Ufr. 244. Erstes Morgrnblatt. ^6iuüäärsW§sL6r ^sLi^Äütz. Donnerstags 1. Septrmbev 1887.
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M Frankftrrt, 31. August.
Der Lod Julius Möller's, des langjährigen Führers der freisinnigen Partei Königsbergs, bringt uns die DiSziplinarunterfuchung in Erinnerung, die für ihn den Perlust der Universitätsprofeffur und des Sitzes im Medizinalkollegium der Provinz Preußen zur Folge hatte und in Entstehung wie Verlauf und Ausgang eine der markantesten Episoden der Zeit des Verfassungskonfliktes bildet. - Ein Menschenalter fast ist darüber hingegangen, vielleicht für die größere Zahl unserer Leser wird die Erzählung jener Episode neu fein und das allein würde chr schon ein vollgültiger Paß sein. Aber uns liegt dabei noch ein Anderes im Sinn: das vielfach so stumpf gewordene Gefühl und Urtheil des von liberalen Grund- anschauungen beseelten Publikums durch Auffrischung der Erinnerung an vergangene Dinge zu schärfen. Denn es mag noch so pessimistisch klingen, erst im Spiegel des Vergangmen wird man die klare Erkenntniß der Dinge in der Gegenwart gewinnen. Damit haben wir die Tm- denz der nachfolgenden Erzählung, die wir streng nach dem uns vorliegendm Aktenmaterial geben, offen bekannt; an der Nutzanwendung beim Schluß soll es auch nicht fthlm. Unb nun zur Sache!
Es war im Sommer des Jahres 1863, der „Konflikt" zwischen der Landesvertretung und der Landesregi » rung war auf seinem Kulminationspunkte. Die „nc: e Aera" hatte längst einer Reaktion Platz gemacht, die an die tempi passati von Manteuffel, wenn auch unter anderen Formen, auf Schritt und Tritt erinnerte. Wieder einmal standen sich der Konstitutionalismus und der blanke AbsoluttsmuS Stirn an Stirn gegenüber, das parlamentarische und das persönliche Regiment. Nur hatte dir Kampfweise gewechselt: an die Stelle der Octroyirungen «ar die Jnterpretatton der octroyirten Gesetze getreten. Im Uebrigen stand in der Praxis das System der Maßregelungen wie in der ReattionSepoche der fünfziger Jahre tit üppiger Blüthe; an den nöthigen Handhaben dazu fehlte eS nicht; Straf- und Disciplinar-, Preß- und Vereinsgesetz, womit die mittlerweile den Kinderschuhen entwachsene Jnterpretationskunst schon ausreichte, Preßprozeffe, Konfiskattonen, Konzesfionsentziehungen, Auflösung von Versammlungm, Schließung von Vereinen, Nichtbestätigung der mißliebigen Kommunalbeamtenwahlen u. A. bildeten Sehende Rubriken in den Tagesblättem. Der Konstitu- tionalismus war eben wieder bei dem Studium seines ABC-Büchleins angelangt.
Die Hochfluth der Opposition gegen die reaktionär« Regierung, welche das „System" der staatSreüenden Aera Manteuffel fortsetzte, hatte begonnen, die fortschritttiche Bewegung dominirte. Sie triumphirte an den Wahl- tischm, sie eroberte, bis auf eine Handvoll reaktionärer Abgeordnetenmandate, die Sitz« der Volksvertretung, die wenige Jahre zuvor rwch als die bekarmte „LandrathS- kammer" das willigste und willenloseste Werkzeug des pseudo-konstitutionellen AbsoluttsmuS gewesen war; die Fortschrittspartei repräsentirte damals in den polittsch zurechnungsfähigen Kreisen die öffentliche Meinung. Sie fing an, wie die liberale Bewegung der vierziger Jahre, in dem Beamtenthume und den sonstigen von der Regierung abhängigen Sphären in einer für die letztere bedenklichen Weise zu wuchern. Der „demokratische Kreisrichter", der „mißvergnügte Schulmeister" und ähnliche Typen offiziöser Phraseologie sind heute noch ebenso unvergeffen wie di« „abgedankten Postschreiber" des Herrenhäuslers Grafen Brühl. Daß in der Beamtensphäre damals, dem von der Opposition bekämpften Systeme entsprechend, mannigfache Maßregelungen vorgenommen wurden, daß auf dem Dis- ztplinarwege Verwarnungen, Verweise, Strafversetzungen, Geldbußen und Amtsentsetzungen in großer Zahl erfolgten, versteht sich von selbst.
