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Text die vierfpaliige Petitzeile mit

Bureaux: Große Eschenlieimergaffe 87.

erk­

und Eta-

nina

Meere verfolge» wird. RMti

>p«l südwärts

- ' "ivnucu, U>

beauftragt werte», die desiuitiven Grenze» der KöniarrichS

riffe8 diejenigen Modificatiourn in Anwenduw

desselben war.

Keine

Artikel 7.

lilien der

Fürstent'

Ärftenthum lassend und

Mrd sie

Planina

Direktion der

Betreff der andere»

Fragen bezüglich der Drina-Juselu definitiv regele ein kml-

lgaricu beschäftige»

ienzuge ieruitza

chleift werden.

>n wird an Ort und Stelle

Affe Tortomn-T, )öhen bei Jallh.!

Wächte bestätigt. Kein europäischen Großmächte Wählt Werden.

Verhältnisse und alle sittliche Ordnung tn Früge stellen­den Lehren nicht wünschen können, als sie dieselben hier in dem Organe der angeblich »christlich gesinnten Sozia- listen" gefunden haben, in dem Organ der Berliner Hof-

X - Ä, , **t**t)*v# VUJU. III u*

In den Audienzen erfüllt freilich Ian« ein Drittel dle ebenso unschöne als unwürdige Ceremonie.

fühlbare Folgen vor sich gingen Außerhalb der Vati- ran,fchen Kreise hat man hier absolut nichts mehr davon

«isch'n Miliz, deren Zahl fpüer durch'

Regierung mit dem kaiserlich russische» Kabinet fest-

AMT? IIl <vn hat«!.«« sSHX. O-" ..... t - n < '

ge» zurückgeblieben find, als "di Echumla uud Barna vorfinden füge». Bis zur vollständige» F

ffene Gebiet spätestens »eichmmg der Frirdeus-

uiua) folge». Bon da wird die Grenz« sich au die £ anschließen, welche die Gewässer der Kriva und der L trennen, mW wird sich auf der geradesten Linie wieder mit de» letzteren Flusse verbinden an der Mündung des Baches Mio- vatzka, um fich diesem aazuschließeu, durch die jtt gehen mW wieder nach der Motowa »ah« fluu. man« hmabzustnge». Bo« diesem Punkte ab wjrd die Grenze nTP 'lli nrnhirt ntttn'hRe« l__crs..£ äir^u*___<

petne Lejichtsfarbö,st fahl, sein Auge voll feierlicher Jute, seine Stimme etwas näselnd, von tiefem Baß. Troß seines Alters ist Leo HD, sehr beweglicher Na» «r, seine Testen aber sind würdevoll. Er ist gewaudt und besitzt in überlegener Weise die nicht leichte Fähig- «ch sich mit Jedem kurz zu unterhalten. Seine Sprache, «uw Bewegungen strch ernst, ohne Affeüation. Leo XIII.

Nicht die Gleichberechtigung, sondern die ist, das Zuvorkommen des

europäischen Kabinetten eine Eiuil Delegirte dem kaiserlich russischen t

Die Friedens-Präliminarien von San Stefano.

Folgendes ist, mit Hinweglaffung der übliche« Ein-

das Kriegsmaterial und andere der türkis gen Gegenstände, sowohl d Waffenstillstandes vom 19.

Grenzbepimmung zwischen Serbien Wird,

Serbien wirb all unabhängig anerkannt.

®el"e auf der anliegenden Karte bezeichnete Grenze wird de« lußbett der Drma folgen, Klein-Zwornik upd Zakar dem , m _ ------J sich der alten Grenze bis an die Quellen

!s Baches Dezevo nahe Stoilac anschließend. Bo» dort wird r a"^«?"nze dem Laufe dieses Bache» folgen bis an den

Fürst der Bulgarei wich stet durch die Bevölkerung k . « Pforte unter Zustimmung der

ilied der regierenden ~ '

f zu« Fürsten der

______,__r__ _au®Ko», Kara- Arnaowleiu, Akardji und Enidse bi» zum Flusse Teke- »ehen. Dem Laufe Les Letzteren und des Tschorlouderessi

Deutsches Reich.

