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„Abricotinc" als Ableitung von Abricot <S-riz^^ WellTWglichsri urÄ Herrn Garnier mchtZZ stiges Eigentum" beansprucht werden rönne. _ Das #3 in diesem Prozess, wird erst in acht Tagen gefällt. T*
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darauf bezieht, erzählt die Ueberlieferung von den Persern: Am, ersten Tag des neuen Jahres teilte der König an alle Stände des Reichs Gnaden aus,. öffnete die Gefängnisse und empfing die Bedrängten. Am Ende der Zeremonie reichte man ihm ein großes Brot. Er aß ein Stück davon und lud die Großen ein, ihm dabei als seine Freunde zu folgen. „$cr neue Tag im neuen Monat des neuen Jahres ist gekommen,- sagte ihnm der König, „da ist eS billig, daß wir das Wohl» wollen unter einander erneuern und uns alle zum Besten des Staates und der Menschheit vereinigen.- Dann gab er dem Volk seinen Segen und verschenkte, was ihm das alte Jahr an Ueberfluß gelassen.
In Paris ziehen am Nmjahrstag die Bettler singend durch die Straßen, um nach alter Weise an die allgemeine Freude zu erinnern, gibt es doch nur wenige Menschen, die von diesem Tag sicht später mit Voltaires Merope sprechen könnten:
eJ’avais de quelque espoir une faible elincelle!“
Waö uns not ruk.
Eine Neujahrsbetrachtung.
Von Prof. Dr. Georg Lanvsberg (Heidelberg).
Man erzählt, daß Lessing auf einem FrühlingSspazicr- gange einem Freunde, der seinem Entzücken über die wiedererwachende Natur begeisterten Ausdruck verlieh und mit Erstaunen wahrnahm, daß seine Stimmung in seinem Begleiter keinen Widerhall fand, die grämlichm Worte entgegnet habe: „Ach, ich wollte mich schon der Natur freuen, wenn die Bäume nicht immer grüne, sondern einmal rote Blätter treiben wollten.- Dieser verwunderliche, vielleicht in einer Stunde der Unmutes gefallene Ausspruch des großen Dialektikers unter den Dichtern ist wohl geeignet, uns auf einen tiefgehenden und wohlbegründeten Unterschied aufmerksam werden zu lassen, der sich zwischen der Welt des Verstandes und der des Gemütes auftut.
Der Verstand sucht das N e u e. Im vielverschlungenen - Dickicht der Erscheinungen einen Richtweg zu finden, das ist seine Aufgabe und feine Bemühung. Ob ein glücklicher Stern ihm den richtigen Weg weist oder ein Irrlicht ihn etwa einem Sumpfe entgegenführt, das vermag er, wenn nicht sogleich, so doch nach einigen tastenden Versuchen kraft der ihm angeborenen Fähigkeiten zu entscheiden. Daß die zu hebenden Schätze nicht am Tage liegen, sondern unter der Oberfläche schlummern, daß es gilt, das Licht des Geistes in einen tiefen Schacht zu senden, der dem blöden Auge verborgen bleibt, daS ist uns unumstöß-
>. c :bo rite
1. Januar 1904.
i» Erkürt, 30. Dez. Die Strafkammer bet Landgerichts Erfurt verurteilte gestern den verheirateten Polizeisergeanten Friedrich Reichmuth in Erfurt, welcher bei einer Nachtpatrouille ein Liebespaar Überraschte, sich des Mädchens in nicht wiederzugebender Weise angenommen und einen Mann mißhandelt hatte, wegen M i ß - brauch- der Amtsgewalt zu neun MsWüten Gefängnis.
zeitlich näheren und doch so viel entlegeneren Begriffswelt der Scholastik. Auf der Verkennung dieser naturbegründeten Andersartigkeit von Urteilen und Fällen beruht jener Lessingsche Ausspruch: er wendet irrtümlich das gleiche Schema auf verschieden geartete Gebilde der Seelenlätigkeit an.
Die soeben vollzogene Scheidung der zwei mit verschiedenem Maße zu meffenven Vorstellungswelten ist indes nur das eine Ergebnis unserer psychologischen Analyse; ans der gleichen Quelle entspring! eine zweite Konsequenz von nicht minderer Tragweite. Da die Gefühle beständigem Wechsel unterliegen und zunächst nur eine allein auf dasJndividumn beschränkteGiltig- keit besitzen, so sind sie auch unserer Willkür und unserer Regulierung unterworfen. Auf der Möglichkeit, unsere Gefühle nach freiem Ermessen zu modeln und zu korrigieren, be- ruht alle ästhetische Erziehung, ebenso wie alle ethische Erziehung auf der Regulierung bet Willensäußerungen beruht. Ein Gemüt, daS schrankenlos dem widerspruchsvollen Anstürme der Gefühle preisgegeben ist. ist wie ein Schiff, das steuerlos im aufgeregten Meere umhertreibt. Irgend eine selbstgewählte Norm muß unS lehren, die einen Gefühle als trügerische Boten wieder heimzufenden und die anderen willkommen zu heißen und liebevoll fortzuentwickeln. Wo aber finden wir diese Norm, die wir nicht entbehren können? Es wäre offenbar sinnlos, den Halt, den wir suchen, in irgend welchem objektiven Inhalte der Gefühle erblicken zu wollen. DaS hieße die Farben des Regenbogens in den Regentropfen auffangen wollen. Wohl aber finden wir die einzige mögliche Norm in dem Vergleich mit dem Gefühlsleben Anderer. Denn um in jenem Bilde zu bleiben, jeder Mensch hat feinen eigenen Regenbogen, aber alle müffen ihn haben, damit bet Einzeleindruck Inhalt gewinnen kann. Darum stellen wir bie Forderung aus, daß unser Gefühlsleben allgemeine Geltung und Bedeutung bekomme. Ein Urteile erhält allgemein Giftigkeit, wenn es richtig ist; ein Gefühl ist umgekehrt alS richtig zu betrachten, wenn es allgemeine Geltung beanspruchen darf. Darum darf man sich ruhig mit feinem Urteile gegenüber seiner Umgebung isolieren, wenn man nur von seiner objektiven Giltigkeit überzeugt ist, aber mit seinen Gefühlen darf man sich niemals isolieren.
