebensjahr 150 M. monatlich — jährlich . . . 1800 M.
Teuer.-Zufchl. zum Kinderzuschl. Ortskl A bis
1.8.21 150*, des Kinderzufchlages. . . . 720 M.
Teuer.-Zufchl. zukünftig in allen Ortskl. 20% 360 M.
Kriegsweisengeld hierzu. 200 M. 200 M.
165/ M. 2960 SÜ.
Berforgnngsgebührnisie der Witwe eine» Hauptmann» als Kriegshinterbllebene, Ehemann 3 Jahre Hauptmann. 17 Dienstjahre (3 Kriegsjohre), 20 Penfionsjahre: früher: nach M.H.E. mit Kriegsoerforg. ohne Kliegsbeihilfe 2494M. bis l. 8. 21: nach dem P. E. G. Grundgehalt des Ehemannes
Ortsltasie A 10 000 M. mit Kriegswitwengeld .... 8218 M. zukünftig: nach neuester Ergänzung in allen Ortsklasien
Grundgehalt 28 600 mit Kriegswitwengeld.11184 M.
Rach dem X. B. G. Witwe eine» Hauptmonn« de« Beurlaubtenstande»
zukünftig:
erwerbsfähig, 50%ifr* Ausgleitfesznloge Ortsklasie A . . . 2758 M. erwerbsunfähig, nicht im Erwerbsleben stehend, 50%ige
Ausgleichszulage, Ortsklasie A mit Teuerungszmchutz 5558 M.
Waisengeld für die Halbwaise diese« Hauptmanns. 10 Jahre alt: früher: nach dem M. H. G. mit Kriegswalsengeld, ohne
Knegsbeihilfr. 458 M.
bi« 1.8.21: Nach dem P. E. G„ Ortskl. A mft Kricgs-
waijengeld.2210 ®L
-ukünftig: noch nenester Ergänzung in allen Ortsklasien
mit Kriegswaisengeld. 4412 M.
Rach dem R. B. E. Halbwaise eines Hauptmann« de» Beurlaubten- standes zukünftig:
kotige Ausgleichszulage, Ortskl. A mit Teuerungszuschutz 1860 M.
Bemerkung: Witwen von Oberlehrern, Pfarrern. Oberförstern und Regierungsräten erhalten bei gleicher Dienstzeit de» Ehemannes dieselben Witwengebührnisie wie die Hauptmannswitwen; als K. H. erhallen sie sogar mehr, da ihnen an Stelle der 1200 M. Kriegswitwengeld. welche das M. H. G. gewährt, nach dem N. V. G. zukünftig als erwerbsunfähige Witwe im günstigsten Falle 5556 Ti. zu stehen. als erwerbsfähige Witwe im günstigsten Falte 2758 M. Allerdings reguliert der Renten-Ruheparagraph des R. V G die Bezüge, wenn sie 7000 M. übersteigen (steuerfreie Einkommensteile ungerechnet). Er läßt dann TeU« der nach dem R. V. G. zuständigen Rente ruhen.
Verforgvngsgedührnisie der Witwe eine» Major» als Kriegshinterbliebene, angenommen 3 Jahre Major, 10 Jahr» Hauptmann, 14 Jahre Leutnant — 27 Dienstjahre (3 Kriegsjahre), 30 Penfionsjahre:
früher : nach M.H.G. mit Kriegswitweng. ohne Kriegsdeih. 3614 M. bi» 1. 8.2t: nach P. E. G. Ortsklasie A. Grundgehalt des
Ehemannes 13300 M. mit 1500 3$. Kriegsvelforgung 11811 M. zukünftig, nach neuester Ergänzung (Grundgeh. 38000 M.) 17149 M.
Ruch de« R. B. 6. Witwe eine» Mujor» de» Beurlaubtenstande»
zukünftig:
erwerbsfähig 50%ige Ausgle'chszulage, Ortsklasie A. . . . 2758 M. erwerbsunfähig, nicht im Erwerbsleben stehend, 50%ige
Ausgleichszulage, Ortsklasie A. mit Teuerungszuschutz 5556 M.
Waifengeld für die Halbwaise diese» Majors, 16 Jahre alt: früher: nach dem M. H. E. mit Kriegswai,engeld ohne
Kriegsbeihilfe .. 623 M.
bi» 1. 8. 21: nach P. E. E. Ortskl. A. mit Kriegswaisengeld 2892 M. zukünftig: nach neuester Ergänzung „ .. 6072 M.
