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Wenn man aber davon
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Beziehung des Ausdrucks auf den Kaiser selbst aber wird durch folgende Ausführung konstmirt:
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energisch entgegentrat. Lehr- und Lernsr:iheit !ei zur
Zu de« Ingredienzen der akademisch«, Freihnt gehört ferner das dem studentischen Alter und Stande in weitem Maße eingeräumte NngebundrnseindurchSitteundEtikette. Tie akademische« Disziplinarvorschriften drücken nicht allzn schwer, und einmal in ihrem Leben sollen Diejenige«, welche berufen sind, die geistige Elite der Nation zu werden, durch den Zwang der ge- i-llfchaftiichen Branche und Sitte« nicht oder weniger behindert sein, wesentlich zu dem Zwecke, um über den Werth und die Berechtigung der herrschenden Sitten, die ja auch ihrerseits wandelbar ist, sich ein eigenes freies Urtheil bilden zu können. Dabei genießt der Burich das Privileg, daß er .ruft um Hilf di« Poefe, gegen Zopi und Philistern'. Gegen «inen Mißbrauch dieses Vorrechts ter Ilngebundenheit dient als Korrektiv das in der Brust eines jeden lebend« Sittrngefetz, der kanttsch« kategorische Imperativ. Stacht verträgt eS sich auch mit dem »Frei ist der Bursch' und
vsthoff Md Ziegler.
abc. Heidelberg, 30. April.
Montag 1. Hlm
Eine Anzahl deutscher Möbelfabrikanten fordert in einem „strmg vertraulichen' Rundschreiben zur Begründung einer .Vereinigung deutscher Möbel-Fabrikanten und Tischlermeister zm Abwehr unberechtigter Forderungen der Arbeiterschaft' auf. Die „Fränk. Tagespost' in Nürnberg, WÄcher diese Aktenstücke .auf dm Tisch geflogen' sind, theilt ihrm Inhalt mit. Danach wird alS Radikalmittel gegm die „frivolen Forderungen' der Arbeiter vorgeschlagm, daß beim Ausbruch eines Streiks im Betriebe eines Verbandsmitgliedes, toenn die Sache nicht innerhalb einer gewiflm Frist geregelt ist, sämmtliche Fabrikantm, welche dem Verbände angehören, solidarisch ihrm vollfländigm Betrieb so lange einstellm, bis die Arbeit in dem betreffmdm Betrieb wieder aufgmommm ist.
.Angenommen', so heißt es weiter, .es beteiligen sich nur 200 Fabrikanten mit durchschnittlich je 50 Arbeitern an dem Verband, so wird, falls bei einem Mitglied Streik ausgebrochen ist, welcher nicht beigelegt werden kann, durch das solidarische Vorgehm der Verbcmdsmitglieder eine Arbeiterzahl von 10,000 Mann außer Thätigkeit gesetzt. Die Emtralverbandskasse hätte dann, wenn auch nur 1.50 von ihr pro Mann und Tag vergütet werden, täglich
Bvr«lssehung können die Studenten Vertrauen in ihre Lehrer setzen. Die Ansprache wurde mit demonstrativem Beifall ausgenommen.
Bei dem anläßlich der Feier des 27. Stiftungsfestes der Kaiser Wilhelm-Universität veranstalteten C o m m e r S der Straßburger Studentenschaft hielt der Rektor der Universität Professor Dr. Theobald Ziegler eine Ansprache, in welcher er dem Versuche, die akademische Lehrfreiheit zu beeiuträchtrgen.
Ä betonte, die akademische it des deutschen Volks unbedingt erforderlich. Ter Student wisse eS zu schätzen, daß die Universitäten Stätten des geistigen Lebens seien, wo mon seiner lleberzeu g n n g Aüsdtnck geben könne. Rur unterbietet
kritisireu, sondern auch gleich die christlichen Dogmen philosophisch stcherstellen wollten. War man doch damals in der ärgsten Reaktionszeit! Und wie leicht ist es, Büchner zu bekämpfen! Charakteristisch für seine unphilosophifche Art ist j. B. die That- sache, daß er behauptete, der Wille habe nur eine .ganz Heute Freiheit'. Man denke: der Mann, der einer ganz mechanischen Lebensanschauung huldigt, gibt eine, toenn auch nur »ganz Heine Willensfreiheit zu und macht damit «in Riesenloch in das System !