Wenn diese Überlegungen uns beweiSkräfiig ober auch nur plausibel erscheinen, so werben wir nicht anstehen, aus ihnen einige Leitsätze für unser Verhalten in bet Beurteilung des Werbenden zu entnehmen. AuS der Annahme dieser Grundsätze folgert mit Notwendigkeit die Forderung, daß alle unsere ästhetische Kultur aus einem einheitlichen Gefühlsleben hervorwachsen und daß nur diejenige künstlerische Betätigung sich durchsetzen soll, die dem allgemeinen Empfinden entspricht oder aber Gemeingut All« werden kann. Daher lautet unser Schlagwort:
= Winkel,28. Dez. Ueber das Neinjahr 1903 ist berichten, daß noch recht guter Ueberwintemng bei Weinstock Frühling in gesundem, kräftigen Holz sich zeigte, so daß warmen, fast sommerlichen Tage weitgehende Hoffnungen erweckt Unter dem Einfluß frühzeitig eingetretener Hitze war bie Blst bereits gegen Ende Juni, also früher als sonst, vorüber, j Verlaus war gleichmäßig und befriedigend, obwohl tagelang, kalter Regen niederging. Bei andauernd feuchter Wärme konnte Rebe sich erfreulich weiterentwickeln, und ein reicher Frnchtbehj berechtigte noch im Juli zu hohen Erwartungen, die aber nefcfr Witterung in den folgenden Monaten sehr herabstimmte, st Anfang Oktober trat ein Umschwung zum besseren ein. Ml Oktober wurde der Frühburgunder in Rheinheffen und Lßmam Hausen geerntet, deffen Erfrag unter den obwaltenden Umstiust befriedigte. Am Haardtgebirge und in Rheinheffen begann ms zweiten Oktoberhälfte bie Lese, die in den Lagen, bie durch r« zeitiges Spritzen gegen die Rebenschädlinge geschützt von Adi und Rohfäule verschont blieben, sogar ein reichliches Resultat,! zu % einer Normalernte ergab. Gegen Ende Oktober wurdet der Mosel gelesen mit durchschnittlich halber Ernte. Im Rh- flau, wo man bis November Wartete, um noch durch bie trocky warmen Tage zu profitieren, war das Ergebnis recht verschiß manche Gemarkungen, wie Johannisberg, Winkel, Steinberg 1 Lorch ernteten einen beinahe vollen Ertrag, dagegen Rauental j Rüdesheim kaum eine Sechstelernte. Was die Qualität! neuen Kreszenz angeht, so bat sie, trotz bet ungünstigen Wit rungsverhältnifse, noch ansehnliche Mostgewichte ergeben; j Auslesen abgesehen, schwanken sie an bet Haardt von 60 80°, Rheinhessen und Nahe von 65 85°, an bet Mosel von 60 -71 im Rheingau von 70—100° nach Oechsle bei mittlerem Ein gehalt; danach dürfte der 1903er qualitativ seinen Vorgang« « erreichen, teils übertreffen, und wenn er wie dieser eine gute P Wickelung zeigen wird, immerhin einen brauchbaren Mittel!« liefern.
k Elberfeld, 29. Dez. Eine außerordentlich hohe K o st 4 Überschreitung ist bei dem neuen st äd t is ch en Els trizi tit swerke zu verzeichnen. Es sollte nach dem en generellen Plan des Baurats Lindley aus Frankfurt c! M 4,272,000 kosten; später nach Berücksichtigung manst Wünsche betrug die Voranschlagsumme .41 5,193,000. Die W sührung kostete indessen J(. 6,314,000, also ungefähr m|
1,175,000. Heute erfolgte in der Stadtverordnete Versammlung die Nachbewilligung. Baurat Lindley s gründete die Mehrkosten mit unvorhergesehenen Um- und fern Betonunterbauten, teueren Arbeitskrästen, Derlängernng I Kabelnetzes usw. Dafür habe Elberfeld aber auch ein sehr I stungssShigeS Elektrizitätswerk, das noch bedeutend mehr aUj ausgenutzt werden könne. Nach verschiedener Bemängelung w« die Nachbewilligung ausgesprochen.