»DEN, 22. März Die .Kanzelsozia, sten" fahren fort, den Llberalen zu sein, was sie den Sozialdemokraten sein möchten, einSchrecken nämlich, indem sie die E r g c n t h u m 8 f r a g e zum Text ihrer Predigten machen. So heißt es in der letzten Nummer ihres Or-

~ --- -- -men vor dem Anderen uud die

s schlaue Uebervorthetlung des Einen durch Den Andern bildeten hte Grundlage des römischen Eigenthums- und bezw. Besitz- «gMfungsrechtes und bilden es in schmachvoller Weise tn den sogenannten christlichen Staaten

mögens- und Rechtsstellung der Besitzenden zu den Besitzlosen tft «ne vollständig willkürliche und im Wesentlichen lediglich durch die augenblicklichen äußeren Machtverhältniffe und periön- lrchen Interessen gegebene. Für den Besitzlosen exi- st V t über ha u p t ke i n gleichesRecht, sonder» statt dessen die Gnade der Besitzenden, und wo man versucht hat, wie dies im preußischen Landrecht geschehen, ein solche» zu begrün­den, da wird es einfach nicht befolgt. ... Das Traurigste bei den herrschenden Zuständen, heißt es von St., ist der Umstand, nah Ata A.nhi $11? ama Kam» CX -1 C v < . » .

Im,Falle der Vakanz der Würde del Fürsten der Bulgarei findet die Wahl des neuen Fürsten unter denselben Bedingungen «nd Formen statt. Eine Bersammlung der Notabela der Bul­garei, nach Phikippopel oder Tirnowa berufen, wird, unter Lettung etnes kaiserlich russischen und in Gegenwart eines tür- «sche» Kommissars, vor der Wahl eine» Fürsten die künftige ??a^^^v"8^arganisation auSarbeitm, übereinstimmend mit den 1830 nach dem Frieden von Adrianopel in den Donaufürsten- thiimern geschaffenen PrScedenzfällen.

2" ten Oertlichkeiten, wo die Bulgaren mit Türken, Grie-

Die achtspaltige Petitzeile oder Leren Raum wird mit 30 Pf. berechnet^.. ~_=: '"v "--------

1 Anzeigeu-Annahme bei der Expedition und den be­kannten Agenturen sowie bei der Filial-Expedition, Guten« bergsplatz 10 neu, m Mainz..

ausgenommen die Fäll« neuer territorialer Reklamatiouen teerten dieTürkei und Montenegro die Regelung ihrer Diffe- Oesterreich überlassen, welche in Gemein­schaft schiedsrichterlich entscheiden werden.

Dee montenegrinisch« Truppen werden das nicht in die oben bezeichnete Begrenzung eingeschlossene Gebiet innerhalb »hn Li­gen nach Unterzeichnung der Friedenspräliminarien räume». t Artikel 3.

Artikel 2.

OTit erkennt definitiv ter Unabhängigkeit de»

Q Artikel 10.

5« Transportzweckm von Truppen, Munition uud Proviant

Artikel 1.

Um den unaufhörlichen Koustikten »wische» der Türkei und Montenegro em Ziel zu setzen, wird die Grenze zwischen beide» Ländern gemäß der beigefügten «arte, »niet nachfolgend auäge= sprochenem Vorbehalt in folgender Weise bericMgt:

Vom Gebirge von Dobrostitza au» wird die Grenze der durch die Konstantinopeler Konferenz bezeichneten Linie über Bilek Korrtofolgen. Von dort geht die neue Grenze bis «atzt» (Metochia-Gatzko Mrd Montenegro gehören) «ad gegen de» Z». saulmeafluß der Piva aad der Tor», indem sie norttoärt» bte

Tn«» rvrfe Vihine-Kilisia -n»

Me Tortoma-Tchal zu münden; von da verfolgt sie bte Kette E'dagh 618 an den Hügel gleichen Namens, rm Süden de»

nVTAa v- - - < L n e < Mu . _

rumänische Konvention geordnet werden in dem Zeitraum eine» Jahres nach Ratifikation des Friedensvertrages.

b) «rdahan, Kars, Batum, Bahazet und da» Gebiet bi» Saganlough. In allgememeu Zügen wird die Grenzlinie, in- dem sie die Küste des Schwarzen Meere» verläßt, dem nimmt (Äs' ÄS biP1Üfie beä Flusses H-ppa^ " ?^?V°kh trennen, und der Bukette ha

sn®» bl! Flusse Tcharokh, nahe den

Unb wird die Greaze längs der

Glvsel der Berae 9)prhpnif=ß{h»« «2k m-JL« ...

Italien.