.Rach Art. 12 der Verfassung des deutschen Reichs steht es dem Kaiser zu, den Reichstag zu eröffnen und zu schließen. Das Recht dazu haftet also ganz eigentlich der P e r s o n des Kaisers an. Die Thronrede, mittels deren dieses Recht ausgeübt wird, kennzeichnet sich daher als Aeußerung der persönlichen Meinungen, Wünsche, Mittheilungen und Vorschläge des Kaisers, allerdings nicht als Privatmannes, sondern als des an her Spitze des deutschen Reiches stehend«» und
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macht den Studenten der Hochschule geradezu verächtlich, wenn « zum Sklaven derSitie und Etikette wird durch Rachäffen evident alberner Gebräuche und Handlungsweisen, die er von andern minder frei und freigesinnt lebenden Ständen und Gesellschaften übernimmt.
Als ein akademischer B ü r g r r hat aber der Student auch feine M i tbürger. Im Verhältniß und in seinen Beziehungen zu diesen erfreut er fich vor allem deS Rechts und der Wohlthat der n n b e- dingten Gleichstellung; hier gesellt fich als-zm Freiheit die Gleichheit. Ihrer Abstammung noch bestehen ja Sifchen den Kommilitonen, die sich auf einer Umverfität zu- nmenfinden, große soziale Unterschiede; und auch im fpSimn Leben, nach dem Uebergang mS Philisterium, werden fich d» sozialen Schranken zwischen de« Einzelnen von Neuem und leider manchmal schroffer und schärfer, als es für das Volkswohl gut ist, wieder aufrichten. Aber hier auf der Hochschule herrscht glück- licherweise in diesem Punkte für die kurze Spanne der paar .Studentenjahre .Comment suspendu*; hier gibt es keine ständische Gliederung, hier darf un d f ° ll fich der Sohn des geringen Arbeiters, des Handwerkers und Kleinbürgers völlig gleich und gleichberechtigt mit dem Sprossen aus Fürsten- und Graftnge- schlechtern fühlen. , ,
Ein kitzlicher Punkt, ein Kräutlein Rührmichnichtan ist bekanntlich die st u d e n t i s ch e E h r e. Und der Student hat nicht Unrecht, daß er darin empfindlich ist, vorausgesetzt, daß er seine Ehre nicht in Lächerlichkeiten sucht. Er soll aber dem Prinzip der Gleichberechtigung gemäß, wie er sein« eigene Ehr« nicht angetastet wissen will, gerade so gut auch Ehre und Ehrgefühl des akademischen Mitbürgers nnd die StandeSehre anderer Bkvölkernngs- klaffrn auf das gewissenhafteste schonen.
.Wenn,' so schloß der Herr Prorektor seine beachtenSwerthen Ausführungen, «die neuaufzunehmenden Kommilitonen in vollen Zügen ihre Rechte und Freiheiten genießen, aber sie zugleich in vernünftiger Weise selbst beschränken und jederzeit ihre Rechte Mit ihren Pflichten in gehörigen Ausgleich setze«, so wird eS nicht fehlen können, daß ihnen der Aufenthalt aus der Universität zum Segen gereichen, sie fördern wird auf der Bahn, wahrhaft gebildete nnd charaktervolle Männer zu werden, wie fie unser Volk und Staat für die Zukunft brauchen.'
r Straßburg i.1. Mai.
Eine spätere Zeit hat dann Büchner's Werk auf feinen wahren Werth zurückgeführt. Der besteht darin, daß es die Geister erregte und zum Zweifeln, zum Denken reizte. .Kraft und Stoff' aber an und für fich betrachtet, hat nichts Bleibendes geschaffen, auch nichts Neues, denn thatsächlich ist kaum e i n Gedanke darin, der nicht schon von den französischen Ausklärnngsphilosophen des 18. Jahrhunderts ausgesprochen wurde. Büchner hat dann noch eine überaus fruchtbare literarische Thätigkeit entwickelt. ES erschienen noch einige zwanzig Schriften von ihm, größere und kleinere, zuletzt ein Rückblick: „Am Sterbelager des Jahrhunderts'. Durch mehrere seiner Publikationen hat er viel zur Popularifirung naturwissenschaftlicher Kenntniffe beigetragen.
