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Frankst, rt, 22. Mai.

mutier Frist die Wah^ eines Bis-

Fast noch schlimmer als der Art. 9 hat dieser

Feuilleton.

kommissarischen Vermögensverwaltung staatlichen Beamten von einer Ermäch- Staatsministeriums abhängig machen.

ohne Weiteres ein, sobald das Dom-

die Verwaltung des Diöcefanvermögens, überlassen müssen.

In erledigten und kommissarisch verwalteten Diö- cesen find nach dem Gesetz vom 20. Mai 1874 Die­jenigen, die bezüglich einer geistlichen Stelle Patronats-

N«»eig««r

Di« achtspaktige Petitzeile oder deren Raum wird mtt SS Pf. berechnet; im Text die vierspaltige Petitzeile mit Jt.1.25; Anzeigen- Annahnie bei der Expedition und bei bekannten Agenturen sowie bei der Filial- Expedition, Gutenbergsplah 10 nen, in Mainz.

Bureaux: «roße Eschenpeimergaffe 37.

50

75

in Frankfurt a. M. und Mainz

(bei den Expeditionen) ... 2 hei den auswärtigen Agenturen 2 bei allm Postämtern des deutsch-

österr. Postvereins.....3

Artikel 6 will in erledigten Diöcesen die Einlei- M tung einer tomr" !rjr m " - - - durch einen 1 ttgung des L. K Bisher tritt sie M kapitel nicht m

1880.

Sonntag, 23. Mai

hinein in die Berge . . . Eine weiche Frühlingssonue legt sich wie schmeichelnd auf die saftig grünen Matten, die leise emporsteizcn zu den angrenzenden Höhen. Freund­liche Hügel leiten hinüber und hinauf zu hochragenden Bergen, die hier ihren Grat in dampfenden, brauenden Nebel hüllen, dort klar erkennbar sind bis in ihre ober­sten, unter leichter Schneedecke scheinbar haarscharf abge­grenzten Linien. Lachendes Grün, dann das melancho­lische Halbdunkel beschatteter Fichten und Föhren, endlich kalte, weißglänzende Klarheit. Winter, Herbst und Früh­ling hintereinander. Ein Räthselhaftes aber dort, wo die Berge sich verlieren in wolkenhafteni Dunstkreis . . . Eme frische Luft streicht dahin, in Jugendschöne liegt «ne stille Welt vor dem Wanderer, es ist ein herrlich Waldweben um diese Fahrt, und wie ich durch die Land­schaft gleite, frage ich mich erstaunt:Jn's Theater fährst du? Jn's Theater, um eine Kritik zu schrei­ben?" An Alles möchte man hier denken, nur nicht an die Täuschung, die auf einer Bühne Einem bereitet wer­den soll, nicht an Schminke und Flittergold, an erborgte Herrlichkeit und eingelernte Reden. Die Vögel im Ge­zweig singen und zwitschern durcheinander, daß die Brust Einem weit wird, durch die Bäume rauscht's wie Klang einer Waldorgel wer mag da an's Theater denken, ohne sich diese schönen Eindrücke zu verderben! An Alles gemahnt es Einen hier, aber wahrlich nicht an Bühnen­glanz und Bühnentrug. Und im Laufe der Zeit ist die­ses Stück Welt immer stiller geworden, hat es sich sozu­sagen immer mehr entfernt dem Treiben des lauten Mark­tes. Einst führte über den Ettaler Berg die große Han­delsstraße von Augsburg nach Venedig, durchschnitt den Amniergau? Ganze Karawanen gingen und kamen hier, der Gewinn mächtiger Kaufherren mußte über diesen Erdstrich kommen. Inzwischen hat der Handel verlernt, so mühsame Wege zu begehen; heute lehnt er bequem im fliegenden Eisenbahnwagen, Venedig ist eine schöne Leiche geworden, die Fugger heizen nicht mehr mit kaiserlichen Schuldscheinen ein.... Der Ammergau weiß nichts mehr vom Weltverkehre, und hier soll man zu einem berühmten Theater gelangen? Oder ist's kein Theater, sondern