Z Rom, 20. März. Am 28. d. M. wild Papst Leo XUI. sein erstes Konsistorium halten. Man hatte dasselbe ursprünglich schon gestern erwartet. Es ist be- gretflich, daß man der Allocution des Papstes mit Span- nnng entgegenfieht, weil es stets Sitte war, bei dieser Gelegenheit eine Art von politisch-kirchlichem Glanbens- bekennlniß abzulegen. Zn Rom selbst ist die Spannung, auf welche ich hinwics, eigentlich sehr gering, weil ja übnchaupt in den bisherigen Beziehungen zwischen Staat mid Papst wenig zu ändern sein wird. Ein jeder von Beiden wird seinen Weg weitergehen, und trügen nicht alle Anzeichen, so werden die Kollisionen künftig noch

Während Plus selbst in kleinen Audienzen nie ohne Gefolge von Kardinälen und Monsignori erschien, ist Leo XIIL nur von einem einzigen Sekretär und einem einzigen Lameriere, welcher den rothen Hut in der Hand trägt, beide im violetten Priestertalar, nm- geben. Dagegen ist die Begleitung von fünf Offizieren der Nobelgarde mit gezogenem Schwert etwas auffallend. Allerdings bleiben sie an der Thür stehen und faluti- ren während des Segens. Bei den Empfangstagen von Pins gingen immer nut einige Offiziere als Gefolge nebenher Die Segensertheilnng vollzieht Leo XIII. m anbei« SBeife als Pius. Dieser liebte es, ein« franzöfi- fche Rede zu halten, ehe er den Saal verließ: in diese pflegte er die Bemerkung einzuflechten, daß alle Ro- senkränze, Skapuliere, Heiligenbilder re. an dem Segen theilhaben sollten, den er dazu bald französisch, bald ita­lienisch ertheilte. Seo XUI. hält dagegen keine Ansprache und beschränkt den Segen auf die lateinische Formel, welche er mit großer Würde mit gen Himmel gehobenen Armen, mit volliönender Stimme langsam und gemessen ausspricht. Dagegen duldet aber Leo XIH. eine Förm­lichkeit, welche bei Pius IX. in den Audienz« ganz außer Brauch gekommen war, nämlich den Pantoffelkuß. Der jetzige Papst beansprucht dieselbe natürlich nicht; diese Art von Huldigung scheint ihm aber ganz beson­ders angenehm zu sein. Hat sich doch der Gras Paar ajs österreichischer Botschafter bei Ueberreichung stiner

kalen Bedürfurffe erforderten Verbesserungen und Reformen in den von Armeniern bewohnten Provinzen ohne Verzug zu rea- ltfiren und ihnen Sicherheit gegen die Kurden und Tscherkessen- zu gewährleisten. 11

_ Artikel 17.

s 2° a ne .gemeine und gänzliche Amnestie allen Bef'

Nr. 84.

Morgenblatt

« . . Nbonnementspreis'

Sa« Dierteljahr: in Frankfurt und Mainz (bei den Ex­peditionen) 7K M-, im deutschen Reiche, m Oesterreich, Luxemburg bei den Postämtern 9 in der Schweiz Fr. 13.20 6. ausschließlich des Localzuschlags.

Herausgeber: £eopold eonncmann»

Artikel 5.

Die Hohe Pforte erkmut die Unabhängigkeit Rumäniens an, welches Rechte auf einen zwischen den beiden Theilen zu ver­handelnden Schadenersatz geltend machen wird.

Bis zur Schließung einer direkten Vertrages zwischen, der Türkei und Rumänien teerten die rumänischen Unterthanen in bn Türkei alle den Unterthan« der anderen europäischen Mächte - garant nie» Stechte genießen.

Artikel 6.

Sulflate« wird zu einem autonomen, tributpflichtigen Fürsten­tum, mit einer christlich« Segienma und einer einheimischen Miliz erhoben.

Länder für nöthig nnd billig hält, und indem fie dabei die für uothweadig gehaltenen Ausgleichung« gewählt.