x (Das Stratzkmrger Goethe-Denkmal.) Man berichtet uns aus Straßburg v. 30. April: Die Sammlungen für das Goethe-Denkmal haben nun fast 72,000 JL ergeben; in den letzte Tagen ist eine Spende des Königs von Württemberg und der Ertrag einer Sammlung zu Mülhausen i. E. dazugekommen. In Straßburg selbst werden verschiedene Veranstaltungen zu Gunsten des Denkmals vorbereitet: am 8. Mai eine Festvorstellung des „Taffo' mit einem Prolog des elsässischen Dichters Christoph Schmitt; vom 11. bis 25. Mai in der Üniversitäts- nnd Landesbibliothek eine Ausstellung, für die bereits vorhandene Entwürfe für das Denkmal des jungen Goethe geschickt worden find, die aber insbesondere Handschriften und Bilder aus Goethes Jugend, alte und illustrirte Ausgaben u. s. w. vorführen soll. Am 13. Mai wird ein Vortrag über den Frankfurter Dichter Stoltze zu Gunsten des großen Frankfurters Goethe stattfinden. Am 8. Juni soll es fine Aufführung der .Fischerin' in der Orangerie geben. Nimmt man fidj auch an anderen Orten der Sache au. so ist zu hoffen, daß bis zum 28. August die nothwendigen 100,000 Mark beisammen sind. Freundliche Beiträge werden an die Bankeommandite Kauffmann Engelhorn u. Co. in Straßburg erbetep.
x jWieSbadener Chronik.) Man schreibt uns aus Wiesbaden vom 30. d. M.: Am hiesigen H o f t h e a t e r besteht seit etwa ein»m Jahre das anderwärts wohl völlig unbekannte Amt eines „Bühnenpolizisten'. Dieser, der wie alle richtigen Polizisten den Reihen der Militäranwärter entnommen wird, hat für Ruhe nnd Ordnung unter dem schwer zu disziplinirenden Künstlervölkchen beiderlei Geschlechtes aufzukommen. waS sonst Sache deS Jnspicienten re. sein soll. Geräuschvolles Thürschließen während der Probe wird mit 3 M geahndet ; Sprechen im Gliede — pardon, in der Coulisse — kostet natürlich schon etwas mehr. Ob nun unser erster Herr Bühnenpolizist zu wenig kunstverständig war, oder was sonst die Ursache sein mag, er hat seit einigen Tagen einen Nachfolger erhalten, der mit geradezu idealer Schneidigkeit und ohne Ansehen der Person seines Amtes waltet. , Es geht sogar die gruSliche Sage, er habe ßüugsthin keinen Geringeren als ben Herrn Intendanten selber wegen vorschriftswidrigen Thur- schließens mit 3 JL seinem Rapportbuche einverleibt. Ferner vermelden Gerüchte: Einen Schauspieler, dessen Stichwort ge-
Die gestrige erste Immatrikulation dieses SommersemesterS brachte unserer Universität den erfreulichen Zuwachs von 395 neuen Studirenden. Der Prorektor, Herr Profeffor Dr. O st- hoff, hielt eine Ansprache an die Jinmatrikulandm, m der er fich über Begriff und Stellung des akademischen Bürgers, ' seine Rechte und Pflichten, sowie die Nnzertrennlichkeit Weser breitete und ungefähr folgendes ausführte: Ein B ü r g e r ist sein Un ter thun und noch viel weniger ein Sklave; er fall sich auch nicht selbst zu beiden herabwürdigen. Der Bürger genießt ' einen Inbegriff ihm zugestandener undzugefichterterFreiheiten, und es ist seine Pflicht, fich dieser Freiheiten stets bewußt zu bleiben, aber sich ihrer auch würdig zu zeigen. Gegenüber dem Unterthanenverhältniß des Schülers in den Borbereitungsanstalten besitzt der Student zunächst das kostbare Gut der L e r n freiheit. Das ist, richtig verstanden, nicht das Recht, entweder zu lernen oder auch nicht, zu studiren o d e r zu faullenzen, zu .bummeln'. Es -bedeutet vielmehr: ist der Schüler durch fortgesetzten Zwang gewöhnt worden, arbeiten zu müssen, so soll nun der freie akademische Bürger es durch Selbstzucht lernen, arbeiten zu wollen. Frei soll dieser auch sein und fich fühlen gegenüber den ihm vorgetragenen wissenschaftlichen Lehnn nnd der Persönlichkeit der Vortragenden Professoren. Hier giltkeinAutoritätsglanbe, sondern das Recht und die Pflicht der stetesten sachlichen Kritik. Von dem Professor wird der Student in die Methode des wiffenschastlichen Arbeitens eingeführt, durch beten Aneignung er wiederum den Standpunkt seines Lehrers zu kontrolliren und üb« diesen hinauszugehen befähigt wird.
KriMtlrt, 1. Rai.