K Ludwigshafen a. Rh , 30. Dez. Die von der Stä Verwaltung anOstrebte Errichtung einer Oberrealschul die auch von der diesjährigen pfälzischen Landratsveriammln als höchst zeitgemäß und notwendig anerkannt wurde, kommt m zuverlässiger Mitteilung ans München nicht zur AussÜhrnj Hochmögende Parlamentarier der Zentrumsfraktion haben gej eine solch' .moderne" Schule »prinzipielle" Bedenken, N die genügen auch dem Ministerium, um sich den berechtigt Wünschen der Stadt gegenüber ablehnend zu verhalten, ünlej Stadtoberhaupt wurde das auch von einem jener »hochmögend« Parlamentarier in wenig konzilianter Weise funbc-ieben, als kürzlich in München seine Aufwartung machte.^. uch die Bf der Stadt Ludwigshafen a. Rh. um Verstaatl t u,nng ihr Gymnasiums, die sie an den Landtag richtete, wird nichts hört werden. — Nachdem aber München, Nürnberg, Au gibt und Würzburg Realgymnasien haben, wird sich nun Lndwii Hasen a. Rh., als fünftgrößte Stadt Bayerns und weil in | „isolierten Pfalz" gelegen, wohl auch um ein Realgymnasiums werben müssen; hoffentlich bestehen dagegen keine »prinzipiell Bedenken". Die Pfalz besitzt keine höhere technische Lehransta deren Absolntorium zum Studium berechtigt, dabei kommen j Ludwigshafen a Rh. noch die Verhältniffe der Schulen in Ma« heim in Betracht, die bei dem letzten Schulstreit für Ludwij Hasen a. Rh. sich sehr ungünstig gestalteten; diese Stadt mit iht 73,000 Einwohnern ist faktisch auf die Gnade Mannheims t gewiesen.
8 AuS Elsaß-Lothringen, 30. Dez. Gestern Nacht gegen 1111 erschoß sich der Unteroffizier Hoboist Günthi von dem in Rabern garnisonierenden Infanterieregiment No.s in der Kaserne des ersten Bataillons. Das Motiv ist unbefanj Günther hat den Chinaseldzug mitgemacht. — In Hormartinstf Kanton Saarburg, erstach der 24jährige Bauer Mich« F i s ch e r im Verlaus eines Streites feinen 2 Jahre älteren B n der Nikolaus mit einem Messer.
* Pari-, 30. Dezbr. Ein geheimnisvolles Drama erregt i Cannes und Umgegend großes Aussehen. Ter Direktor 1 Gemeindeschule des kleinen Ortes La Bocea wurde nämlich « Montag Abends als er mit seinem Hilfslehrer aus der Schule ni Hanse flieng, hinterrücks erschaffen. Der Hilfslehrer vermag den Mörder, der sofort die Flucht ergriff, leider nicht einzuhau Es scheint sich um ein Familiendrama zu handeln, da der Ermords ein Herr Soustelle, mit bet Mutter seiner geschiebenen Fr« einer Madame Ach ar d, wegen der Wiederauszahlung der M gift auf sehr gespanntem Fuße stand und Prozesse mit ihr ans« fechten hatte. ________
Ä Sena, 89. D«z. Sie schon kurz gemeldet, ß, Bezretzüngts zwischen der Stadt und Professor He« in Aachen Metzer hergestestt, Nachdem festgestellt p war, daß der GenckkWte gern bereit sein werde, weit, die Stabt zu arbeiten, 5‘ti der Gemeinderat cm teguna des Oberbürgermeisters Singer beschlösse: Professor Henrici wegen weiterer Behandlung de» St, bauplans wieder in Verhandlungen eingutreten. | wird dafür gesorgt Werden, daß Professor Henrici iroch" legenheit hat, die bessernde Hand an den jetzt auSIiegei Plan für die Südwestvorstadt zu legen.
liche Gewißheit. Ist aber eine Wahrheit entdeckt und gesichert, so bleibt sie in Geltung, einerlei ob sie herkömmliche Anschauungen bestätigt oder widerlegt. Wenn traditionelle Vorstellungen in wiffenschastlichen Entdeckungen eine Stütze finden, wie das etwa bei den modernen Jmpfmethoden der Fall ist, so akzeptieren wir diese Uebereinstimmung. Wenn aber entgegen aller geheiligten Tradition ein Kopernikus bie Sonne stillstehen läßt und die Erde aus ihrer zentralen Stellung in einen Winkel des Universums verweist, dann muß die Welt umkehren, ob es ihr gefällt oder nicht. Kein Index, kein Scheiterhaufen, keine Folter kann den Siegesgang der Wahrheit aufhalten.