D« Schifffahrt auf der Boyana, welche stets Veranlassung ,n Zwistigkeit« zwischm der Hohen Pforte uud ShmteiMte gegeben hat, wird Gegenstand eine» besonder« Abkomm«» sein, welche» von derselben europäisch« Kommission eutteorfm

Werden wird. 1

d«em gehen. Dem Laufe des Letzter« und de» Tschorlouderessi ms Loule-Bonrgas, sowie weiterhin längs de» Flusses Soudjak- dere bis zum Dorfe Eergu« folgend, wird fie die Höhenzüge mtlang direkt «uf HaLm-Tabiaffi laufen, teo fie i« Schwarzen Meere endet. Sie wird dann die Seelüfte bei Mangalia ver- fass« imd, längs der Südmcwze des Sandjak Tonltcha laufend,

üren, so behält es sich vor, fie anszutanschm Bessarabien», bet durch dm Vertrag von 1856 begrenzt wurde im Süd« durch das Flußbett des Kilia-Ärmes und die Mündung deS Stary-Stambnl. Die Frage der Theil-

Dorfe Staikovtzi, wieder aufsteigend an letzterem, sowie an der Liu- berazda und dem Bache Boukavitze, wjrd sie durch die Sukka Manma gehen, sich dem Bache Ärylo bi» an die Risawa an- schließ« urt letzterem Flusse bis an da» Horf Kroupatz folg«, von wo ab sie sich, auf geradester Linie, wieder mit bet alte« Grenze Serbiens im Südosten von Karaoul-BarS verbinden wir», um dieselbe bi» zur Donau nicht mehr zu verlass«.

Ada-Kalä wird geräumt uud e Eine türkisch-serbische Kommis

serbische Kommisfion, der rin russischer Kommissär beigegeben ist, Wirt beauftragt werden, im Laufe zweier Jahre unumschränkt Über alle die Feststellung des unbeweglichen Eigenthums be» treffmden Frag«, worin muselmännische Interessen mgagirt find, zu bestimm«. Wese Kommisfion wird gleicherweise be­rufen s-.in, in dem Zeitraum von drei Jahren den Modus der Veräuße«ng der dem Staat oder den fromme» Stiftungen (vacouf) gehörenden Güter unb die auf die Privatinteressen, welche stch dabei mgagirt -rigm könnte», bezüglichen Fragen zu regnliren. Bis zur Schließung eines direkten Vertrages zwischen der Türkei und Serbien, Micher Form und Eharakter der Be­ziehungen zwischm der Hohm Pforte und de« Fürstmthum be­stimmt, werden die im türkisch« Reiche sich dauernd oder vor- übergehmd aushalteud« serbischm Unterthan« dm allgemein« Prinzipien des Völkerrechts gemäß behandelt.

Die strbischeu Tmppen werden gehalten, daS nicht in die Oen angezeigte Begrenzung eta| ----

linnen vierzehn Tag«, von der prälimmurien ab, zu räume«.

»wisch« der Hohen Pforte und dem Fürstenthum feststellm, namentlich in Bezug auf AlleS, wa» die Einsetzung Polstischer Agenten Montenegro» in Konfiantstropel upd an bestimmt« ^rten des ottomanischm Reiches, a» denen dieselben nöthig erscheinen wird, die Anrlief.-rung der auf eines der bridm biete entflohenen Verbrecher und hie Unterwerfung der Monte- «fSriner, die vonrbergehend oder dauernd im ottomanischen Reich ihr« Wohnsitz haben, unter die ottomanischen Gesetze nnd Be­hörden gemäß dem Völkerrecht uud den in Betreff der Monteue- griner herkömmlich« Gebräuchen betrifft.

^ ^°"k^-i°-".?wische» der Hohen Pforte und Monte- negro wird abgeschlossen werde» um hie Fragen zu regel», Mlche r!6 Beziehungen zwischen den Grenzbewohnern beider Länder und :*/ri'Ptg«ng«n an diesen selben Grenzen betreff« Die Punkte über welche em Einverständniß nicht erzielt werdm sollte, wer-

t Artikel 18.

.* H°ve Pforte wird die durch die Kommissare der Ver- Mlttriun gsmachte ausgesprochene Ansicht in Betreff des Besitzes c* J^otout tn ernste Erwägung ziehen und verpflichtet .^e Ehesten der definitiven Grenzregülirung der türkisch» persischen Grenze ausführe» z» lassen. w

, Artikel 19.

»^"Entschädigungen .Krieg «nd die Rußland znge» fügt« Verluste, welche Se. Majestät der Kaiser von Rußlcmd b°°nsprucht und die Hohe Pforte fich verpflichtet hat, ifa zu zahlen, bestehen tn Folgendem: .