Agent hat ihnen vielleicht sogar Jedem die Stampiglie aufgedruckt:Richtig angelangt am 20. Mai 1880." Murnau ist nämlich der wichtige Ort, wo die Eisenbahn endet und das Pferd beginnt. Doch, der Chronologie halber, fei hier gleich erwähnt, daß sich von Frankfurt bis Murnau, abgesehen von der englischen Invasion, nichts Bemerkenswerthes für mich ereignete. Im Coupö wurde bis München fast nur von den Passionsspielen ge­plaudert, und man hätte die Befürchtung hegen können, mmmtliche Zeitgenossen gingen im Kultus kirchlicher Kunst auf, wenn nicht in der Nähe von München die WorteBock" undSommerbier" wie Erkennungszeichen hin und her gegangen wären von Mund zu Mund, von Herz zu Herz. Das beruhigte mich derart, daß ich gestern den Zug nach Murnau in München beinahe verschlief. Man hat über die Route, die einzuschlagen ist, allerlei Unrichtiges verbreitet; das Richtige ist so einfach: Von München führt die Eisenbahn direkt nach Murnau. Wer gerne zu Wasser fährt, löst sein Eisenbahnbillet nur bis Starnberg, geht mit dem Seedampfer bis Seeshaupt und von hier per Eisenbahn nach Murnau." Um in Sees­haupt den Anschlußzug zu finden, muß man München in nachtschlafender Zeit verlassen, die direkte Eisenbahnfahrt nach Murnau legt keine solche Pönitenz auf, und da früh Morgens auch das Bett eine schöne Gegend ist, ziehen Viele die letztgenannte Route vor. Von Murnau fährt man per PostomnibuS oder mittelst Miethwagens nach Oberammergau. Der Postomnibus ist billiger, leidet aber an dem kleinen Fehler, daß der Fremde ihn nicht findet. Miethwagen kosten für Engländer 25, für die übrige Menschheit 15 Mark, und die Lohnkutschrr erken­nen scharffichtig jeden Engländer, wenn an nichts Ande­rem, doch an der Aussprache. Nahe Oberammergau gilt eS, einenBergweg das Ettaler Manul hinan- zu erklettern, die Kutscher brauchen hier Vorspann, begnügen sich aber damtt, wenn diese nur bezahlt wird und die Passagiere sich den Genuß verschaffen, dasEttaler Manul" zu Fuße zu besteigen. Von Murnau dauert die Fahrt etwa drei Stunden, bei trockenem Wege und gutem Trinkgelde etwa» weniger. Mit jedem Schritte kommt man Hefei

. , , ,Jt später, für die Zeiter­

hoffter Rückkehr friedlicher Verhältnisse" eine Abän- derunz des Gesetzes dahin in Aussicht, daß ein Pfarrer überhaupt dm Vorsitz erhalten, so daß es also zweifellos ist, daß auch die königliche Verordn nung die Regelung des Vorsitzes einstweilen in die- em Sinne vornehmen wird. Wir haben nunmehr noch zwei Artikel des Entwurfs, die wichtigsten von allen, ins Auge zu fassen. Art. 9 lautet:

Dir Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen die Straf­bestimmungen der Gesetze vom 11. 12. 13. Mai 1873, 20. und 21. Mai 1874 und22.Avril 1875 findet nur aus Antroa

etwas Höheres, solcher Naturszenerie Entsprechenderes, was Einen erwartet? Der nächste Sonntag wird eine Antwort bringen auf solche Frage....