Von allm Provinzen der damaligen preußischen Monarchie hatte vielleicht keine in dieser Beziehung so viele Opfer zu bringen wie das im nordöstlichsten Winkel Deutschlands gelegene Ostpreußen. Sie hatte schon in der ReaktionSperiode der fünfziger Jahre den härtesten Druck
auszuhalten gehabt, und, wie sie in der Zeit vor 1848 die feste Burg des Liberalismus gewesen, so war sie in der Konfliktszeit die eigentlich« Domäne der Fortschrittspartei. Auf dm Kjepert'schm Karten zur Veranschaulichung der Wahlergebnisse verschwanden allmählich bis auf wenige ultramontan« und polnische Oasen — und auch diese waren damals oppoflttonell — alle anderm Farbm aus dem Rayon der ost- und westpreußischen Wahlbtzirke außer d«m fortschrittlichen Gelb: die Provinz Prmßen (damals noch ungetheilt) stellte in einem Konttngmt von 52 Abgeordneten 37 Bekenner des Fortschrittsprogramms für dm Landtag.
Unter den Männem, welche sich der Agitation für dies Programm vom Sommer 1861 am Frühesten an- geschloffm und am eifrigsten in ihren heimischen Kreism dafür gewirtt hatten, befand sich auch der Königsberger Arzt, Medizinalrach und Universitäts-Professor Dr. Möller. Wegen aktiver Betheiligung an der Wirksamkeit des Königsberger Wahlcomite's war ihm im Jahre 1862 eine Verwarnung von Seiten des chm als akademischem Lehrer wie als Medizinalbeamten doppelt vorgesetzten Kultusministeriums, welchem damals v. Wühler Vorstand, zu Theil gewordm. Wegen Uebertretung der Regierungsverordnung, welche öffentlich« Kollettm von der behördlichen Erlaubniß abhängig machte, war er außerdem mit Anderm gerichtlich zu der Geldstrafe von 1 Thaler ver- urtheilt worden. Das warm die Vorboten der nachfolgenden Maßregelung und die einzigen „Antecedmtten", welche dem Professor der Alberta zur Last fielen.
Ein Ministerialerlaß vom 1. Juü 1863 überraschte plötzlich den davon direkt betroffenen Beamten sowie die Kreise seiner Parteigenossen mit der Kunde, daß er behufs Einleitung einer Disziplinär-Untersuchung'von feinern Doppelamte als akademischer Dozent und Mttglied deS Medizinalkollegs suspendirt sei. Ueber die Tragwette der vom Minister v. Wühler angeordnetm Maßnahme konnte unter dm obwaltenden Verhältnissen kaum ein Zweite! sein: Disziplinaruntersuchung war damals der ziemlich sichere Vorbote der Amtsmffetzung.
Die Anklage fußte auf einem doppelten Amtsvergehm: Bethettigung an einem fortschrittlichen „Zweckessen" und an einet fortschrittlichen Versammlung. Beides war eine Demonstratton und ein Protest gegen eine Maßregel der Regierung, welche nichts Geringeres war als eine Octroyi- rung von wahrhaft vernichtender Wirkung.