Jetzt vergleiche man mit den Urteilen die Gefühle. So un- Persönlich und zeitlos jene sind, so individuell und vergänglich sind diese. Auf flüchtigen Sohlen huschen die Gefühle durch die Welt des Innenlebens. Nichts vermag ihnen das Leben objektiver Existenz einzuhauchen. Denn ihr Wert besteht ja aerobe barin, baß sie ber Reflex unserer Persönlichkeit gegenüber ber Außenwelt sind. Wer sie ausschließlich ober vorzugsweise kultiviert, ihre Veränderlichkeit, Unbestänbigkeit, Trüglichkeit wahrnimmt, ber kann wohl zu der Vorstellung kommen, daß daS Leben überhaupt ein Traum sei.
Aber dieser tiefgehende Wesensunterschied zwischen Urteilen und Gefühlen hat andere gewichtige Konsequenzen, und diese sind es, die unS hier interessieren. WaS ist uns eint Wahrheit welche völlig abgeschlossen und keiner Erweiterung mehr fähig vor uns liegt? Was ist unS etwa der pythagoräische Lehrsatz, wenn er als gillig angenommen ist und als Tatsache in praktischer Arbeit fortwährend verwendet wird? Ein guter alter, etwas trivialer Bekannter, der uns ein wenig langweilt und deffen stereotype Redewendungen wir kennen, bevor sie nur ausgesprochen sinb. Nur wenn ein solcher Satz etwa bestritten ober burch neue Erkenntnisse an Inhalt unb Bedeutung bereichert werben sollte, bann könnte et wieder neuen W e r t für unsern Intellekt gewinnen. Unb mit biefer Gleichgiltigkeit gegenüber bem gesicherten unb feftumgrenjten Besitzstände der objektiven Erkenntniffe vergleiche man nun unser Verhalten gegenüber den flüchtigeil und doch so wertvollen Gefühlen. Ein Gefühl nutzt sich gerade darum nicht ab, weil wir es fortwährend verlieren. Wenn es wieder erscheint, begrüßen wir es mit Freuden, gleichsam mit Genugtuung darüber, daß unS ein liebes Wesen nicht entflohen ist, das wir zu hüten nicht im Stande sind. Darum sind Gefühle nie trivial, wenn sie nur echt sind, darum können sie stets aufs neue geäußert und wiederholt werden. So lange bie Welt steht, ertönen bie Lieber von Lenz unb Liebe, unb wenn bie Form auch im Laufe ber Jahrhunderte wechselt, die Empfindung bleibt stets die gleiche. Aus diesem Grunde finden wir uns in ber Lyrik ber ältesten Zeiten leichter zurecht, als in ber
Wintersaison und Wintersdorf
® Aus der Schweiz, 29. Dez. Für bie rapide Entwicklung des Wintersports und des winterlichen Saisonlebcns in den schweizerischen Alpen ist charakteristisch, daß nicht weniger als drei neue publizistische Unternehmungen auf diesem Gebiete für die nächste Zeit ihr Erscheinen an- kündigen. Der Skiklub Bern gibt unter dem Titel „Alpiner Wintersport" vom Dezember bis März ein illustriertes Wochenblatt heraus, der Skiklub Luzern läßt jeden Samstag „Das Schneehuhn" ausfliegen und im Berner Oberland ist zwischen den dortigen Haupt- Winterkurorten Lauterbrunnen, Grindelwald und Adel- boden die Vereinbarung getroffen worden, ein gemeinsames „Winterfremdenblatt" schon diesen Winter in Interlaken erscheinen zu lassen.
Im Engadin ist der Wintersport int vollen Gange. St. Moritz zählt bereits gegen 400 Wintergäste, bar«. unter die Hälfte Engländer.
Im Urserental soll ebenfalls Sportleben erstehen; in Andermatt wurde ein „Skiklub Gotthard" gegründet, der bereits 40 Mitglieder zählt und namentlich auch den Zweck hat, die winterliche Fremdenindustrie zu pflegen.
Im Berner Oberland lacht zur Zeit über dem Talnebel prächtiger blauer Himmel; in Grindelwald, Lauterbrunnen und Adelboden hat die Wintersaison begonnen. Die höchste Winterstation, das Faulhorn, ist auf Weihnachten eröffnet worden. A d e l b o d e n, das bereits 800 Gäste zählt, hat eine neue große Eisbahn eingerichtet.
'nrieber betont wird unb alle herabwürdigenbe Behandlung bequem überkleistern soll. Welch ein gefunber, idealer Kern von Berufstreue muß doch in den Lehrern stecken, wenn sie tro|; «Lsdem ihre Berufsfreubigkeit nicht verloren haben!
Schweiz.