Rach dem R. V. 8. Halbwaise eine« Major» de» Beurlaubtenstande»
zukünftig:
6v*/,ige Aurgleichs-ul.. Ortskl. A. mit Teuerungszuschutz 1860 M.
Eebührnisie für die Halbwaise diese» Majors Über 18 Jahre alt: (Waiiengeld fällt fort).
früher: noch dem M. H. <5. Waisengeld nur. wenn krank und geistig zurückgeblieben
bi» 1.8.21: nach dem P. E. 3>. Ortsklasie A. Kinverzuicklage mit Teuerungszuschutz bis^ zum 21. Lebensjahre, wenn
etcene» Emiommen 1500 M nicht über reigt. 1800 M.
zukünftig: neueste Ergän ung, Kinderzuschl. mit Teuerungs»
zuichl. bis 21. Lebensj.. wenn kein eigenes Einkommen 8600 M.
(Rach dem R. B. S. Halbwaise eine» Offizier» d. Benrlaubtenstande» Waifengeld nur, wenn krank oder geistig zurückgeblieben.)
Bet dem beschränktem Raum unserer Frauenbeilage mutz ich hier abbrechen Erwähnt sei. datz die Bezüge der Witwen vom Generalmajor ab sich zukünftig verdoppeln werden.
_ E. Hagemann.
Rlelne (DltteUungen
Untchrlst sLr *«rar»»a«ejv Furiora« ,eoei ftn. SicUeimachwet», Ledraünae Hetmarbeu Kr«u>enaruvvr bÄ DO B. Berlin 'W. Po!Sdirine> e
Die immer häufiger eingehenden Bitten, bei der Wahl eines Berufes den Offizierfrauen und -töchtern behilflich zu sein, veranlassen uns, kurz einiges über die Organisation der Berufsämter zu dringen. Soweit es da» uns zur Verfügung stehende Material zulüßt, ist die Berufs- adtellung natürlich gern bereit. Auskunft zu erteilen. Die Bestimmungen über die Dauer der Lehrgänge, Kosten der Ausbildungen, sowie die Aussichten auf Anstellung sind ständigen Änderungen unterworfen, so daß eine erschöpfende Auskunft nur von amtlicher Seite erteilt werden kann. Ein Verzeichnis der Berufsämter oder die Anschrift des für den einzelnen in Frage kommenden Amte» kann bd der Berufsabteilung der Frauengruppe angefordert werden. Fed§r «tadt» oder Landkreis ist nach einem ministeriellen Erlaß zur Errichtung eines Berufsämter verpflichtet. Die Aufgaben der Berufsämter bestehen uv
1. Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung (mehrjährige Lehrzeit für Handwerker Bedingung, für Handel und Hauswirtschaft noch nicht).
2. Berufsberatung und Arbeitsberatung.
3 Berufsberatung und Lnufbahnberatung.
Das Berufsami ist eine selbständige Einrichtung, ist aber häufig mit dem Städtischen Arbeitsnachweis verbunden. Dos Berufsamt hall regelmäßige Sprechstunden ab, um Berus» und Stellungsuchende zu beraten. Die Schulen, an die Schülerfragebogen verschickt werden, leisten hierbei eine wertvolle Vorarbeit.
Den örtlichen Berufsämtern find die Lande», bzw. Provinzialberufsämter übergeordnet, ausgenommen da» Berufsomi der Stadt Berlin, N. 24, Oranienburger Straße 54. Sprechzeit täglich, außer Sonnabends, von 9 bi» 1 Uhr. Ihre Aufgabe besteht in der Orgonisa- tion der örtlichen Berufsämter, ferner in der Ausbildung und Fort- bildung der Berufsberater und -beroterinnen (Einrichtung von Kursen) sowie in der Bearbeitung berufskun!üich«n Mnienals und im Stellen« ausgtelch. Den Landesberufsämtern ist ein Beirat beigegeben. der sich aus Persönlithkeiten der verschiedensten Berufe zufammenfetzt, die insbesondere über die wirtschaftliche Lage gut orientiert sind. Als oberste Instanz für die Berufsämter ist ein Referat über Berufsberatung im Reichsarbeitsministerium eingerichtet.