Di« oppositionelle Kammer, in welcher Königsberg durch die fortschrittlichen Abgeordneten Dr. Kosch, Dr. Rupp und Amtmann Papendick verrieten wurde, war in Folge einer Adresse vom 22. Mai 1863 am 27. desselben Monats plötzlich geschloffen worden. Wenige Tage darauf erfolgte der Erlaß einer Regierungsverordnung „mit Gesetzeskraft" auf Grund des vielberufenm Artikels 63 der preußischen Berfaffung, welcher die Regierung ermächtigt, in dringenden Fällen eines ungewöhnlichen Nothstandes ober zur Aufrechthaltung bet öffentlichen Sicherheit unter Verantwortlichkeit bes gesammtm Staatsministeriums in Ab- wesenheü bes Lanbtags Verorbnungen mit Gesetzeskraft zu erlassen, welche bet Verfassung nicht zuwiderlaufen. Der von bet Regierung hier proklamirte Nothstanb würbe burch bm Hinblick auf bas bi« öffentliche Sicherheit ge- fährbende Gebähten bet Presse gerechtfertigt. Die also oktroyirte Verorbuung war bie sog. Preßordonnanz vom 1. Juni 1863, in welcher bie formale Jnterpretations- kunst bezüglich beS trotz feiner Kautschucknatur doch in diesem Falle unmöglich verwendbaren Verfassungs-Paragraphen einen ihrer größten Triumphe feierte.
Die Welt war erstaunt über diesen fulminanten Eoup gegen den KonstttuttonalismuS mit Hilfe einer Interpretation bet Konstitution selbst. Wo war der innerhalb fünf Tagen nach Schließung des Landtags mtdeckte „Nothstand"? Wo war die Gefährdung der öffenttichm Ruhe und Sicherheit dmch bie oppositionellen Preßorgane? Wo war die „Dringttchkett" bet beliebten Maßregel? Die öffenlliche Meinung verlor rntt einem Schlage ihre mächtigste Waffe, bie Presse, welche durch ein Verwamungs- fystem mundtodt gemacht wurde, das bie Verleger mit
bet Unterdrückung ihrer Blätter bedrohte. Sie mußte sich aus anderem Wege Helsen, wenn sie gegen die Okrioyirung der Preßordonnanz demonstriren wollte, gegen welche die Zeitungen nicht Front machen dursten, wenn sie ihr nicht sofort zum Opfer fallen wollten. Die Fortschrttts- partei in Königsberg demonstrirte durch Arrangement eines Festbanketts zu Ehren bet heimkehrenden Abgeordneten und durch eine Volksversammlung am folgenden Tage. Das Bankett fand am 9. Juni int Saale bet Bürgerreffource statt, ohne Ueberwachung seitens bet Polizei, obschon man ben politischen Charakter des Festes nicht in Abrede stellte. Zu dem Festcomite gehörte Professor Dr. Möller, welcher an dem Abende ein Hoch auf die Deputirten des Wahlkreises Königsberg-Fischhaufen und später einen Toast auf den Vicepräfidenten des Abgeordnetenhauses, ben strafversetzten Oberregierungsrath v. Bockum-Dolsss - in Gumbinnen, ausbrachte — das erste Disziplinarvergehen. Am 10. Juni berief das Wahlcomite bet Fortschrittspartei, wozu auch Möller gehörte, eine Urwähler- unb Wahlmänner-Versammlung, in welcher bie Abgeordneten ihren Bericht erstatteten. Zum Vorsitzenden derselben ward Möller erwählt, welcher sie mit einem Hoch auf die Abgeordneten schloß. Diese Versammlung nahm mit Einstimmigkeit nachstehende, im Wesentlichen von dem Wahl- comite redigirte Resolutionen an: „1) Die hier versammelten Wahlmänner und Urwähler der Kreise Königsberg- Fischhausen, einverstanden mit dm bisher vorn Abgeord- netmhause vertretenen und zuletzt in bet Adresse ausgesprochenen Grundsätzen, erklären es für Pflicht jebes verfassungstreuen Preußen, der vorn Präsidenten des Abgeordnetenhauses geäußerten Erwartung gemäß, gegenüber verfassungswidrigen Octroirungen unverbrüchlich am Recht festzuhalten. 