f A Au- der Lstschweiz, 28. Dez. VersaffungSrechilich sehr antiquierte Zustände find im Kanton Appenzell» Anßerrhoben noch zu finden. Jüngst hatte sich das schweizerische BnnbeSgericht damit zu beschäftigen. Art. 67 der oußerrhobischen Strafprozeßordnung verweigert nämlich heute noch einem Angeklagten, oder feinem Anwalt, selbst nach abgeschlossener Untersuchung, die Einsicht und Kenntnisnahme von der Anklageschrift und den Leumundszeugnissen, bie vorn Kläger über einen Angeklagten eingeholt worden sind. Auf einen gegen diese Bestimmung eingereichten Rekurs hat neuestens das Bundesgericht dieselbe als mit Art. 4 der Bundesverfassung in Widerspruch stehend und infolgedessen als aufgehoben erklärt. Es gehe nicht an, heißt eS in dem Urteil, baß burch das kantonale Recht wichtige Bestandteile bet Akten einem Angeklagten in einem StraHrozeß vorenthalten werden. Seit 21 Jahren ist nun in Appenzell nach der erwähnten, verfassungswidrigen Bestimmung verfahren worden. Aehnlich verhält eS sich mit einem Regulativ, das die zwangsweise Verbringung von Personen in die kantonale Strafanstalt bei Teufen regelt. Entgegen ber klaren Gesetzes- Bestimmung, wonach auch in Außerthobm bie administrative von ber richterlichen Gewalt zu trennen ist, werden auf Grund jenes Regulativs durch administrative Verfügung Bürger auf kürzere ober längere Zeit in bie erwähnte Strafanstalt verbracht. Eine Eigentümlichkeit ber Rechtsinstitutionen in Appenzell- Außenhoben ist es ferner, baß ber Kanton weder einen öffentlichen Ankläger noch einen öffentlichen Verteidiger kennt. Vom Justizvorstand des Regierungsrates werben bie Strafklagen ein- geleitet. Durch den erwähnten, bundesgerichtlichen Entscheid wird der Kanton nun zu ber längst notroenbigen Strafrechtsreform gezwungen. — Für die SäniiSbahn hat nun auch der Ständern! bie Konzession erteilt. An ber Finanzierung des Unternehmens, welches heute schon als gesichert erscheint, würben !ich namhafte schweizerische Gelbinstitute beteiligen.
Griechenland.
Das Ende des Streites zwischen der Finanz- Kommifsion und der Regier««-.
i1 Athen, 22. Dez. Wie zuverlässig verlautet, geht ber Streit zwischen ber Internationalen Finanz- Kommission und der Regierung Hierselbst der Regelung in der Weise entgegen, daß das Recht der Ernennung der Beamten in allen Zweigen der Schuldenverwaltung Griechenland ohne Mitwirkung der Finanz-Kommission verbleibt, daß dagegen das Recht zur Entlassung von Beamten in Gemäßheit des Art. 37 des Schuldenregulierungs- Gesetzes vom 10. März 1898 der Finanz-Kommission unbeschränkt zusteht. Art. 37 besagt: „Auf Verlangen der Kommission hat die Regierung diejenigen Beamten, bereit Verhalten zn berechtigten Klagen Anlaß gibt, durch andere zu ersetzen." Im Anschluß hieran wird in Zukunft, wie bisher, die griechische Regierung gegenüber der Forderung der Finanz-Kommission auf Entlassung eines ^Beamten Gegenbemerkungen erheben und deffen Weiterbelaffung im Dienste befürworten können, die Kommission kann jedoch ohne Angabe von Gründen aus ihrem Willen bestehen ünb durch diese Ablehnung der Regierungsintervention die Ent- lassung zu einer definitiven machen. Dem Ernennungsrechte Griechenlands steht somit das absolute und jederzeitige Absetzungsrecht der Finanzkommission als bemertenswertes Korrektiv gegenüber. Hinsichtich der Versetznn g von Beamten trifft ber zitierte Art. 37 die Bestimmung, daß Beamtenversetzungen nur stattfinden können, wenn vorher der Internationalen Kom- Mission die Gründe dieser.Versetzungen bekanntgegeben werden (ne pourront 6tre däplacäs qu'apifcs notification fait ä la Commission Internationale des mol iss qui auront d6- terminäs leur depheement). Aus dem Wortlaute dieser Vorschrift fotzerte die hiesige Regierung, daß sie Versetzungen nur ber Kommission anzuzeigen habe, während die Kommission für sich die Befugnis in Anspruch nahm, entscheidenden Einspruch gegen die Versetzungsabsicht der Regierung erheben zukönnen. DerStreit drehte sich alto um bie Interpretation besWortes Bekanntgeben (notification). Er wirb jetzt zu Gunsten bet Kommiffionsauf- faffung geregelt, so daß für bie Zukunft feststes : Jede Be- amtenversetzung mit ober ohne Beförderung des Beamten bedarf ber vorherigen Zustimmung ber Internationalen Finanzkommission, ohne biefe Zustimmung hat sie eventuell zu unterbleiben. Als Schlußresultat des Streites ergibt sich nach vorstehendem generell das Unterliegen der vom eben zurückgetretenen Premier- unb Finanzminister Rallis aufgestellten Ansprüche. Zwischen ber Kommission unb ber hiesigen Regierung ist biefe neue Fixierung ber geltenden alten Grundsätze perfekt, sie bedarf aber noch der formellen Ratifikation durch die Kabinette der M ä ch t e. Dieselbe wird in den nächsten Tagen erwartet. Die deutsche Regierung hat von Anfang an in Uebereinstimmung mit dem Delegierten Deutschlangs Herrn Leg.-Rat. Dr. Frh. von Griesinger den jetzt durchgedrungenen Standpunkt eingenommen.
Mittel-Amerika.
Panama «»ter kolumbianischer Herrschaft.