Sei der diesjährigen Berathung des preußischen Justiz- MtS ist auch die Häufung der MajestätSbeleidig- tnaSvrozesf« zur Sprache gekommen, und der Justiz-
8 nahm besonderen Anlaß, festzustellen, daß die SbeleidiglMgSPrvzeffe in den letzten Jahren nicht sondern abgenonnnen hätten. Bei dieser statistischen ist jedoch da» letzte Jahr nicht mit in Betracht öitben, in welchem diese Prozesse besonders zahlreich und in bent namentlich das Denunziantenthum eine überaus HSUiche Stolle spielte. Ob dieZahl der MajestStS- ieidigungSprozeffe in diesem Jahre die der Vorjahre übrr- $flt, wissen wir nicht; wohl aber wissen wir, daß die der Prozesse, ihre Anstrengung infolge von Demmzia- j rachsüchtiger Personen, dann aber auch in einer Anzahl Fällen die UrtheilSMung der Gerichte dazu angethan n, da» Gefühl der Rechtssicherheit in weiten Kreisen zu Die juristische JnterpretationSkunst ist in einer ___ grübt worden, daß es schwer hälft überhaupt noch eine ^Mische Meinungsäußerung zu thun, ohne sich der Gefahr einer Anklage wegen Majestätsbelxidignng auSzuseyen. Die ng hat hier, wie auch auf anderen Gebieten eine g genommen, welche schwere Gefahren in sich Nrtzt und zu kritischen Betrachtungen nur zu begründeten bietet.
wir heute auf die Frage der Majchätsbeleidig- zurückkommen, so gibt uns dazu besonderen Anlaß ein der Frankfurter Strafkammer vom S7. MSi^ d. I. gegen den Redakteur der sozialdemokra- .VolkSstimme", Dr. Max Duori, das uns Mt jn der schriftlichen Ausfertigung vorliegt. Ms s. Zt. chtet wurde, der angeklagte Redakteur sei zu vier Mouatm ~ jß verurtheilt worden, weil in einer Besprechung der Thronrede zur Eröffnung des Reichstages eine MajestätS- ' beleidigung enthalten sein sollte, nahmen wir als selbstver- ich an, daß der inkriminirte Passus eine persönliche gnahmt ans den Kaiser enthalten und sich also nicht auf eüteBeftwechmig der Thronrede selbst beschränk hätte. Des- verhieüen wir unS abwartend gegenüber der Angabe sozialdemokratischer Blätter, daß hier det Majestätsbeleidigparagraph auf «ine bloße Kritik der Thronrede an- andt und damit für Thronreden der gleiche gesetzliche utz in Anspruch genommen worden sei wie für die Person kr Kaisers selbst. Wir hielten das einfach für unglaublich, unserem schmerzlichen Bedauern aber haben wir uns en müssen, daß das Unglaubliche-traurige Wirklich- üt ist,' und daß die sozialdemokratischen Blätter nicht zu sondern «her noch zu wenig gesagt haben: eine bckidigung ist angenommen worden wegen einer g über die Thronrede, die sich jeder Bezug- M auf dir Person deS Kaisers enthielt uck> sich nur mit Thronrede selbst befaßte, und die Anwendung des Maje- lgungs-Parasraphen ist erfolgt mit der ungeheuer- -lichen Begründung, daß Thronreden persönliche Meinungsäußerungen des Kaisers bedeuteten, sodaß ihre Krttik sich ' ' gegen die Person des Kaisers richte. Diese Begründung verleiht dem Prozeß eine grundsätzliche Bedeutung; benn • wenn die Auslegung des Frankfurter Gerichts Geltung beten soll, dann gibt es kein Regierungswerk mehr, dessen - Besprechung nicht ebenso als Majestätsbeleidigung aufgefaßt herben könnte. Dann kommt man einfach .zur Negation verfassungsmäßigen Grundlage eines konstitutionellen Staatswesens, wonach nicht der Monarch, sondern die . Minister die Träger der Verantwortlichkeit für alle Re- gierungSakte find, und damit würde geradezu der unbetont« wörtliche Wille zum Gesetz erhoben.
- Der unter Anklage gestellte PaffuS wies auf verschiedene Widersprüche in der Thronrede hin und toanbte inbezug auf die Stelle über den StreikterroriSmuS dm Vergleich mit dem Wefm eines Bierphilisters an. DaS wird in dem Urtheil als eine Antastung der Ehre deS Staatsoberhauptes ausgelegt, weil eine bei einem feierlichen Regierungsakt gethan« Aeußerung deS Kaisers dem müßigm und prahlersschm Geschwätz eines an Wissen und Erziehung unreifen Menschen gleichgestellt werde. Diese Erläuterung des Wortes „Bier- philifter' dürfte einigermaßm Verwunderung erregen, denn bisher hat wohl kein Mensch daran gedacht, daß die Bezeich- I nung .Bierphilister' etwas Ehrmkränkmdes involvire. Die
schlüge deS Kais ... ...