2) In Erwägung, daß nach Art. 63 der Verfassung in Abwesenheit des Lanbtags Verorbnungen mit Gesetzeskraft nur bann erlassen werben bürfen: a) wenn bie Aufrechterhaltung bet öffentlichen Sicherheit ober die Beseitigung eines ungewöhnlichen Nothstandes es bringend erfordert, b) unter Verantwortlichkeit des gesammten Staatsministeriums, c) insofern sie der Verfassung nicht zuwiderlaufm; in fernerer Erwägung, daß diese Bedingungen bet der am 4. Juni 1863 erlassenen Verordnung, betreffend das Verbot von Zeitungen und Zeitschriften nicht zurief- fen, weil a) seit dem am 27. Mai c. erfolgten Schluffe des Landtags weder die öffentliche Sicherheit gefährdet worden, noch ein ungewöhnlicher Nothstand eingerieten ist; b) ein Winisterverantwortlichkeits - Gesetz nicht existirt; c) nach Art. 27 der Verfassung Beschränkungen der Preß- fteiheit nur im Wege der Gesetzgebung erfolgen dürfen, eine solche Verordnung aber für ein Gesetz nicht anzusehen ist, in endlicher Erwägung, daß Art. 9 der Verfassung das Eigenthum für unverletzlich erklärt, die dmch Abmini- strattv-Behörden zu verhängende Unterdrückung von Zei- tungen aber schwere Beschädigungen des darin angelegten Kapttals herbeiführen muß, — erklärt die Versammlung der Wahlmänner und Urwähler der Kreise Königsberg- Fischhausen ihre Ueberzmgung dahin, daß die Verordnung vom 1. Juni 1863 den klaren Bestimmungen der Artttel 63, 27 und 9 der Verfassung widerspricht." Dies war das zweite Disciplinarvergehen Möller's.
Darauf hin war die Einleitung der Disciplinaruntersuchung gegen denselben und seine Suspension vom Amte von Berlin aus dekretirt worden. Höchst charakteristisch für die Auffassung des konstituttonellm Wesens und bet Stellung der einzelnen Faktoren der Gesetzgebung im Lande Preußen war die Begründung bet Anklage. Es hieß darin: „Daß die Betheiligung des Angeschuldigten als B ea m t e r an der Resolution, worin das Einverständniß nut der Adresse des Abgeordnetenhauses vom 22. Mai 1863 erklärt wurde, nachdem diese Adresse in der Aller- höchstm Antwort vom 26. Mai ei. a. eine eingehende Beurtheilung und Verurtheilung gesunden habe, eine direkte Verletzung der durch den Diensteid angelobten Pflicht der Unterthänig- keit, der Treue und des Gehorsams gegen des Königs Majestät mthalte, daß das Verhalten des Angeschuldigten sich als eine unb eru-
fette und mit der Stellung eines Beamten unverträgliche Betheiligung an Beschlüs- sm, welch« nach Lag« der Sache keinen anderm Zweck habm könnten, als dm einer regierungsfeindlichen Demonstration, chatakterifite, und Angeschuldigter sich dadurch her Achtung, des Ansehens und jedenfalls des Vertrauens unwürdig gemacht habe, die sein Beruf erfordern." Der Antrag der Staatsanwaltschaft beim Disciplinargerichtshofe lautete auf Enthebung des Angeklagten von feinen Staatsämtern als Professor und Mebizinalrath.
Deutsches gleich.