Die Fahrt macht Einen sogar des nahen Münchens vergessen, als liege es tageweit weg. Aber plötzlich wird man daran erinnert: Man kommt an dem ehemalige« Benedictiner-Kloster Ettal vorbei und erfährt, daß eS nun eine Brauerei ist. Und da ist's Einem, als lache aus dem Walde dasMünckener Kindel", den kleinen Kopf in der Kaputze, in der Rechten den Bierkrug, als sitze mau imHofbrän" und übe sich in der schwierigen Handhabung des Rettigmessers.... Vorbei an diesem Bierquell, noch ein kurzes Stück Weg, und die ersten Häuser von Oberammergau werden sichtbar. Da liegt es, eingebettet in einen breiten Kessel, zwischen mächtige« Bergen, das vielgenannte Dorf, freundlich, behäbig «nd verhältnißmäßig still. Mau schreibt Donnerstag, und nicht vor Samstag kommt die Fluth der Fremden. Diese» Dorf ist ein Dornröschen, das nur alle zehn Jahre wach- geküßt wird, im zehnten Jahre nur an bestimmten Tagen, sonst aber schläft wie verzaubert.Nur alle zehn Jahre" das ist nicht ganz exaet. Bisher ging neben den Passionsspielen, welche auf die Zehnzahl der Zeitrechnung freien, dieKreuzschule" her, deren Zeit mit jeder Fünf­zahl kam: In den Passionsspielen wird das neue Testa­ment tragirr und das alre liefert die lebenden Bilder ohne Worte. DieKreuzschule" entnahm letztere dem neue«, das eigentliche Drama dem alten Testament. Aber die Kreuzschule" hat niemals so eigentliche Zugkraft ausge­übt, die Oberammergauer wollen sie schon lange falle» lassen und beschlossen sie mit 1875 für immer, uni sich desto eifriger nur den Passionsspielen hinzugeben. Die Kreuzschule" zählt also kaum mit und zu rechtem Leden hat immer nur die Zehnzahl dem Orte verhalfen.... Wie gesagt, zieml.ch still iu's heute, die englischen Colli verschwinden geräuschlos in die für sie bestimmten Woh­nungen, und man kann fürbaß durch den Ort spazieren, ohne in Betrachtung und Beobachtung gestört zu werde«. Die meisten Häuser sind bemalt mit Heiligen-Geschichten und biblischen Szenen. Sie sehen aus, als spielten sie

fe HF" Neu eintretende, sowohl W -ei unserer Filiale in Mainz, als auch Sei unsern Agenturen in Wiesbaden, Darm-

Preußischer Landtag.

Tclc K; aphischer Sperialvienst der FrankfierterAeitung« A b g e o r d n e i e il h a il s.

70. Sitzuua.

6. Berlin, 22. Mai.

Die zweite Berathung bc3 Gesetzentwurfes, betreffend die Organisation der allgemein en Landesverwaltung wird fortgesetzt. Die Debatte wendet sich dem § 1 und dem 4. Abschnitt des Titels 2: Behörden für den Stadtkreis Ber­lin, zu. § 1 lautet:Die Verwaltungs-Eintheilnng des Staatsgebietes in Provinzen, Regierungsbezirke und Kreise bleibt mit der Maßgabe bestehen, daß bte Stadt Berlin aus der Provinz Brandenburg ausscheidet und einen Verwaltungsbezirk für sich bildet." Die Berliner Abgeordneten Zelle und Genoffen beantragen, statt der gesperrten Worte zu setzen:daß die Stadl Berlin eine« eigenen Verwaltungsbezirk bildet (8 2 der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875.) Der angezogene Paragraph der Provin- zialordnnng lautet:Die Haupt- und Residenzstadt Berlin scheidet aus dem Komumnal-Verbaude der Provinz Branden­burg aus. Die Bildung eines besonderen Kommunalverbande» aus der Haupt- und Residenzstadt Berlin und angrenzenden Gebieten, sowie die Regelung der Verfaffnng und Verwaltung desselben bleibt einem besonderen Gesetze vorbehalten."

Zelle beruft sich auf da?Versprechen der Regierung, daß eine besondere Provinz Berlin geschaffen werde.

v. Heppe, Regierungsrath beim Berliner Polizeipräsidium bebt hervor, wie die Verhandlungen ergeben haben, daß die Bildung einer Provinz Berlin gegenwärtig unmöglich ist.