sondern alS des an bet Spitze des deutschen in feinern Beruf wirkenden Fürsten. Selbst
auSgehen wollte, daß die Eröffnungsthronrede, gleichwie die dann folgenden Gesetzesvorlagen im Grunde die Meinung derVerbündeten Fürsten oder der Verbündeten Regierungen wiedergeb», fo macht fich mich jeder Redner, er müßte deren nur «fernen ober feine eigene abweichende Meinung zum Ausdruck bringen, die ihm etwa fremb gewesenen Gebanken baburch zu eigen, baß er durch Vortrag ober Vor- tragenlassen feinet Redeauch biefe Gedanken als die,seinigen ausspricht.
Man traut seinm Augen kaum, wenn man diese Aus- führungen liest, di« sich weder mit dem Wortlaut der Verfassung noch mit dm geltenden staatsrechtlichen Auslegungm vereinbaren lassen. Das Gerichtsurtheil eitirt nur den Art. 12 der Verfassung. Es gibt aber auch einen Artikel 17, der bestimmt, daß Anordnungen und Verfügungm des Kaisers im Namm des Reiches erlassen werden und zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung des Reichskanzlers bedürfen, welcher dadurch die Verantwortlichkeit übernimmt. Dieser Artikel ist auch auf Thronreden anzuwmden, für die somit lediglich der Reichskanzler nach außen hin als verantwortliche PerDstich- keit hervortrift. Diesen allein treffen die Urtheile über die Thronrede, und es ist damit völlig unvereinbar, eine unter Verantwortlichkeit des Reichskanzlers bekanntgegebene Thronrede als persönlichen Willensakt des Kaisers hinzustellen. DaS zeugt von einer ganz falschen Auffassung Über die staatsrechtliche Naftir des Kaiserthums, die bei einem Einblick in irgend ein staatsrechtliches Lehrbuch nicht hätte auftommen können. In dem Staatsrecht von Laband heißt es: „Der Kaiser ist nicht Monarch des Reiches, d. h. Souverän desselben ; die Reichsgewalt steht nicht ihm zu, sondern der Gesammtheit der deutschm Bundesfürstm und freien Städte; wo er für das Reich Willenserklärungen abgiebt ober Handlungen vornimmt, handelt er nicht im eigenenNarnen, sondern irn Namen des Reiches.' Diese zutreffende Deduktion wirft die ganze Urthellsbegründung über den Haufen. Wie fft ober auch mit den Ausführungen des Urtheils die Thatsache zu vereinbaren, daß der Kaiser gar nicht befugt ist, Vorlagen an dm Reichstag auf eigene Hand zu machen, ebensowenig wie er dieEinbringung von Vorlagen, denen er entgegen ist, verhindern kann, wenn die Mehrheit des Bundesraths fie will? Der Kaiser ist vielmehr verpflichtet, eine Bundesrathsvorlage nach Maßgabe der Be schlüssedesBundesrathS <m dmReichstag zu bringen und ebmso eventuell auch ihm nicht genehme Gesetze auszuführen. Die Gesetze find also keineswegs ein WivenSakt des Koffers. Daraus ergibt fich ohne Weiteres, daß auch die Ankündigung von Gesrtzm in der Thronrede nicht als per- sönlicher WillmSaft des Kaisers gelten 4mm, und somit ist die ganze Theorie von den perMichen Meinungs- Sußerungen deS Kaisers unhaltbar. Schon die Sußerm Formen bei der Verlesung von Thronreden lassen das erkennen. Der Kaiser empfängt die Thronrede aus der Hand des verantwortlichen Reichskanzlers und entbietet in ihrem einleitenden Satze den WillkommenSgntß im Namen bet Verbündeten Regierungen; er handelt also ganz im Auftrage der verbündetm Regierungen, und es geht nicht an, eine Kritik der Thronrede als gegen seine persönliche Willensmeinung auSzuIegen, wenn daS nicht in der Kritik selbst ausgesprochen wird.
Derartige Jnterpretationsversuche enthaltm eine schwere Gefahr für unser Verfassüngslebm, und fie vernichten zugleich die Freiheit der Kritik an Gesetzesvorlagm, da Man genau mit derselben Logik jcke Vorlage als persönliche WillenS- meinung deS Kaisers hmstellen kann. Hiergegen muß auf das EntschiedensteFrontgemacht werden, wenn man nichtwill, daß im Wege einer staatsrechtlich unhaltbaren Rechtsprechung die verfassungsmäßigen Grundlagm in ihr Gegentheil verkehrt werdm sollen.