! 6rM h?2° SiDrepn biubel Kriegskosten (Unterhalt der Armee,

Ersatz des Materials und Kriegsliefemngm)-

b- E Millionen Rubel für Schädm, erlitten am südlichen Küstengebiete des Lande», am Ausfuhrhandel, von derJndnMe und an den Eisenbahnen;

c 100 Millionen Rubel für Schädigung dc» Kaukasus durch die Invasion; 1

kdi*1n'^1Ii,ram9trUrbcI<.et?$5bi9m,8 str die Unterthan« und Institutionen Rußlands und der Türkei.

Total: 1410 Millionen Rubel.

Der Kaiser von Rußland, in Erwägung der finanziellm Ber- legenhelten der Türket und in Uebereinstimmung mit dem Wuu- We St. JRajePät be» Sultan», bewilligt die Bezahlung des größten Theil» bet tm vorstehenden Paragraphen ansges ührten Summen durch die Ueberlaffung folgender Territorien:

»-Tas Sandzak do» Tulicha, d. h. die Distrikte (cazes) don Kilta, Eoultna, Mahmoudie, Jsaktcha, Tultcha, Matchme, Babadagh, Htrsowa, Kustmze unb Medjidjä, ebenso die Inseln des Delta und die Schlangeninseln. Da Rußland nicht ver-

Artikel 4.

Die Muselmänner, welche Befitzungm in dm yt Serbien «mnektirten Gebieten haben und ihren ständigen Aufenthalt außerhalb des Fürstmthums zu nehmen wünschen, werden da­selbst ihre Immobilie» in der Weise belassen können, daß fie fie durch Andere pachtm oder verwalte» lassen. Eine türkisch-

ieuen Regierung könn« Hohe» Pforte und dm erzielt ist, fie besondere Wt ***.

ottomanische Armee wird fich nicht mehr in Bulgari« - rätt itttK aTYa aTIm. ...... ._____l » a. .

Rugowo, Plava und Gufinje einschließend, Mrd die Grmzlinie der Bergkette überJhlieb, Pakle» unb Die Rordgrenze Albaniens entlang, folgen über dm Kamm der Berge Koswwmk, Baba-vrt, Bor-vrk dis zum höchst« Gipfel von Prokleti So» biefm Punkte aus wird sich bk «wny geg«Ä Uik toenben und in gutbet Lime zu« * * Jzicent-Hoti und Jjiceni-Kastrati butd fe'uftÄP" «b"

durch bie kaiserliche Armee in bet SuIgS m bleiben soll, Wirt bie Stärke von 50,000 Mann nicht i bet- fcfjreitm. Das Korps wtrt auf Kosten bei okkupieren Landes Besatzunastruppm in bet Bulgarei behalten ihre Berbindungen mit Rußlanb nicht allein über Ru- mänten,sondern auch über die Häsen des Schwarzen Meeres, wo fie während der Besatzungsdauer die nöthigen Depots einrichten können.

_ m. Artikel 9.

.. 7 er , itr9 de» jährlichen Tributs, welchen die Bulgarei an bie fujetäne Stegtenuig ju zahlen hat, ihn an die Bank über­weisend, welche die Hohe Pforte bezeichnm wird, wird durch ein Uebereiikkommen zwischen Rußland, bet türkischen Regierung und deu anderen Kabinetten am Schlüsse des ersten Betriebsjahtes d" neue» Organisation bestimmt. Der Tribut Wirt festgestellt mich dem mittleren Einkommen des ganz« Gebiete», welche» zu dem Fürstmthum gehört.

. Die Bulgarei tritt an die Stelle der kaiserlich türkischen Re­

nach und von ihren jenseits des Fürstenthums telegenen Pro­vinzen erhält die Hohe Pforte das Recht der Benutzung von be­stimmt abgegrenzten Verkehrsstraßen. Um Schwierigkeiten unb Mißverstänbnisse in bet Anwendung dieses Rechtes, bei voller Anerkennung der militärischen Bedürfnisse der Hohe» Pforte, zu vermeiden, follm durch Spezialvertrag die Bedingungen der Ausübung dieses Rechtes binnen Vierteljahressrist nach Ratifi­kation der gegenwärtigen Akte festgestellt werden, und zwar durch Uebeieintunft zwischen der Hohen Pforte und bet Verwal­tungsbehörde Bulgariens.

Selbstverständlich erstreckt stch diese- Recht nur auf die re­gulären ottomanischen Truppen; die Irregulären, die Baschibo« znkS und Tscherkessen find absolut davon ausgeschlossm.

Auch behält die Hohe Pforte fich das Recht vor, ihre Post­sendungen durch da» Fürstmthum zu führ« und eine Telegra­phenlinie hindurch zu legen. Diese beiden Punkte sollen gleich­falls in bet obbenieldeten Weise unb binnen bet angegebnen Frist beglichen teerten.