Minister Graf Eulenburg bittet, die Regierungsvorlage anzunehmen; denn sie präjudizirt der zukünftigen Entwickelung gar nichtsh maa vermeidet aber ein unerwünschtes Provisorium und ordnet Berlin in die gekämmte neue Organisation des Staates in angemessener Weise ein.

Dr. Straßmann (Stadtverordnetenvorsteher in Berlin): Die Aeußerung des Ministers, daß diese Frage nicht von be* Tagesordnung verschwinden wird, ist uns eine Bürgschaft für ihre Lösung. Wir sind vollständig zufrieden, wenn nur in irgend einer Form eine erweiterte Kommune entweder durch Jnkommunalisiruiig oder auf andere Weise, wie in einer Provinz, geschaffen wird.

Zelle zieht mit Rücksicht auf die Aeußerung des Minister», daß durch die Annahme des § 1 die Fr.ge wegen der Orga». »iiation einer Gesammtgemeinde Berlin nicht präjudizirt werde, seinen Antrag zurück, § 1 der Kommissionsvorlage wird hierauf mit großer Majorität angenommen. 9

Ein Antrag der Berliner Abgeordneten Zelle und Ge­nossen will zunächst im § 42 einen Satz einschieben, wonach dem Oberpräsidenteu diejenigen Geschäfte der Landespolizei übertragen werden sollen, bei welchen sonst die Mitwirkung de» Provinzial- ober Bezirksrathes eintritt. In einem neuen §42» wollen dieselben Antragsteller einen Bezirksrath für Bezirk», rath für Berlin konstruiren. Derselbe soll aus dem Oberprä- sidenten bezw. deffen Stellvertreter, einem vom Minister er» »an Uten höheren Verwaltnngsbeamten und 4 vom Magistrat in Gemeinschaft mit der Stadtverordnetenversammlung gewählte« Mitgliedern bestehen. In Konsequenz davon soll § 43 dchin geändert werden, daß an die Stelle des ProviiizialratheS,« weit er erste Instanz ist, der Bezirksrath für Berlin tritt, i«

Oberammergauer Passionsbriefe.

21. Mai.

L

Vorgestern auf der Fahrt von Frankfurt «ach Mün- tzen wurde mir schon hinter Aschaffenburg ganz englisch ! pr Muthe. Da begannen nämlich jene Herren und Damen i «uszutauchen, die man um sich originell auszudrücken M manchmal die Söhne und Töchter Albion'S genannt I hat. Und immer neue kamen, es war, als vermehrten k fit sich unterwegs, ich hörte gar bald auf, die Damen- z schuhe ohne Hacken und die Männerhosen mit gewagtester

Karrirung zu zählen. Als ich in Würzburg einschlief, r träumte mir, es wären ihrer achtzigtausend ... Wie r man in Paris sehr wenig wirkliche Pariser findet, so L kommen die wenigsten Engländer ans England. Während E oben besagter Fahrt stiegen sie auf Stationen ein, welche fe gewöhnlichen Zeitläuften kaum eine andere Passagier- Ngur aufweisen als eine Bäuerin, welche um sechs Uhr - Morgens Posto gefaßt hat, um den vier Stunden spater anlaugenden Zug nicht zu versäumen. Und sie alle fuhren »ach Obe ammergau, fie Alle mit jener Gemüthsruhe, die nn gutes Gewissen und ein britisches Reisebureau Einem nnflößen kann; fie hatten ihre Tickets, auf Grund deren I Ee sicher waren, zum Passionsspiele Wagen, Wohnung, " Verpflegung und Billets zu finden. Ich glaube, die Eng-

iander lösen sich Tickets für den jüngsten Tag und ein­mal werden sie lächeln über unS unpraktischen Continen- I E?» "tit unserem Reisen auf eigene Faust! . . . In