Tages-Rrmdschau.
In Berlin sind halbeParlamentSferien einge- treten. Der Reichstag hat seine letzte Sitzung am Freitägige- halten, die nächste ist erst auf Mittwoch anberaumt. Du»
Meines Feuilleton.
Frankfurt a. Ä., 1. Mai.
«IfLuVWig »Lchnerj AuS Darmstadt wirb unS berichtet. baß Prof. Dr. Lubwig Büchner heute Nacht faust eutfchlafen ist. Damit ist bet Dritte a»S btm Triumvirat Mole- fchott-Vogi-Büchnerabgegangen; — in ein .beste«? Jenseits'? Büchner selbst würbe fich biesen AnSbtuck verbeten haben. Er würbe 1824 zu Darmstabt geboren, stubirte Medizi», wurde prak- tischir Arzt in seiner Vaterstadt, dann Privatdozent und Asfistenz- arzt an det Klinik zu Tübingen, mußte aber diese Stellung aufgeben, nachdem 1855 fein Buch .Kraft und Stoff' erschienen war, worauf er wieder nach Darmstadt zurückkehtte und dort seine ärztliche Thätigkeit fortsetzte. .KraftundStoff!' Wer kennt dieses Buch nicht? Es hat seinerzeit ein ungeheueres Aufsehen und eine heftige literarische Fehde hetvorgetufen. Um das zu begreifen, muh man die damaligen Verhältuiffe sich vetgegen- toärtigen. Die Philosophie wat thatsächlich bankerott geworden: Die Hegel'sche Schule wat zusammengebrochen, Schelling hatte in Berlin FiaSko gemacht. Damit traf bet wunbetbare Aufschwung bst Naturwissenschaften zusammen: Johannes Müller, Robert Mayer, Liebig, Helmholtz — es genügt, biese Namen zu nennen. Also einerseits Mißachtung bet Spekulation, anbenrseits großartige Fortschritte der Empirlk, die dazu verlockte», z» wähne», man kön»e bereis Alles physikalisch- chemisch erklären. Was war da natürlicher, als daß Männer auftratkn, die den Materialismus des 18. Jahrhunderts lHolbachS u. s. w) galvanisirten? Die daS thaten, waren Moleschott, Sogt und Büchner, und von ihnen hat aus diesem Gebiete Büchner den größten Erfolg davongetragen. Sein .Kraft und Stoff' hat 18 Auflagen erlebt, wird heute noch gelesen und ist in viele fremde Sprachen überfetzt worden. Bor einer ernsten, wiffeufchaftlichen Kritik hält aber Büchner's Hauptwerk nicht Stand. Die Philosophie der 50er Iahte freilich wat ganz unfähig, Büchner und den Materialismus wirksam zu bekämpfen. Leute, toie nirtct, H-tmanu Fichte und Fa br t
Abgeordnetenhaus, das seit Mittwoch ebenfalls keine Sitzung gehalten bot, heißt ei, daß es in dieser Woche nur zwei Sitzungm (am Montag und am Mittwoch) halten werde. In beiden Parlamenten muß das Plenum feiern, weil die Kommissionen ihm den Berathungsstoff noch nicht zurüctzellefert haben. Die „Freisinnige Zeitung' untersucht die Gründe dieser früher unbekannten, in letzter Zeit aber immer schlimmer werdenden parlameniansche» Geschäftsstockung imd findet fie in der jetzt fast allgemein gewordenen Gewohnheit, jede» Gesetzentwurf einer Kommission zu überweisen, statt solche Entwürft, bei denen die Detailberathung nur eine untergeordnete Rolle spielt, in kurzer Bentthung so oder so im Plenum zu erledigen. Als im preußischen Abgeordnetenhause die „Landrathskammer' durch eine liberale Mehrheit abgelöst wurde, hat diese in den sechziger Jahren eine neue Geschäftsordnung geschaffm, die den Zwang der KomrnissivnSberathung abschafite. Settdem wieder die kon- fewativen Elemente überwiegen, haben sie thatsächlich die Kom- nnsslonSberathungen wieder so gut wie allgemein gemacht. Der Arttkel der „Freisinnigen Zeitung' ist sehr beachtenswerth und reich an Fingerzeigen, wie sie nur eine aus dem vollen schöpfende parlauientarische Erfahrung gewähren kann. Aber der Grund liegt noch tiefer, er liegt in dem ganzen Aufbau unserer parlamentarischen Geschäftsordnungen, bet förmlich barauf berechnet ist, das Answerfen von Ballast zu verhindern. Bei jedem Gesetzentwurf kann nach der ersten Lesung das Haus sich nur darüber schlüssig machen, ob