Artikel 11.

Die muselmännischen Grundeigmthümer und alle Anderen, welche ihren persönlichen Wohnsitz außerhalb deS Fürstenthum» aufschlagen sollten, könn« ihre dortizen Immobilien behalt«, indem fie solche durch Fremde verwalt« lassen resp, fie verpacht« Turko-bulgarische Kommissionen sollen in den Bevölkerungs­mittelpunkten »«ter Aufsicht russischer Kommiffarrm tagen, um binnen zwei Jahren alle auf Konstatirnna deS Grundrigenthum» bezüglich« Fragen, in welche muselmännische oder sonstige In­teressen verflocht« find, enbgiltig zu regeln.

Aehnliche Kommissionen sollen fich damit besass«, binnen zwei Jahren alle Einzelneiten zu ordnen, die auf Veräußerung, Bewirthschaftung oder Ausnutzung der Staatsgüter und fromm« Stiftungen (Bakus) auf Rechnung bet Hohen Pforte Bezug haben.

Nach Ablauf biefet Frist von zwei Jahren werdm alle nicht zurückgeforderten Grundstücke öffentlich meistbietend versteigert und der Erlös zur Unterstützung der Wittwen und Waisen muselmännische« tok christlichen Glauben» verwendet, die als Opfer deS Krieges anzusehen find.

Artikel 12.

Alle Donausestuuge» teerten geschleift. An den Ufern de» Flusses sollen hinfort toebet feste Plätze existirm, noch sollen. Kriegsfahrzeuge in den Gewässern von Rumänien, Serbien unb Bulgarien verkehren außer den üblichen Siationsfahrzeugen unb, den leichten, zu flußpolizeilichm unb zolldknstlichen Zweck« be­stimmten Böten.

Die Rechk, Pflicht« unb Prärogative der internationalen. Kommisfion der unteren Donau bleibm intakt.

Artikel 13.

Die Hohe Pforte übernimmt bk Herstellung bet Passage durch bie Sulinamündnng unb bk Entschädigung bet Privat­personen, welche durch den Krieg und die Unterbrechung der Donauschifffahrt geschädigt worden find, zu diesem Zweck ent­nimmt fie bie Summe von 500,000 Frc». aus bem ihr von der. DoMukornrnisfion geschuldet« Betrage.

Artikel 14.

Die den ottomanischen Bevollmächtigtm in der ersten Sitzung, der Konstantinopeler Konferenz mitgetheiltm Vorschläge Europa»

Eine mropäische tomi unb die montmegrinifche R

esellschaft Rustschuk-Vama gemäß einer Abmachung zwischen n, Ah. »»-i. > Regierung des Fürstenthum» und der st. Dk bezüglichen Bestimmungen in ^, :7'""^?»bahnen, welche dasFürstenthumdnrch- schneiden, bleiben ebmfalls einem lleberelnkommen zwischm der Hoh«. Pforte, btt in bet Bulgarei eingesetzten Regierung unb de» Direktionen bet Gesellschaft m überlast« 8

Benevent direkt von dem damaligen Legateir Monfianor Pem abhing. Sterbmi ist übrigen» nicht der Einzige, an dem fich diese ausdauernde Freundschaft Leo'ö bewährt hat, welche nicht weniger al» vierzig Jahre zählt. Dieser Personenwechsel hat natürlich viel böses Blut in der fogmann- t-n vatikanischen Familie erzeugt, zumal vor allen Dinge« die nächste Folge

- - beim Thronwechsel üblichen

Gratifikationen wurde mehr ««»bezahlt, nur die Armen Rom» erhielten 25,000 Lire. Mit den Schweizern, welche mit Waffengewalt eine dreimonatliche Extralöh­nung erzwingen wollten, ließ der Papst kurz« Prozeß machen, uud ist es sehr wahrscheinlich, dasi über hi«

ständiger Steuern wird mcht gefordert, und die teufenden Ein­künfte bkfer Provinzen bis zum 1. März 1880 werden aus­schließlich zur Schadloshaltung bet Flüchtlingsfamilien unb her­ben letzten Ereignissen zum Opfer gefallenen Landeseinwohner ohne Unterschieb der Race unb des Glaubens, sowie zur Be» frkbigung ter Lokalbedürsnisse des Landes verausgabt. Der nach diesem Termin der ttentralregkmng «fließende Jahreser­trag wird später durch «ne Sonderübereinkunft zwischm bet Türkei, Rußland unb Oesterreich-Ungar» geregelt