• Frankfurt, 31. August. Die mehr vetächttiche als gchässigeRandbemetkung: „rollenroibrigerSeitensprung", mit welcher fle von dem Kanzlerblatte dieser Tage wegen einer Anwandlung von Freimüthigkeit abgestmst wurde, ist der „K. Z." schwer in bie Glieder gefahren unb preßt ihr folgend« mehr elegische als drohend« Klage ab:
„Die nationale deutsche Presse, welche im Gegensatz zu den kurzsichtigen Vertretern einer verknöcherten Deutschfreifinnigkeit historischen Sinn genug hat, um zu begreifen, daß eine Regierung von der Ehrlichkeit und der Fähigkeit der unsrigen in der menschlichen Geschichte zu ben Ausnahmefällen gehört und welche dieser Regierung deshalb überall da vertrauensvoll ihre Unter- Sung gewährt, wo sie diese Unterstützung mit ihren politischen erzeugungen vereinbaren kann, wirb sich fortan ihre Haltung zweimal überlegen, wenn die Norddeutsche Allgemeine Zeitung jedes große Blatt, das es nicht als seine Lebensaufgabe betrachtet, die großen Männer, welche das deutsche Reich (geschaffen haben, nach Kräften zu ärgern, als einen Schauspieler darstellm darf, der die Worte des Dichters willenlos nachzubeten hat. Der» arttge Unverschämtheiten find ganz dazu geeignet, der unabhängigen Presse die in solcher Weise verächtlich gemachte Regier- ungsfteundlichkeit zu verleiden. Die Norddeutsche Allgemeine Zeitung möge eS sich merken, daß niemand, wie hoch er auch stehen mag, in der Lage ist, uns irgend eine „Rolle" aufzudrängen. Wir find der Anficht, daß nur eine Presse, welche zu warnen und zu widerstehen vermag, die Kraft besttzt, berech- ttgte Bestrebungen mit Erfolg zu unterstützen."
Der nicht unbekannte hochstehende „Niemand" kann hiernach die Unterstützung der „Köln. Zig." kaum Hoch anschlagen, dem er weiß ja, daß sie ihm noch nie zu widerstehen vermocht hat. Woraus sich denn auch wohl die Behandlung erklären mag, mit der diese Art von Unabhängigkeit trakttrt wird, sobald sie sich gegen Regie und Souffleurkasten auflehnt ober versündigt.
Aranstreittz.
* Paris, 80. Aug. Dem „Rappel" zufolge ist das außerordentliche Budget für 1888 nunmehr auf 1221/« Millionen Fr. festgesetzt, wovon 911/» für das Kriegs- und SO3/1 für daS Marineministerium bestimmt sind. Die Kosten bä äußerst beschränkten Bahn- unb Vicinalwegbauten haben ihren Platz im ordentlichen Budget gefunden. Da das außerordentliche Budget des lausenden Jahres mit Einschluß bet Bautenzuschüsse etliche 60 Millionen betragen hat, so nimmt der Mehrbedarf für 1888 im außerordentlichen Budget so ziemlich die ganze Ersparuiß in Anspruch, die Herr Rouvier gegen den ursprünglichen Entwurf seines Vorgängers zu errieten verspricht und doppelt so viel, als er an dem durchgesehenen und um dreißig Millionen ermäßigten Budget Dauphins noch ersparen wollte. Die Bestreitung der außerordentlichen Ausgaben erheischt, da alle Steuerein- gänge zur Deckung des ordentlichen Budgets erforderlich sind, selbstverständlich eine Anleihe. Der Finanzminister will aber bei dieser Gelegenheit zugleich die ältere 4'/-procenttge Schuld, die einen Nennwerth von 880 Millionm darstellt und den Staat rntt einer Zinsenlast von 37M< Millionen jährlich beschwert, in Zprocenttge Rente umwanoeln, sei es durch einfachen Umtausch der Rentenscheine, fei es durch Einziehung mittelst einer gleichzeitigen Auflegung von 371/« Millionen Fr. jährlicher 3proc. Rente. Jrn ersten Falle würde sich die Zinsenlast des Staates jährlich um etwa 6 Millionen vermindern, ein Betrag, der dann für den Dienst einer neuen, zur Speisung' des außerordentlichen diesjährigen Budgets freibliebe. Im een Falle erzielte die Staatskasse unmittelbar einen Ueber« von 170 Mionen, ms welchen 1221/« für den gleichen Zweck zu verwenden wären.
* Paris, 80. Aug. Das Telegramm des Mobil» machungs - Befehls wurde heute früh 8 Uhr durch einen Generalstabs-Offizier nach der Telegraphen-Direktion gebracht, welcher feiner Uebersendmg beiwohnte. Das Telegramm des Kriegsministers ist, wie folgt, abgefaßt: .Mobilisiren Sie bie Truppen des 17. Armeekorps. Der erste Tag der Mobilmachung ist Mittwoch, 31. Aug."