Melch schwierige Situation gcräth Unsereins, wenn « ein halb Dutzend Töchter hat. Da kommt «der ein Englishman mit sechs Töchtern seine Frauen An-« sie nicht sein ins Coupö, hat sieben Tickets in . iifht seelenvergnügt in die Welt und in Mur- E? wird er sammt Begleitung von einem Reiseagenten übernommen wie sieben dahin adresfirte Colli. Der

labt, Mannheim, Heidelberg, Hana«, Offen« | bach, Aschaffenburg, Gießen mid Worms sich «Meldende Abonnentm erhalten die »Frank- | futter Zeitung" bis zum 1. Juni gratis.

Neu hinzutretenden auswärtigen Post- Abonnentm senden wir die Zeitung gegen Vor­lage der Postquittung bis Ende Mai gratis gy,

JBöjr Der Börsen kalkender pro 1»80 wird den neu eintretenden Abonnenten gratis «achgeliefert.

Expedition brr Frankfurter Zeitung.

fc Humsverwesers re p. Bischofs vornimmt. Nach dem Gesetz vom 20. Mai 1874 endet die staatliche Ver­mögensverwaltung erst mit der Einsetzung eines staat- I' lich anerkannten Bisthumsverwesers resp. Bischofs, AN. 6 der Vorlage will das Staatsministerium in den Stand setzen, die Aufhebung der kommissarischen Verwaltung jederzeit eintreten zu lassen. Dieser Artikel ist nut eine Konsequenz des vorhergehenden, denn wenn R ??an Jemanden von den Bedingungen zur Ausübung bischöflicher Rechte dispenfirt, so wird man ihm auch I; «nen einzelnen Theil dieser Rechte, in diesem Falle

Zuwiberhavbluugen gegen bie ©traf» ....... besetze vom 11. 12. 13. Mai 1873, 20. und . 174 und22.Avril 1875 findet nur auf Antrag

be» Oberpräfibeiiten statt. Die Zurücknahme des Antrags ist zulässig.

Bemerkt fei zunächst, daß die bezeichneten Straf- bestrmmungen alle Vergehen gegen die kirchenpolitt- chen Gesetze umfassen, Vergehen, die ausschließlich vor die ordentlichen Gerichte gehören, die mit Geld­buße bis 2000 ek und Gefängniß bis zu zwei Jah­ren bedroht find und deren Verfolgung obligatorisch ist, wie die aller anderen strafbaren Handlungen. Indem die Regierung nun die Verfolgung der Ver- c ehen gegen die Maigesetze außerhalb der allgemei­nen Regel stellt, bricht sie nicht nur mit dem Prin- uto vtl.ut vie|ei;

fcnbeni bekennt auch, daß das Bischofsparagraph, dem die Ultramontanen dankbar StraMsten^derMaigesetzgebung unhaltbar ist. Der die Honneurs machen, im liberalen Lager eingefchla-