Ä Set# Bork, 18. Dezbr. Daß die Bevölkerung ber Landenge von Panama schon lange Grunb hatte, bas Band, das sie an die Regierung von Bogota fesselte, zu zerschneiden, geht deutlich aus einem Berichte hervor, den der Spezial-Korrespondent der „Evening-Post" in Panama seinem Blatte übermittelt hat. Nebenbei gesagt, ist das genannte Blatt mit ber
s Düsseldorf, 28. Dez. Auf Grund einer Erkenntnisses des Bezirksausschusses für de» Regieruitgsbezirk Düsseldorf, daS eine Verfügung der hiesigen Polizeibehörde gegen den Droschkenkutscher Wilhelm Gülland aus Untersagung bei Fährbetriebes während der vorjährigen Ausstellungszeit für ungültig erklärte, hatte der (Benannte gegen den Dezernenten der Polizeiverwaltung, Beigeordneten Dr. Wülsfing, eine SchadenSersahklage anhängig gemacht. Bon der Zivilkammer der hiesigen Landgerichts war dem G. durch Urteil eine Entschädigung in Höhe von 2000 JL zugebilligt worden. Tas Oberlandesgericht in Köln hat diese Entscheidung nunmehr aufgehoben und den Kläger mit feinem Ansprüche kostenfällig ab gewiesen.
1 Leipzig, 30. Dez. Die Verantwortlichkeit deS Bankiers für feine Ratschläge. Ein Prozeß, der in seinem Ergebnis für weitere Kreise von Interesse ist, wurde heute vom 1. Zivilsenat des Reichsgerichtes erledigt. Der Apotheker Ernst Hammerfchmtdt in Blankenburg wollte sichere Jndnstriepapiere kaufen und brachte seine Wünsche bei der Westdeutschen Bank in Köln vor. Man empfahl ihm die Akften des Elektrizitätswerkes Krähwinklerbrücke unb er kaufte daraufhin bei der Bank 20 dieser Aktien für 22,000 Mk. am 1. November 1900. Später geriet das Werk in Konkurs und Herr H. war um 22,000 Mark ärmer. Er klagte nun gegen die Westdeutsche Bank auf Ersatz von 22,000 Mk., da er durch ihren Rat verleitet worden sei, die Papiere -,u kaufen. Er behauptete, daß ihm » sowohl von dem Direktor S. als seinem Sohne die Aussichten des fraglichen Werkes als besonders günstig geschildert worden seien. Tatsächlich ist ihm gesagt worden, eS sei eine Dividende von 6 Prozent auf zehn Jahre garantiert, welche durch hinterlegte Wertpapiere gedeckt sei. Wörtlich entsprachen diese Angaben allerdings den Tatsachen. Die Garantw wurde aber geleistet von einer Firma Wwe. Lausberg, welche an der Gründung des Elektrizitätswerkes hervorragend beteiligt war, und bestand lediglich in — Akften dieses selben Elektrizitätswerkes. Herr H. anacht nun geltend, daß er die Aktien auf keinen Fall gekauft haben würde, wenn er in die Mysterien dieser Garantie eingeweiht worden wäre. Da er durch den Rat der maßgebenden Leiter der Bank zum Ankauf der Aktien überredet worden fei, müsse die Bank ihm auch seinen Schaden ersetzen, wogegen er der Bank die Aktien zur Verfügung stelle. — Das Landgericht Köln entsprach unter gewissen Voraussetzungen dem Klageanträge. Die beklagte Bank legte Berufung ein, aber das Oberlandesgericht Köln wies diese am 18. März als unbegründet zurück. In den Urteilsgründen wurde jedoch ausdrücklich betont, daß ein Betrug des Direktors der Bank gegen den Kläger nicht vorliege, da erwiesen sei, daß er selbst solche Aktien angekauft und Angehörige zu deren Ankauf veranlaßt habe. — Gegen daS Urteil des Oberlandesgerichts hatte die Bank Revision eingelegt. Wenn sich jemand, so wurde ausgeführt, nicht darum kümmere, was für Papiere es waren, welche die Sicherheit geben sollten, dann bekunde er doch dadurch, daß er darauf gar keinen Wert gelegt habe. Der klägerische Anwalt beantragte Zurückweisung der Revision. Unter Sicherheit verstehe man doch allgemein sichere Staatspapiere oder Pfandbriefe, nicht aber Aktien desselben Unternehmens, für dessen Dividende Garantie geleistet werden solle. — Das Reichsgericht wies die Revision zurück.