Feuilleton
und für Fremde anziehende Gepräge verleiht. Betritt et in den Hundswgen ein Restaurant, so umgeben ihn bie Kellner mit einer Sorgfalt, deren sie int Winter selbst gegen hohes Trinkgeld nicht fähig wären. Ist ein Gericht nicht nach seinem Geschmack ausgefallen, wird ihm eiligst ein anderes vorgestellt, Alles nur um ihn, den Sommergast, an das Hans zu fesseln. Der Wirth läßt es sich nicht beifallen, etwas Ver- dächtiges durch scharfe Saucen „genießbar" zu machen, denn er läuft Gefahr seine getreuesten Stammgäste hierdurch zu verlieren. Das gleiche Ueberbieten an Höflichkeit und Znvor- kommenhett herrscht auch beim Barbier, dem Schuster, Schneider, Hühneraugenschneider, Zimmerputzer und wie die zahlreichen Hülfsgenossen des Parisers alle heißen mögen.
Selbst der Hausmeister behütet rntt doppelt väterlicher Sorgfalt den Einsiedler in dem verlassenen Gebäude; er vermißt das übliche Plauderstündchen mit den Dienstboten unb gewährt daher seinem in Paris zurückgebliebenen Miether die außerordentliche Gunst einer kurzen Morgen-Audienz, in welcher die brennendsten Tagessragen, als Hitze, Durst, Wassermangel und neuester Tratsch, zur Sprache kommen und die gewöhnlich damit endet, daß der Hausmeister den ehrenvollen Auftrag erhält.
bei dem benachbarten Schankwirih ein Glas Trebernschnaps oder weißen Weins auf das Wohl seines Miethers zu teeren. Ueberhaupt ist er von einer Gewissenhaftigkeit, die sich im Winter wie ein längst entschwundener Traum ausnimmt. Die Briefe werden vünÄich zuqestellt, das Hausthor schon nach
Paris im Hochsommer.
„Unb wenn sich der Schwarm verlaufen hat."
Und wenn die vornehme und namentlich die vornehm thuende Welt die Hauptstadt verlassen Hal, um die sashionablen Badeorte an der Meeresküste oder die schattigen Gärten der Schlösser aufzusuchen, da athmet der Pariser aus Zuneigung oder von Beruf erleichtert auf: er ist nunmehr der unumschränkte Ge
dern armen Mann wohl fallen!
Wie paradiesisch es im Sommer in Paris ist, wird man aber erst so recht ans dem Umstande ersehen, daß sogar die Fiaker- kutscher, deren Grobheit rntt Recht eine sprichwörtliche geworden ist, sich einer feineren Umgangsweife befleißigen und nicht wie verteufelt dreinfahren, wenn sie das Opfer eines Spaßvogels werden, der ihnen bie Frage vorlegt: „Sind Sie frei?" und auf ihre bejahende Antwort rntt großem Pathos die Phrase losläfst: „Es lebe die Freihett!" Das sollte sich ein „bourgeois“ im herbstlichen Regenwetter erlauben. Das ganze umfangreiche Lexikon seiner Schimpfnamen flöge ihm an den Kops und fände bei den erbosten Standesgenossen ein begeistertes Echo. Ja, aber im Sommer! Die weitesten Strecken werden ohne Murren zurückgetegt und ein Fahrgast nach der Stunde wird von dem Kutscher fast wie ein Gönner behandelt. Jetzt gehört eine Spazierfahrt nach dem Bois de Boulogne noch zu den Dingen, welche auch den rntt Glücksgütern spärlicher gesegneten Sterblichen gestattet sind. Und nun erst die leichten niederen Hüte, welche an die Stelle der sonst unerläßlichen Angströhren, alias Cylinder treten. Man lebt mit einem Worte frei von jeder beengenben Mode, gemüthlich und ungezwungen; kein Wunder also, wenn der Pariser sich in den heißen Sommermonaten am wohlsten fühlt und sein« hettere Laune stets bewahtt.