Aittikel 9, man mag ihn unter staatsrechtlichem oder criminalrechtlichem Gesichtspunkt betrachten, ist eine Ungeheuerlichkeit; die Staatsregierung hat es mit demselben , in der Hand, die Maigesetze sämmtlich als nicht existirend zu betrachten und der Kirche zu ge­statten, fich ganz so einzurichten, wie in früherer Zeit und fich um die neuen Gesetze nicht im Min­desten zu kümmern. Die Regierung will so heißt es in den Motiven dadurch, daß sie an Stelle ^^ regelmäßigen mit der Strafverfolguug betrauten Behörden den Oberpräsidenten setzt,Raum für eine I staatsrechtliche und politische Erwägung des jedes­mal vorliegenden Falles schaffen", sie sagt also silbst: die Frage soll nicht mehr lauten: Ist ein Gesetz verletzt, ist eine strafbare Handlung begangen? sondern: Ist die Bestrafung staatsrechtlich opportun und politisch geboten? Da hört eben jeder gesetzliche Zustand aus, der ja gerade den Ausschluß des staats­rechtlichen Ermessens und politischen Beliebens zur ersten Voraussetzung hat und wir verstehen den Horror, mit dem just dieser Artikel des Diktaturgc- setzcs alle Parteien, Liberale wie Ultramontane, er- I die ersteren, weil sie am Rechtsstaat sich nicht in solcher Weise, wie es ihnen hier zugemuthet wird, versündigen mögen, die anderen, weil sie die Gene­ralvollmacht der Oberpräsidenten noch mehr fürchten als das Gesetz. Die ultramontaneKöln. Volksztg." bemerkt sehr richtig:Bisher galt das Gesetz, in Zukunst soll der Wille des Oberpräsidenten oder des Kultusministers oder des Staats-Ministeriums, also das freie Ermessen der Regierung gelten. Das i st der Kern der Sache. Die Maigesetze als solche sind ab geschasst; an ihre Stelle tritt die Verwaltungs-Willkür in einer nahezu un- b^renzten Ausdehnung."

Endlich noch der Artikel der von den abgesetzten Bischöfen handelt. Schon als sich vor zwei Jahren die ersten Fäden der Verhandlungen zwischen Staat und Kurie in Kissingen anspannen, bezeichneten wir die Bischofsfrage als den Stein des Hindernisses, der am schwierigsten aus dem Wege zu räumen sein werde. Wir schrieben damals an leitender Stelle:

Nehmen wir einmal an, Bismarck und Masella seien in Betreff be» Art. 15 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 zu einer Serftänbigung gelangt, so bleibt »och immer ein wichtiger Punkt, ohne ben ein Friedenschluß ober auch nur ein Waffe: - still staub nicht möglich ist, in her Schwebe. Wir bezeichnen ihn kurz mit ber Frage: Was soll aus beu staatlich ab­gesetzten Bischöfen werben? Sie begnabigen und in integrum restitunen, sei es auch nach rite erfolgter Neuwahl durch die Domkapitel, bas wäre doch und nicht nur in ben Augen ber ultramontanen Menge bas famoseKanossa", anberer- jeits aber kann bie Kurie dieseMärtyrer" nicht fallen lassen, ohne als unterlegener und sich unterwerfender Theil zu gelten. Hier liegen bie eigentlichen Schwierigkeiten, denen die Ver­handlungen zwischen Berlin und Rom begegnen und es dürfte uickt leicht fein, einen für biemilitärische Ehre" beider Theile befriedigenden, Ausgleich zu finden.*

Die Regierung hat ihn jetzt gefunden,aber fraget nur nicht: wie?" Der König kann die Bischöst be­gnadigen, das ist sein verfassungsmäßiges Recht, aber er kann ein durch rechtskräftiges Urtheil erledigtes Amt nicht ohne Weiteres mit dem bisherigen Inhaber besetzen, mit andern Worten, er kann die Melchers, Ledochowski, Brinkmann wieder Bischöfe werden aber nicht, als sei nichts geschehen, Bischöfe von Köln, Posen und Münster bleiben lassen. Die Motive gestehen die Bedenken in dieser Richtung zu und die Vorlage erkennt fie an, indem fie bestimmt, der König solle entlassenen Bischöfen die staatliche Aner­kennung als Bischöfen ihrer stüheren Diöcesen erthei­len können. Nicht etwa wieder ertheilen nach er­folgter Neuwahl und nachdem die Gewählten den Vorschriften der Gesetze Genüge geleistet haben; es bedarf also nur einer Kabinetsordre und die Abgesetz­ten amtiren wieder. Sehr naiv bemerken die Mo- tive, die prinzipielle Schwierigkeit, ob die Erledigung der erledigten Stellen auch kirchlicherseits als vor­handen anerkannt werde, lasse sich thatsächlich da­durch lösen,daß entweder auf kirchlichem Wege eine Erledigung des bischöflichen Stuhles herbeige­führt, oder daß auf staatlichem Wege die Rückkehr der verurtheilten Bischöfe in ihr früheres Amt er­möglicht wird." Sehr richtig und da es mit dem «Entweder" nichts ist, so fassen wir die Sache bei demOder" an.