Gerichiszettung»
n Berlin, 28. Dez. Das Kammergericht hat eine Entscheidung gefällt, durch welche es mit seiner bisherigen Judikatur gebrochen hat. Abweichend vom Oberverwaltungsgericht hatte das Kammergericht früher die Auffassung vertreten, daß eine Uebertretung der Kabinettsordre vom 15. April 1822 dann nicht anzunehmen sei, wenn eine Person bon der Geburt an einen anoeren Namen als die Vorfahren führe. Jur Hinblick auf die langjährige Judikatur des Kammergerichts war ein Besitzer, dessen Großvater und Vater den Namen Zugehör geführt hatten, vom Landgericht freigesprochen worden,, obgleich er sich immer Zugies zu nennen pflegte; sein Vater hatte vor vielen Jahren die polnische Namensform bei der Taufe seines SohneS in das Geburtsregister eintragen lassen. Das Kammergericht hatte konstant angenommen, daß die Kabinettsordre von 1822 nicht den Zweck verfolge, die historische Richtigkeit der Familiennamen zu sichern, sondern nur zu unter# agen, daß die Familiennamen willkürlich geändert werden. Nur solche Personen machten sich nach der früheren Judikatur des Kammergerichts strafbar, die selbst ihren Familiennamen ändern, nicht jedoch mache sich eine solche Person trafbar, welche den bei der Geburt vom Vater erhaltenen xamalienrzamen weiterführe. Die Kabinettsordre wolle nicht die historisch richtige Schreibart der Familiennamen sichern, andern sei im Interesse der Sicherheit des bürgerlichen Verkehrs erlassen worden. Diesen Standpunkt hctt das Kam- mergeftcht in seiner letzten Sitzung verlassen, die Vorent- cheidung vernichtet und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen. Das Kammergericht ist in der Hauptsache der Judikatur des Oberverwaltungsgerichts beigetreten, welches die Ansicht verttitt, daß die Führung eines anderen als eines durch Abstammung erworbenen Familiennamens auch dann eine gesetzwidrige Namensänderung darstelle, wenn der durch einen Vorfahren unbefugt geänderte Name in das- Geburtsregister eingetragen und fortan vom Nachkommen geführt wurde.
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ez. König Leopold von Belgien und lefranche - für « Mer scheinen an einander geraten zu wollen, so daß sich vielleicht ein interessanter Prozeß zwischen ihnen abspielen wird. Es handelt sich um Folgendes: Ter König hatte im vorigen Jahre sich zum Kaufe von 30 Hektar Terrain am Kap Ferrat bereit erklärt und der Gemeinde, der diese Ländereien gehören, einen Preis von Mk. 1.50 für den Quadratmeter versprochen und es wurde ein Abkommen mit diesen Angaben von dem Maire B i n o n und dem Vertreter des Königs, dem Architekten M e s s i a h, unterzeichnet. Das Gemeindeoberhaupt von Villefranche wagte es nicht, eine Anzahlung zu verlangen. Nun scheint dem König die Sache leid geworden zu sein, denn er will sich nicht dazu entschließen, den endgültigen Kaufvertrag zu unterzeichnen, wie es heißt, weil die betreffenden Ländereien in der Nähe eines Forts liegen unb ihre Nutznießung somit gewissen Einschränkungen unterworfen ist. Der Gemeindevertreter wendet mit Recht ein, daß der König darüber schon vor der Unterzeichnung des Vorvettrages genau unterrichtet war und daß dieser Vorwand somit keine Berechtigung habe. Es soll deshalb eine gerichtliche Aufforderung an den König ergehen, den Verttag endgültig zu unterzeichnen und somit sein Versprechen einzulösen. — Georges Ohnet hat nun auch dafür französische Romanciers fast unvermeidliche Schicksal gehabt, wegen einer Stelle in seinem neuen Romane
Volkskultur, nicht Höhenkultur unb nicht Kuriofitätenkultia Ist biefe Forderung auch ber Natur ber Sache nach nur i beschränktem Umfange praktisch zu realisieren, so muß f boch stets als unverrückbares Jbeal im Auge behalten werbt unb von ihr aus sinb bie widerstreitenden Bewegungen dl mobernen Entwickelung zu beurteilen unb zu regulieren. Ei gemeinsamer Pulsschlag durchflute bas Gefühlsleben, wenn nid ber Welt, so doch ber Nation ober des Kreises unserer (ä fittung, und die Kunst trete zu allererst an bie großen unb eli mentaren Probleme heran, bie des energischen Anteiles M gewiß sind. In der B e f o l g u n g dieser Norm liegt bie G währ für bieUeberwinbung mancher Krankheit! erf Meinungen, bie uns beunruhigen.
Die unvergleichliche Kultur berHellenen, dieSchille unb pölb erlitt zu wehmütigen Klagen über ihre Unwiebei Dringlichkeit begeisterte, war eine Volkskultur, und darf wurzelte ihre Größe. Mag eine realistischere GeschichtSauffaffun ba§ Idealbild des deutschen Klafficismus in manchen Punkte berichtigen, bas Land ber Griechen bleibt uns die Stätte, a der die Gestaltungen der Tragödie die Phantasie eines ganzei Volkes leidenschaftlich belästigte, an der Sokrates und di Sophisten auf öffentlichen Plätzen ihre bedeutungsvollen Re« kämpfe führten, an ber enblich Die Loslösung ber Religion n Denker von ber Religion be5 Volkes bie Zersetzung ber Eigeil fultur zur Folge hatte. Im Gegensatze hierzu war bie Kultti ber Renaissance eine Kultur der Vornehmen, die es v« schmähte, bie frembortigen unb entlegenen Elemente, bie sie M Antike entlehnte, bem Gefühlsleben ber Allgemeinheit zu affimß lieren. In noch höherem Maße trifft das von ber ihr innerlid verwanbten Kultur des Rokoko zu. So Großes beide End wickelungSperioden auch hervorgebracht haben, ihr Hochmut uni ihre Bizarrerie wurden eine Ursache dafür, baß sie früß zeitig kraftlos würben unb eine geringere Wirksamkeit en# falteten, als ihrem Können entsprochen hätte.