Aus das Vergnügen, die Theater zu besuchen, verzichtet er gern und sieht mit stoischem Gleichmuth die Annoncensäulen an, auf denen beinahe durchwegs der „jährliche Schluß" der Bühnen angezeigt wird. Die Große Oper bleibt immer offen und das genügt dem eingefleischten Pariser, der sie ohnedies nur bann besucht, wenn er sie Gästen aus der Provinz zeigen muß. Hat er Lust, Abends bei Musik unb Gesang zu verbauen, bann lehnt er sich gemächlich in einen Sperrsitz der Tingel-Tangel, unter freiem Himmel, deren eS in ben Champs-Elysees drei gibt. Das Alcazar d>Ete, allwo bis vor Kmzem noch Paulus, der Einzige, wie die Geschichte ihn nennen wird, als „Stern" glänzte, scheint mit dem Versuch einer Sommer-Revue kein Glück gehabt zu haben; dieselbe verschwand merkwürdig rasch von ben Anschlagzetteln und die Unterhaltung, die man in lenem Tinael-Tangel findet, hat
barunter nicht gelitten. Als große Programm - Nummer zieht augenblicklich an Stelle Paulus', der sich aus seinen Besitzungen die wohlverdiente Erholung gönnt. Der Engländer Trewey rntt seinen equilibristischen Kunststücken, die rntt seltener Eleganz durchgeführt werden, und namenttich mit seinen Schattenbildern. Trewey, den wir schon in verschiedenen europäischen Hauptstädten angetroffen haben, hat sich erst fett wenigen Jahren auf die Schattenbilder-Produktton verlegt und es darin zu einer wahren Meisterschaft gebracht. Er gebraucht hierzu nur seine Hände unb erzielt einen um so größeren Erfolg, als er langsam und gemessen das Bild vor ben Augen des Zuschauers entstehen läßt, sei es nun ein Schwan, ein Prediger auf der Kanzel, ein Wolf, eine putzige Katze, ein Fischer in einem Kahn ober sogar ein ganzes Libesdrama in einem Londoner Hause, in welchem zwei liebesdurstige Mustter, eine nicht minder liebesdurstige Fran, beten eifersüchtiger Gatte unb ein Konstabler handelnd auftreten. Das wirkt viel belustigender, als die fast unerschöpfliche Reihe der Sänger und Sängerinnen, unter bencn eigentlich nur zwei, die unverwüstliche Demay mtt ihren etwas gepfefferten Siebern unb der als heiserer Bruder Saufaus unübertreffliche Reval über bie Mittelmäßigkeit hinausragen. Sein Monolog: „Der Trunkenbold vor der Statue Heinrich IV." verfehlt, obwohl er bereits das ganz respektable Alter von drei Jahren erreicht hat, doch nie seine Zwerchfell erschütternde Wirkung. Die übrigen „Künstler" und „Künstlerinnen", unter denen auch die echten ober ange- strichenen Neger nicht fehlen bürfen, wechseln sich ab, ohne baß sich das Publikum darum bemühen würde, fie zu einer Draufgabe zu ermutigen.
Das Gleiche läßt sich von dem hatt an das „Alcazar" stoßenden „Arnbassad eurs - Co ncert" sagen, wo Plibius und die umfangreiche Elise Fante die Spitzen bet Truppe bilden unb bie durch Thittsa entdeckte „naturalistische" Quadrille von Grille V Egout („Kanalgitter", welcher Name der Tänzerin wegen ihrer stattlichen Zähne beigelegt wurde) unb La Goulue („Die Geftäßige") bie Liebhaber des bis zum „chahüt“ getriebenen Cancans erfreuen. Wer hätte ben beiden Tänzerinnen des Elyfte Montmartre vor etwa fünf Jahren eine so glänzende Zukunft in Aussicht zu stellen gewagt? Damals dachte webet Grille d'Egont noch La Goulue daran, daß sie eines Images in echten Spitzen- röcken mit Brillanten beladen vor der Pariser Lebewelt, ja vor ben Bankees selbst ihr Tanzbein bis über ben Kopf heben und aus ihrem „chahut“ eine unerläßliche Programm - Nummer eines leben Tinael-Tanaels, das sich refoettfrt, machen würden!