es die Vorlage an eine Kommission verweisen ober ohne Kommisfionsberathung bte zweite Lesung im Plenum vormhmm toiB. Vergebens fragt man sich, weshalb ein Parlament, baS sich seine Geschäftsordnung selbst gibt, sich eine derartige Alternative auferlegt und sich der Möal^hkeü beraubt, schon nach der ersten Lesung, wenn ihm die Sache spruchreif scheint, eine Ablehnung auszusprechen. Diese Selbstbeschränkung ist nur dadurch zu erklären, daß unsere Geschäftsordnungen aus pattarnentarisch regierten Ländern zu uns gekommen sind. Da Gesetzentwürfe in der Regel von der Regierung eingebracht werden, so besteht in einem palamentarisch regierten Lande ein Interesse daran, dem Ministerium, das im Wesentliche» ein Ausschuß der Parlamentsmehrheit ist, in jedem Falle die Gelegenheit einer Detailberachung zu gewähren, auch wenn anscheinend das Haus gegen ben Entwurf ist; es trägt . bieS auch zur Verminderung der RegierungSkrffm bet. Bei uns aber, wo Ministerium und Parlament weit eher als zwei ftrdtenbe Theile erscheinen, liegt doch wahrhaftig für ben einen Theil kein Grund vor, sich sein Ablehnungsrecht derart zu verschränken. Trotzdem hat man bei uns diese Bestimmungen der Geschäfts- ordnung nicht nur mechanisch übernommen, sondern thellweise sogar noch überboten. Denn während beispielsweise in England die Möglichkett geboten ist durch ben Antrag, „die zweite Lesung erst nach sechs Monatm vorzunehmen", eine Bill zur Seite zu schieben, würde man bei uns heutzutage einen derartigen Antrag einer Regierungsvorlage gegenüber wohl gar als revolutionär hinstellen. Ganz anders läge die Sache, wenn im gewöhnlichen Geschäftgange am Schluffe der ersten Lesung die Frage an das Haus zu richten wäre, ob es ben Entwurf ablehnt, ober ob es in die weitere Berathung eintritt. So mancher Entwurf würbe von bex Bildfläche verschwinden, der heute mühsam bind) die weiteren Stadien hinburchgewmtden wird, blos weil jedes Mitttel, ihn los- zfiwerden, einen außerordentlichen Charakter tragen würde. Daher sinp unsere Parlamente mit Stoff bepackt, die Berhandlungm werben schleppend und «nintereffant, das Publikum kann sich kaum «och Wischen Wichtigem und Ünwichtigem'hmdnrchfinben. So- bald sth einmal im deutschen Reichstage di« Mehrheitsverhält- nisse auch nur ein wenig ändern, wird es eine der ersten Auf; gaben sein müssen, diejenigen Punkte der Geschäftsorbnung ab- zuündern, bte das Haus verhindern, über Regienmgsvorlagm schon nach der ersten Lesung abzusttmmen und so dem Arbeitsmaterial die Sichtung angedeihen zu lassen, die nothwendig ist, wenn dar Interesse des Volkes wach erhalten bleiben soll.
nicht weniger als «X 15,000 sogenannte St«ikgell»er zu zahlen. @8\ liegt für jeden Arbeitgeber klar auf der Hand, daß die Kaffe drU CentralverbaudeS nicht lang« diese Opfer bringen kann und schoM bald gesprengt fein dürfte.'
Das ist ein interessanter Beitrag zum Schutze der Arbetts» willigen. Es könnte "banmdj geschehen, daß 50 auSständigev Arbeiter wegen 9950 an freiwilliger Arbeit gehindert »erben.' Wir werden auf dies und AehnlicheS noch zurückkommen und' wollen hier nur mehr mittheilen, was jenes Rundschreiben als „unberechtigte Forderungen' der Arbeiter bezeichnt. 68 iF folgendes:
1. Garantie des Wochmlohnes bei Akkordarbeiten;
2. Acht- oder neunstündige Arbeitszeit, durch welch« der Arbeiter« bedarf uw 10 bis 15 Prozent steigt und weitere Lohnerhühu ungut erzwungen werden;
3. die Zulassung von Arbeiterkommisfionen z«» Prüfung von Streitigkeiten imBeiriebe, wodurch der Arbeit» gebet nicht mehr Herr im eigenen Hause fei* würde;
4. frivole und übermäßige LohnerhöhungSforderungen u. a. m. Dies zeigt woßl dewlich, meß Geistes Kind das RundschreLetr fft. Herr von Stumm wird seine Freude daran haben.