Artikel 15,

Die Hohe Morte verpflichtet fich zur aewffseuhasten Durch» - {Wntg bet für Kreta gegeben« organischen Verfassung von 1868, unter Berücksichtigung bet von ben Landeseinwohnern- schon tunbgcgetenen Wünsch»

Eine gleiche Verfassung soll nach Maßgabe bet örtlichen An- forberungen tn Epirus, Thessalien und bm anterm Gebiels- theilen der europäischen Türkei, für welche keine Spezialorgani. satton m gegentoärtiaem Aktenstücke vorgesehen ist, zur Einfüh­rung gelangen.

Spezial-Kommiffionen zahlreicher Betheiligung bet landesemgebormen Elemente sollen in jeder Provinz mit Aus­arbeitung der Details der neuro Organisation betraut teerten. D°s Ergebniß ihrer Arbeit« soll der Hohen Pforte zur Prüfung unterbreitet teerten, und vor ihrer Durchführung soll diese bift kaiserlich russische Regierung z» Rathe jk$en.

D« die Räumung , der durch die ruffischen Truppen in Ar­menien besetzten Gebiete, welche wieder an die Türkei ^urückae-

Regierung gehört- igro, welche tn ben tn Folge de» Januar geräumt« Donanfestun- ii^, welche sich in den Festungen werden, nach Gutdünken zu ver-

der Todesfeier Pius' IX. und der Conclavetage hat keine Spur im öffentlich« Lebe» zurückgelafsen. Man lebt nach wie vor ruhig nebeneinander her. Im Batikan selbst ist allerdings manche Beränderimg vor fich aeaanaen. Der Hofstaat hat vielerlei Wechsel erfahren, Leo XIII. ,oa alle bewährten Freunde aus feinem Sprengel Perugia an fich, er hat dem Komthur Sterbini die Hausmeisterver» waltung übertragen, weil er den Mann al» tüchtig er-

Theil der nach dem jetzt maßgebenden allgemeinen Urtheile wirk- ttch unb .klassisch' Gebildeten ... fich in dem faialiftiidten Wahne befinden, der gegenwärtige Raubstaat fei in der That ein Rechtsstaat.

Wozu dieMagd. Ztg.", von ihrem Standpunkt aus gewiß mit Recht, bemerkt,daß fich die extremsten Sozial- demokraten eine offenere Bertheidigung ihrer alle Rechts- verhältniffe und alle sittliche Ordnung in Früge stellen-

Die definitivm Grenzen des bulgarisch« Fürstenthums wer­ten durch eine russisch-türkische Speztalkommisfion, vor bet Räu- Ümng Rumeliens burch bie kaiserlich russische Armee, gezogen. Düse Kommisfion wirb tn ihr« arbeiten für bk an Ort und ' Melle in ben allgemeine» Entwurf einzufügenten Modifikation« tem Prinzip der Rationalität der Mehrheit der Grenzbewohner, rteuso tote dm topographische» Bedürfnisse» mrt bm praktische» BertehrSmtereflm bec lokale» Bevölkerung in Gemäßheit der Fmrtensbasen Rechnung tragen.

.Die Ausdehnung bei Fürstenthums Bulgari« ist in allge- weine» Zug« auf ter teutegenben Karte bestimmt, welche str die definttive Grenzbestimmung als BafiS diene» soll. Indem fie bte neue Grenze des serbischen Fürstenthums verläßt, wird die Lime ter östlichen Grenze des Laza Wrania bi» zur Gebirgs­kette be» Karabagh feigen. Rach Westen sich toenbenb, wird fie ten Ostgreuz« der Taza» Kumanowo, Kotschani, Kalkantelen «ö zum Berge Komb entlang lauf« und von dort läng» de» «Tuffes Welestchitza 6B zu ferner Verbindung mit ter schwarzen Drtua. Sie wendet sich bann südwärts durch die Drina unb «arnadj längs ter Westgrenze des Eaza Ochtid zum Berge Linas und wirb bann die Westgrmz« bet Eaza» Gortscha unb Sta-

mtfang. bi» zürn Borge Grammo» laufen. Hierauf wirb bte Grenzlinie längs bem See von Kastoria fich mit tem Musse Moglmttza bereinigen und, seinem Lause bis südlich von Aanitza