Die Artikel 5 bis 8 des Diktaturgesetzes _

g. wir stellen den Art. 4 einstweilen zurück sind, wie schon bemerkt, ganz dazu angethan, das Gesetz Vom 20. Mai über die Verwaltung erledigter Bis­tümer über den Haufen zu werfen. Nach diesem Maigesetz hat zunächst derjenige, der auf Grund kirch- lichen Auftrags in einer erledigten Diverse bischöfliche «echte ausüben wA, dem Oberpräsidenten davon Anzeige zu machen, zugleich aber den Nachweis zu Dhren, daß er die bekannten persönlichen, zur Be- Leidung eiueS geistlichen Amtes erforderlichen Eigen- V^ftsn.Wßt und zu erklären,daß er bereit sei, sich eidlich ru verpflichten, dem Könige treu und ge- Hmcsam zu fei« und die Gesetze des Staates zu be- Wtzen". Die Kirche hat sich diesem Gesetze niemals anbequemt ; was .sie davon abhielt, war hauptsächlich «ne eidliche Verpflichtung. Dieses Hinderniß besei­tigt nun der Art. 5 des neuen Gesetzentwurfs in so Wert, als das Staatsministerium ermächtigt sein soll die Ausübung bischöflicher Rechte auch ohne Ableistung des gesetzlichen Eides zu gestatten, sowie ferner auch von dem Nachweis der erforderlichen persönlichen Eigen­schaften, als da find Jndigenat, Abiturientenexamen, theologisches Studium im Inland u. s. w., zu dis- i wnftten. Es kann unter Umständen also auch ein Ausländer, der fich mit dem kirchlichen Auftrag aus- ? Weist, zur Ausübung bischöflicher Rechte zugelassen

W Werden. »

ledigung wieder zu besetzen. Geschieht dies nicht in- nerhalb bestimmter Frist, so geht diese Befugniß auf die Gemeinde über, die sie, wo kein Patron oder Präsentationsbercchtigter vorhanden ist, sofort ausüben kann Zahlreiche staatskatholische, altkatholische und protestantische Patrone haben von dieser Besugniß im Laufe der Jahre Gebrauch gemacht, was bekanntlich zu mehrfachen, ost sehr ernsten Konflikten man an di? posen'sche Pfarre Lions ge- suhrt hat, dagegen hat keine einzige Gemeinde jemals das Recht der Pfarrerwahl ausgeübt. Artikel 7 der neuen Vorlage knüpft auch diese Rechte an die Er­mächtigung des Oberpräsidenten, in dessen Beliebm es hiernach stehen würde, einen wichtigen Theil des Gesetzes vom 20. Mai 1874 jeweils zur Anwendung zu bringen oder zu kassiren.

Artikel 8 bezieht sich auf das sogenannte Sperr­oder Brodkorbgefetz vom 22. April 1875. Nach dem­selben werden die einmal eingestellten Leistungen aus Staatsmitteln wieder ausgenommen: für ganze A^UEl, sobald der Bischof oder Verweser sich schriftlich verpflichtet, die Gesetze des Staates zu be- folgen, für einzelne Geistliche, sobald sie ein Gleiches thun oder durch Handlungen die Absicht an den Tag legen, den Vorschriften der Staatsgesetze nachzukom­men. Die jetzige Vorlage bestimmt, daß auch, ohne Vorhandensein jener Voraussetzungen, das Staats- ministerium die Sperre für Sprengel, der Kultus­minister die Sperre für einzelne Geistliche widerruf- lich aufhrben kann, so daß auch bezüglich dieser Maßregel an Stelle des Gesetzes das administrative Gutbefinden tritt.