Demeuglisch-russische« Abkomme« in Betreff Chinas, deffm Wschluß Lord Salisbmy vorgestern bestätigt haft ist vermuthlich keine weitere Bedeutung beizulegen, als ba£ es bereits bestehende Verhältnisse anerkennt. Die Russen find längst Herren in der Mandschurei und die Engländer find gar nicht in der Lage, ihre Rivalen aus dem chmefischen Gebiete nördlich von der großen Mauer zn vertreiben. Die große« Worte über die Aufrechterhaltung der ,PolM bet offenen Thür" sind t» England schon seit einiger Zett verstummt imb bte Briten müssen es sich jetzt sogar gefallen lassen, daß die Eisenbahn Shanhaikwan-Muffchwang, die mit engüscheur Kapital von englischen Jngeniemen erbaut totrb, in die russische Einflußsphäre fällt. Wenn Rußland für dieses englische Zugeständniß das Gebiet des $andfeHang als britische Einflußsphäre anerkmnt, so entspricht die» ebenfalls ben thatsächlichen Verhältnissen, denn bis in jene Gegenben sind bte Russen noch nicht gedrungen, während die Engländer daselbst den relativ größten Einfluß ausüben. Bekanntlich haben letztere sich schon früher von Seiten der chinest-f scheu Regierung die Zusage mach« lassen, daß China bas ©e* ■ biet bes Dangtsekiang — allerdings ein viel weniger fest umschriebenes Territorium als die Mandschurei — an keinen fremben Staat abtreten werde. Welche Bestimmungen im Einzelnen das englisch-rusflsche Abkommen noch enthält, ist bisher nicht bekannt geworden, allem es ist immerhin interessant zu beobachten, daß bte freundschaftliche Verständigung zwischen Rußland und England in Betreff Chinas die Russen nicht abhäÜ, die Engländer an einer anderen Stelle, wo sie viel empfindlicher sind, als in China, fest anzugreifen. Die interessanten Nachrichten, welche wir über das Erscheinen einer russischen ^peditimr an der Südwestgrmze von Persien und die Gegenmaßregckr der Engländer haben bringen können, lassen das BerHättniß zwischen Rußland und England in einem ganz anderen Lichte erscheinen, als es in der Beleuchtung des chinefischm lieberem* kommens aussieht. Ueberhaupt hat es ben Anschein, als o& Rußland wieder mehr in dem näheren Orient hervortreten null. Vielleicht hat dazu auch bas deutsche Vorgehen in bet Türker beigetragen. Das Abkommen mit der Pforte wegen Einziehung der SteuereinWiHe durch die Ottomanbank kommt fast ebter wirihschaftlichen Sequestrirung von sieben kleinafiatischenBflajets durch Rußland gleich und nun hat es auch, wie unser Konstantinopeler Correspondent meldet, durch die Wahl eines unter russischem Einflüsse stehenden Patriarchen in Palästina einen bedeuffamen Sieg errangen. Noch weniger Widerstand als in der Türkei findet Rußland ht Persien. Wie die „Düna Zeitung" mitthrilt, ist es der Russischen Bergbaugesellschaft unter energischer UnterMtzung beS Finanzministeriums und des Gesandten in Teheran gelungen, die ganze persische Provinz Aferbettschan — ein Gckiet das so groß wie Bayern und Württemberg zusammen ist — auf 70 Jahre zur Ausbeutung zu pachten. Seit Jahren warm die Engländer bemüht, sich eineKonzession für die Ausbeutung dieses sehr knpfer- und eismreichen Gebietes zu verschaffen, allein jetzt habm auch dort ihre Rivalm gesiegt. Dte rassische Gesellschaft hat auch vom Schah von Perfim bte Erlaubniß zur Anlage von Eismbahnm, Chaussem unb Häfen sowie zur Schiffbarmachung des AraxeS erhaltm und es ist nicht unmöglich, daß bas Erscheinm bet russischen Expedition am kleinen Sab mit diesem Vertrage, der am 1. März d. I. in Kraft getreten ist, zusammenhängt. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird es denEnglündem in Persien ebmso gehm wie in der Mandschurei: sie werden vollständig von ben Russen verdrängt und es wird vielleicht nicht mchr lange dauern M diese am Persischen Golfe erscheinm — natürlich nur als Erbauer von Eisenbahnen. •
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(Frankfurter Haadelszeitung.) , und Handelsblatt. -°"rmkhrt"
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