m ' »lgrod, fich Ung» bet Mündung des Wartar , h zu den Dörfern Parga und Eerai-keni wend«, vou toet mitten durch ten See Beschikguel zur Mün- Nng tet Flüsse Struma und Karaffu unb Ung» bet Meeves- küste bis Scruguel, ferner, in nordwestlicher Richtung nach tem Berge Tschaltepe da» -Rhodopegebirge entlang bis zUm Krnscho- woberge, durch den slUoarzen Balkan (Kam SJoÖan), bie Berg- Hchepeljon, Karakola» und Jfchiklar b&

oder lang der ganze militärische Apparat im Vatikan nur noch ein Mythus sein wird. Mit dem Peterspsennig, über dessen llnverfiegbarkeit man im Vatikan nicht ganz j unbesorgt ist, geht man vorfichtiger um als je: während früher Antonelli und später Simeoni ganz allein die Verrechnung und Anlage desselben zu besorgen hatten, wobei Antonelli keinen Schaden gelitten haben soll hat > der Papst dem neuen Staatssekretär Franchi zwei Kar- dmäle beigcordnet, welche künftig die geschäftliche Be- Handlung des Peterspfennigs gemeinsam vornehmen ; müssen. Auch im Marstall des Vatikans wurde merklich : aufgeräumt. Eine große Anzahl von höheren Beamten hatte unter Pius die Pferde und Wagen des päpstlichen Hofes benutzt, um fich von ihre» Wohnungen in den Vatikan und nach jenen zurückzubegebcn. Diesen Miß­brauch hat der Papst jetzt auch abstell« lassen. Leo Xin, scheint überdies zu wissen, daß Zeit Geld ist, ,daß ihm mit der Thronbesteigung zahllose Pflichten erwachsen find, deren Erfüllung er nicht wie Pius in dm letzten Jahren fremden Händen zu überlassen geneigt fein soll. PiuS IX. fand in seiner fteiwilligen Gefangenschaft die größte Erholung in den täglichen Audienzen, welche er seit vielen Jahren unausgesetzt zu geben pflegte. Leo XM. denkt anders. Er hat besohlen, daß Niemandem, welcher Nation oder Religion er angehöre, Schwierigkeiten ge­macht werden, um bei den Audimzen zngelaffen zu werden. Dagegen hat er die Zahl der groß« Audienzen auf zwei wöchentlich beschränkt. Dieselben finden Montags »nd Donnerstag» um 12 Uhr statt. Privataudienzen sollen künftig überhaupt nur ausnahmsweise stattfinden. Für diese hat fich der Wvst die Rachmittagsstundea von 56 Uhr Vorbehalten. Alle übrige Zeit widmet Leo XIII. seinen Amtspflichten. Bis jetzt hat er nicht einmal Be- suchsabende für die Kardinäle. Zur Zeit Pius' IX. pfleg, ten die hier anwesenden Purpurträger deu Papst zwei- mal wöchentlich zu besuchen; da» hat aufgehört; fie treffen jetzt meisten» nur mit ihm zusammm bei beson- deren Vorstellungen hoher Persönlichkeiten, oder wenn es die die Kongregationsgeschäfte mit fich bringen. Vielleicht trut hierin eine Aenderung ein, wenn die neue Einrichtung der Gemächer Pius' IX., an der noch gearbeitet wird, erst vollendet ist. Leo XIII. wohnt einst­weilen im obersten Stockwerk des Vatikans, und zwar in den Zimmem, welche Antonelli und Simeoni be­wohnten, so daß er jedes Mal ein Stockwerk herunter- stcigen muß, wenn er Audienzen gibt, die vorläufig in ben Loggien Raphael's abgehalten werden. In den Au­dienzen tritt 2« XIII. durchaus ohne Pomp auf. Ich habe selbst einer solchen beigewohnt. Das Auftreten des Papstes ist nnfach und einnehmend. Er ist von hagerer, aber nicht hoher Statur, wie man bisher stets ver-

che», Walachen oder Anderen vermischt find, toirb ten Rechten und Interessen dieser Völkerschaft« bei der Wahl und der AuS- artettung der organisatorischen Bestimmungen eine gerechte Würtegung zu Theil teerten.

., Ate Einführung bet neuen Regierung in bet Bulgarei unb bte Uebertoachung ihre» Betriebes toirb während zweier Jahre etnemttatserlich tufsifch« Kommissar anvertraut. 8m Ente des ersten Iah«» ~ 1 -