Alle Reminiscenzen können ober an bet Thatsache nichts ändern und so werden wir wohl noch im kommmden Winter bie „naturalistische" Quadrille über uns ergehen lassen müssen.
Daß diese Produktionen für bie anspruchsvolle junge Lebewelt, in der sich reiche Familiensöhnchen, Studenten, keimende Künstlet und Ladenschwengel finden, nicht genügen können, versteht sich von selbst, und diese sucht sich denn aus ihre Weise zu unterhalten, indem fie durch einen betäubenden Lärm „boucan“ die Vortragenden übertönen. Der Direktor des „Alcazar" hat als findiger Mann diese Neigung für feine Zwecke recht geschickt auszubeuten gewußt, indem er einen besonderen Polterabend mtt erhöhtem Entree auf ben Montag ansetzte. Wehe dem naiven Besucher, der sich an diesem Abend nach dem „Alcazar" in der Absicht begibt, dort etwas zu hören, und gegen den Spektakel zu protesttren wagt; es ist einmal der „grandjour“, und ein solcher ist nach den maßgebenden Urthetten ohne „boucan“ einfach nicht denkbar. An dm übrigen Abenden begnügt man sich damit, auf die eiserne Brücke mit den Stöcken nach ben Taften der Musik zu schlagen, die Reftains im Chor mitzusingen und den Sänget, welcher den Hut aufzusetzen wagt, mit ben Rufen: „Chapeau! Chapeau!“ so lange zu unterbrechen, bis er sein Haupt ttrieber sttblößt hat.
Das auf bet linken Seite bet Champs-Elyftes gelegene Tingel-Tangel „L'Hotloge" unterscheidet sich von den beiben zuerst genannten nur wenig: hier fehlen die als Dekoration bienenbtn sechs Damen in Soiree-Toilette auf bet Bühne unb bie auftretenden Sänget find nicht besser unb nicht schlechter als bie anderen.
Der Sommer-Circus und daS mächttge „Hippodrome" bieten in reichlichem Maße das, was man von ihnen verlangen kann; in dem ersteren ziehm die Hypnottfirung eineS Mädchens im Löwenkäfig und eine hübsch auSgeftattete Panto- mine „Sommerfest", in dem anderm die dresfittm Elephanten und die arabische Fantasia am meisten. Der „Jatdin de Paris" hinter dem Jndusttiepalaste vereinigt Cafe-Concert und Ball-Lokal in sich und seine Nachtfeste vom Freitag werden stets seht zahlreich besucht. Hier herrscht die Halbwelt vor für welche der „Jatdin de Paris" ein neuer „Bal Mabille' ist. Im Eden-Theater, wo „Lohengrin" vor einer Bande von Straßenjungen weichen mußte, habm sich die Künstler zu- fammengethan und spielen auf eigene Rechnung. Das Ballet „Cour d’amour“ von Wenzel liefert recht leidliche Einnahmen,' welche den Darstellem gestatten . sich bis uim November Alt
bietet auf dem Asphalt der Seine-Stadt, et sucht keinen anderen Zufluchtsort, als fein Paris, unb wir gestehen gern, er hat Recht. Statt in einem Seebade ober Kurorte sich für schweres Geld zweifelhafte Vergnügungen und ein mühevolles Dasein zu ersaufen, genießt er in vollen Zügen das unver- K Pariser Leben, zu dem nicht all jenes Beiwerk gehört, zentlich dem Getriebe der Hauptstadt das eigenthümliche
dem ersten Läuten geöffnet, well der Hausmeister sich langweilt. Die Zeitungen, welche er sonst vor den Abonnenten einer genauen Prüfung zu unterziehen pflegt, bleiben weg und Monsieur Pipelet ist darauf angewiesen, sich in der treuen Erfüllung seiner Pflichten ju verstreuen. Wie schwer mag dies
