Nr. 9

Beilage zumDeutschen Offizierblatt

1622

fti* die Schriitleikung: Frau Tont Saring, Berlin. Alle Anfragen und Beiträge fürDie deutsche vsstzierfrau sind zu richten an Frau Toni Saring, Berlin W. 9, Potsdamer Straße 22 b. Fernruf: Nollendorf 4370.

Erst dann ist die Vollendung des Menschen da, wenn sich wissenschaftliche und sittlich« Kultur wieder in die Schönheit auslöst.

Schiller an Körner, v. Februar 1789.

Der Kampf um das Lyzeum

Bon Studiendirektor vr. S ch o o f, Hersfeld.

Nach der Reichsverfassung sind Vorschulen künftig verboten. Alle schulpflichtigen Kinder haben, ehe sie in die höhere Schule eintreten, vier Jabre die durch Reichsgesetz festgelegte Grundschule zu besuchen. Bisher oeftand das anerkannte Lyzeum aus einem lOklaffigen Aufbau, einer Unterstufe (Klasse 108), me zugleich als Vorschule anzu.ehen war, einer Mittelstufe (Klasse 75) und einer Oberstufe (Klasse 41). An Stelle des dreijährigen Unterbaues tritt also in Zukunft durch Reichsgesetz die vierjährige allgemeine Volksschule oder Grundschule, deren Besuch für alle Kinder Pflicht ist.

Die Schülerinnen des Lyzeums würden also in Zukunft vier Jahre Volksschule und sieben Jahre Lyzeum, insgesamt also 11 Jahre lang die Schule zu besuchen haben, um eine Bildung zu erlangen, die als Mindestmaß für die politisch gleichberechtigte und gebildete deutsche Frau, insonderheit die gebildete Hausfrau und Mutter, angesehen werden kann. Um nicht die gesamte Schulzeit um ein Jahr zu ver­längern, geht das Bestreben gewisser Frauenkreife unter Führung der Demokratin Fräulein Or. Gertrud B ä u m e r dahin, das Lyzeum um eine Klaffe zu kürzen, weil man von der Annahme ausgeht. daß die unterste Klasse des 7klasfigen Lyzeums (L 7) in dem vierten Grundschul- johr enthalten fei und weil die Mädchen sonst zu lange die Schulbank drücken müßten, ehe sie in einen praktischen Beruf eintreten können. Das ist ein verhängnisvoller Irrtum. Wenn es auch aus gesundheit­lichen Gründen vielleicht zu bedauern ist, daß die jungen Mädchen in Zukunft statt mit 16 erst mit 17 Jahren das Lyzeum verlassen werden, in einem Alter, in welchem das Mädchen in der Zeft der körperlichen Entwicklung besonders der Schonung bedarf, so steht doch andererseits fest, daß die vierjährige Grundschule kaum über das Lehrziel der bis­herigen dreijährigen Unterstufe des Lyzeums hinausgeht und daß sie aus dem Lehrstoff der siebenten Lyzeumsklasse (L 7) so gut wie nichts übernimmt.

Eine Verkürzung der bisherigen sieben Lyzeumsklassen auf sechs Klassen würde daher das Bildungsziel der höheren Mädchenschulen um ein volles Jahr hcrabdrücken und damit die höhere Frauen- bildung auf Kosten der Elementarbildung ent­scheidend herabsetzen, in einem Augenblick, in welche m alle anderen Volkskreise das Ziel der Volksbildung durch Aufbauklassen, Volkshoch­schulen usm. hcraufzusetzen bestrebt sind. Die Folge würde sein, daß entweder zugunsten der Volksschule oder Grundschule eine starke Überlastung der Mädchen auf der höheren Schule eintreten würde, daß also auf Kosten der Gesundheit die bisherige Bildungshöhe einigermaßen erhalten bleibt oder aber, daß die oberste Klasse des Lyzeums (L 1) in Zukunft ganz wea-fällt. Tiefe Klasse bildet aber, nach dem einmütigen Urteil erfahrener Schulmänner, den harmonischen Ab- schluß her höheren weiblichen Bildung, sozusagen die Krone der ge­samten Mädchenerziehung, weil in dieser Klasse gerade die jungen Mädchen im Alter der größten geistigen Reife und Aufnahmefähigkeit in die Kulturfücher im Sinne der Selbsttätigkeit eingeführt werden, in der Zeit der reifen Jttgendjahre, wo Charakter und Weltanschauung bei einem gut geleiteten Unterricht ihre bestimmende Prägung fürs ganze spätere Leben empfangen. Und gerade die geistig Lebendigen, bei welchen nach der Krisis der ersten Entwicklungsjahre eine gefestigtere Neueinstellung zum Leben heranzureifen beginnt, würden die am meisten Betroffenen fein, weil der Unterricht gerade in dem Zeitpunkt aufhört» wo er fruchtbarer als je hätte wirken können. Alles steht in dieser Zeit durch einen vorzeitig abgebrochenen Bildungsgang auf dem Spiel, weil von dem Erziehungserfolg dieses entscheidenden Jahres zum guten Teil wieder das Gelingen aller erzieherischen Bemühungen um die kommenden Geschlechter abhängt und auf den kommenden Ge­schlechtern die Zukunft und letzte Hoffnung unferes niedergebrochenen Volkes beruht.