Artikel 10 betrifft das Gesetz vom 31. Mai 1875 iider Orden und ordensähnliche Kongregationm. Die Errichtung neuer Niederlassungen geduldeter Orden - derjenigen, die sich ausschließlich der Kranken­pflege widmen - die bisher verboten war, soll künftig von der Genehmigung der Minister des Innern und der geistlichen Angelegenheiten abhängig sein und ferner sollen dieselben Stellen weiblichen der Krankenpflege gewidmeten Genossenschaften die Ausdehnung ihrer Wirksamkeit auf die Pflege und Unterweisung nichtschulpflichtiger Kinder widerruflich gestatten dürfen. Außerdem wird das Gesetz vom 31- Mai 1875 dahin erweitert, daß der^Kranken­pflege die Unterweisung und Pflege von Blinden, Tauben, Stummen, Idioten und gefallenen Frauens­personen (Prostituirten) gleichgestellt wird.

Mit Artikel 11 will die Regierung ihre frühere I bon bet Majorität des Abgeordnetenhauses vereitelte Absicht, die Pfarrer zu Vorsitzenden im Kirchenvor­stand katholischer Gemeinden zu machen, trotz des Gesetzes, das dieses nicht gestattet, zur Ausführuna bringen. Vorerst soll der Vorsitz durch königliche Verordnung anderweitig geregelt werden können, die Motive stellen zualeich für sväter. kür die Zeit er.

gen.Ueberrascht und erschreckt" schreibt dieKöln Ztg.":

Der Artikel 4 enthält nichts Geringeres als jenenGang »ach Canossa", ben ber Fürst Bismarck in seiner Rede bom 8. Mai noch energisch von sich wies! Der Artikel dünkt uns schlechthin unannehmbar, nicht sowohl aus grundsätzlichen, theoretischen Gründen, als aus praktische» Gründen ber that­sächlichen Umstände. An sich und im innern Wesen ber Sacke mag ber Kanzler behaupten können, dieses Zugestänb- uiß werde ja doch nur gemacht werden, nachdem die Curie zuvor das Oberaussichtsrechr. überhaupt die Kirchenhoheit des Staates (das jus circa sacra) vorher thatsächlich anerkannt haben werde. Allein praktisch, nach außen, vor ber Welt unb zumal vor dem großen Hansen ber katholischen Streng­gläubigen und Centrumswähler isi bie Wiederkehr unb Amts» auäübung ber entlassenen Bischöfe nichts anderes al8 baS nachträgliche öffentliche Schnlbbekenntniß be» Staats und die Zuerkennung eines öffentlichen Triumphes an bie früher veru et heilten Rebellen, ber hellste Sieg des Centrums über 33 i 8 m a r tf nickt nur, son­dern über ben Staat und beu König! Unter welche» Bedingnnget! unb Umständen ber rebellische Bischof in feine Diöcese znrnckkehrt, wird von dem ultramoiitanen Haufe« nicht untersucht werben; biefem sind staats- und kirchenrecht­liche Auseinandersetzungen unverständlich; er hält sich an bie nackte Thatsache, daß ber vorn Staate Abgesetzte wieder im Amte ist; der zurückgekehrte Bischof ist ihm Tag für Tag baS lebendige Denkmal des Sieges derKirche" über König, Staat und Gesetz."

Es kann nicht Wunder nehmen, wenn das allge­meine Urtheil über dos Diktaturgesetz fich hauptsäch­lich auf die Art. 9 und 4 gründet. Und wenn nun daraufhin ein nationalliberales Berliner Blatt, die Tribüne" zu dem Schluß kommt:So wie der Entwurf vor uns liegt, enthält er nichts mehr und nichts weniger als die Forderung an die preußische Lau des Vertretung, der Regierung für alle Fälle, die Pässe nach Canossa zu visiren und ihr zu überlassen, ob, wann und wie weit sie von diesen Pässen Ge­brauch zu machen denkt" so haben wir vorerst diesen Worten nichts hinzuzufügen.

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