Keine anbere Zeit sah sich aber bisher für bie BetäftgnÄ ihrer Eigenart vor eine so schwere Aufgabe gestellt wie dß Gegenwart. Jetzt erst werden die Schrankm von Rmn« unb Zeit durchbrochen; bie Kulturen ber entlegensten und eM geschlossensten Länder und die der fernsten Zeitm, vsd denen keine Literatur uns Kunde gibt, werden uns zugäiÄ lich. DaS große Problem, die unendliche MannigfalftgkD ber neuen so empfangenen Anregungen nicht blos anfzunehrnM fonbem auch auszugleichen, ist von seiner Lösung noch sehr Wfj entfernt. Äerabe die Fülle bes jetzt zur Verfügung fiehenW Materials wird unsere TantaluSzual. Gegenüber den zahlrW auf uns etnbringenben und einander widerstreitenden EindrAW die Verarbeitung fordern, wird S doppelt schwer, zu einem eti|
„Le Marchand de Poison" als Verleumder unb Entwerter eines industriellen Erzeugnisses zur gerichtlichen Verantwortung gezogen zu werden. Er hat sich nämlich unterstanden, in seinem neuen Werke einen recht gewissenlosen Likör- fabftkanten zu schildern, diesem den Namen Vernier zu geben und ihn eine Mixtur unter der Bezeichnung „ASri» cotine" herstellen zu lassen. In gerechter Entrüstung darüber hat nun ein Herr Garnier, der wirklich ein Getränk „Abricotine“ herstellt, den Romancier vor die Gerichte geladen und einen Schadenersatz von 10,000 Francs von ihm beansprucht. Der Name Vernier stimme mit Garnier fast überein, reime sich jedenfalls auf ihn und die „Abricotine" sei durch Reklamen und durch das Adreßbuch so bekannt geworden, daß Herr Obnet nicht vorschützen könne, von ihrer Existenz nichts gewußt zu haben. Der Advokat Ohnets plaidierte aber dennoch auf bedauernswerte Ignoranz reineS Klienten, von dem Ruhme der „Abricotine" nie etwas vernommen zu haben, und machte ferner geltend, daß der Name
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Unterstützung, bie Herr Roosevelt bett „Panamiern", „Panamanden" oder „Panamennern" (bie hiesige englische Presse hat nicht weniger als elf Namen für bie Bewohner ber Landenge zusammengebracht, ist aber schließlich bei .PanamanianS" stehen geblieben) hat au gedeihen lassen, durchaus nicht lufrieben. Der Korrespondent, der dokumentarische Beweise für das, was er schreibt, gesehen haben will, sagt, es sei bie Gewohnheit ber von Bogota nach dem Isthmus gesandten Gouverneure gewesen, von Zeit zu Zeit eine Anzahl wohlhabenderer Bürger in den Palast einzulaben, einen Truppenkordon um diesen zu ziehen und dann den Anwesenden zu erklären, sie dürften nicht fort bis sie 50,000 Dollars oder welche Summe er gerade brauchte gezeichnet hätten. Dann pflegte ber Herr Gouverneur sich diskret zurückzuziehen und bie .Details" den Versammelten zu überlassen. Ein bekannter Bankier fanb eines Tages an seiner Haustür eine Aufforbenmg, er möge 25,000 Dollars alS .freiwilligen Veitrag" zum Kampfe gegen bie Revolution liefern. Der Mann blieb neun Monate in feinem Haufe unb ließ durch feine Familie aussprengen, er fei ins Ausland gereift. Schließlich mußte er aber doch das Selb zahlen, unb nicht nur bas, fonbem auch noch die Kosten für die Wache, bie ihm ber Gouverneur vor das Haus gelegt hatte. Ein Juwelier würbe gezwungen, ber Regierung jeben Monat 50 bis 100 Dollars vorzustrecken. Als er sich einmal weigerte, mußte er auch noch ben Lohn des Handwerkers zahlen, der in fein Geschäft geschictt worben war, um ben Gelbschrank aufzusprengen. Man dürfe nicht denken, baß eine einzelne Partei ober Angehörige einer bestimmten Richtung allein bar- unter zu leiben gehabt hätten. Die Mitglieber ber Regierungspartei mußten bluten, weil sie ohnehin loyal waren, mithin sich ein Vergnügen barans machen mußten, die Regierung zu unterstützen. Die im Verdacht der Sympathie mit ben Rebellen stehenben Bewohner würben .von rechtswegen" geschröpft unb biejenigen, welche Weber nach ber einen noch nach der andern Seite neigten, mußten zahlen, weil sie nicht genug Interesse an ben Staatsgeschäften nahmen. Ein Vorwanb würbe immer gefunben, und gezahlt mußte werden, ganz gleich welchen Gouverneur bie Regierung von Bogota schickte.
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