Um dies zu verhüten, muß das siebenklassige wissenschaftliche Lyzeum unverkürzt erhalten bleiben, wenn wir nicht wieder zu dem Fluch- der unseligen Halbbildung zurückkommen wollen, unter welchem die genüg­sam verspottete sogenanntehöhere Tochter" der früheren Jahrzehnte allzulange gelitten hat. Und gerade heute brauchen wir» auch auf die Gefahr hin, daß die Schützest der Mädchen um ein Jahr verlängert wird, mehr denn je ein geistig und körperlich gesundes nnd sittlich starkes Geschlecht für den Wiederaufbau unseres Staates, an welchem auch die Frau von heute mitzuarbeiten berufen ist. Gelmat cs, die

jungen Mädchen in diesen wichtigen Jahren der seelischen Entwicklung entscheidend im ethischen und staatspolitischen Sinne zu beeinflussen, so ist damit mehr gewonnen als durch die zahllosen methodischen Reform­bestrebungen, die seit der Revolution so marktschreierisch von sich reden machen. Nicht von der Einführung der vierjährigen Grundschule hängt das Heil der Zukunft ab, wohl aber davon, daß nach vier Jahren statt wie bisher nach drei Jahren die Mädchen durchweg reifer ins Lnzeum eintreten werden und infolge größerer geistiger und sittlicher Durch­bildung mtt noch größerem Gewinn als bisher die Schule verlassen können. So handelt es sich bei der Frage um das 6- oder 7klasiige Lyzeum in der Tat um schicksalsschwere Entscheidungen, welche unser ganzes Volk, nicht nur die Frauenwelt, angehen, weil letzten Endes die Würdigung und Bewertung der Frauen- bildung den Gradmesser für die Kulturhöhe eines Volkes bedeutet. In diesem Sinne ist das Ein­treten für die Erhaltung der bisherigen Ziele der weiblichen höheren Schulbildung nicht nur eine sittliche, sondern zugleich eine nationaleSorderung.

Wir werden gut tun, statt aller gegenteiligen Argumente, wie gesundheitliche Schädigung der jungen Mädchen im Entwicklungsalter, wirtschaftliche Nöte der Zeit usw., heute für unsere höheren Schulen dieselben Lehren aus dem verlorenen Kriege zu ziehen, die Frankreich 1871 nach dem verlorenen Kriege für seine höheren Schulen, nicht zuletzt für die höheren MädchensHulen, gezogen hat. Die 30 Millionen, die Frankreich damals für die Gründung feiner neuen höheren Mädchen­schulen ausgegeben hat. haben ihm im Jahre 1918 reiche Früchte ge­tragen, sehr zum Schaden unseres eigenen Volkes. Deshalb komme man gerade jetzt nicht immer wieder mit dem Schlagwort von den wirtschaftlichen Nöten, weil dies eine Sparsamkeit am falschen Platze bedeutet. Eine Verkümmerung der höheren Schul­bildung aus Sparsamkeilsrückfichten führt keines­wegs aus den w ir tf ch a f 1 l i<y e n Nöten heraus, sondern noch viel tiefer in sie hinein. Gerade weil wir den Krieg verloren haben nicht aus militärischen, sondern aus wirt­schaftlichen und volkserzieherischen Gründen haben wir jetzt die doppelte Pflicht, dafür zu sorgen, daß unsere höheren Schulen nicht ver­kümmern, weil dies gleichbedeutend mit einer Verarmung unseres geistigen Volkskapitals sein würde.

ßinterbliebenenverforgung

Die vielen Anfragen der nichtzivilpensionsberechtigten Witwen der Offiziere des Beurlaubtenstandes veranlassen uns, den nachfolgenden Antrag an den XIX. Ausschuß zu veröffentlichten, den die Vertreterin der Kriegshinterbliebenen im Reichsausschuß der K.-B.- und K.-H.-Fürsorge im Einverständnis mit der Bundesleitung dem genannten Ausschuß übermittelt hat:

Die große Rot der nichtzivilpensionsberechtigten Hinterbliebenen der Offiziere des Beurlaubtenstandes veranlaßte den D. O. B.. Ver­treterinnen dieser Hinterbliebenenkategorie nach Berlin kommen zu lassen, um selbst als Anwalt im Reichstag und Reichsarbeitsministerium in ihrer Berforgungsangekegenheit aufzutreten. Dankbar wurde von der Abordnung anerkannt, daß die im XIX. Ausschuß sitzenden Vertreter der verschiedenen Fraktionen ebenso wie auch das R. A. M. ihnen längere Unterredungen gewährten. Allgemein konnte die ernste Notlage, die in der ungenügenden gesetzlichen Versorgung ihren Grund hat, nicht bestritten werden, doch herrschen verschiedene Meinungen über die zur Behebung dieser Notlage einzuschlagenden Wege.

Dem Wunsche der Herren Abgeordneten entsprechend, überreichen wir hier die mündlich besprochenen Vorschläge in schriftlicher Form, ohne uns ernzubilden, daß es nicht noch andere, bessere Lösungen dieser brennenden Frage gäbe.

Vorschlag 1 (Zusatz zu § 37 RDG.).

Witwen und Waisen, denen aus dem Zivilberuf des Ernährers keine Derforgungsgebührmsfe zuftehen. ist ein Zuschuß zu ihrer Rente in Höhe von 25 v. H. der Vollrente des Verstorbenen, unter Berück­sichtigung der Absätze 1» 2 und 3 des 8 37 RDG., sowie der §8 57 und 87 RAG., zu gewähren.

Der pekuniäre Erfolg, der damit erreicht würde, wäre immer noch kein genüaender, er betrüge die Hälfte der augenblicklich bezogenen Gebührnisse. Je nach Ortsklasse und AWgleichszulage würde sich da- durch eine Erhöhung der Dersorgungsgebührnisfe von 681 M. bis 2298 M für die Witwe und 341 M. bis 689 M. für die Waise ergeben. Das Kind eines nickn pensionsberechtigten Akademikers würde dann nnmer erst im Höchstfalls 2548 M. an Waisengeld beziehen plus 480 M, Tcuerungszuschuß durch die amtliche Kriegshinterbliebenen-Fürsorge,